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Steueroasen sind nicht mehr sicher. Behörden und Fahnder gehen weltweit auf die Jagd nach Steuerhinterziehern. Wer noch nicht erwischt wurde, kann sich selbst anzeigen.
© picture alliance / dpa

Strengere Regeln für Selbstanzeige: Lastminute für Steuersünder

Ab dem Jahr 2015 gelten für Selbstanzeigen deutlich schärfere Regeln. Wer sich ehrlich machen will, sollte bald aktiv werden. Viele Steuerberater und -fachanwälte haben bereits alle Hände voll zu tun.

Ob der frühere Bayern-Boss Uli Hoeneß, Frauenrechtlerin Alice Schwarzer oder Berlins Ex-Kulturstaatsminister André Schmitz – die Liste prominenter Steuersünder wird immer länger. Dies hat die Debatte um die strafbefreiende Selbstanzeige neu entfacht. Dabei hat es lange Tradition, dass Steuerhinterzieher noch nach ihren Taten den Rückweg in die Legalität antreten können. Schon vor mehr als hundert Jahren gab es ähnliche Regelungen wie den heutigen Paragrafen 371 Abgabenordnung. Der Grund: Der Fiskus erschließt sich so verborgene Steuerquellen.

Selbstanzeigen werden teurer

Zwar konnte sich der Vorschlag, die Strafbefreiung ganz oder bis zu einer Bagatellgrenze abzuschaffen, nicht durchsetzen. Aber Bund und Länder haben sich Mitte des Jahres auf eine weitere, deutliche Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige verständigt. Die Änderungen des von der Bundesregierung Ende September beschlossenen Gesetzentwurfs sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Danach wird es in den meisten Fällen teurer und aufwendiger, sich von der Steuerschuld reinzuwaschen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Grenze, bis zu der eine Hinterziehung ohne Zuschlag straffrei bleibt, von 50 000 auf 25 000 Euro sinkt. Bei größeren Beträgen müssen die Betroffenen in Zukunft deutlich mehr zuzahlen.

Viele Steuerberater und -fachanwälte haben nun alle Hände voll zu tun. Die Zahl der in den Bundesländern registrierten Selbstanzeigen lag laut einer Umfrage allein im ersten Halbjahr dieses Jahres bei 22 546. Sie hat sich damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. Die Bandbreite der Steuersünder, die in den Kanzleien Rat suchen, ist groß. „Das reicht von Unternehmern über Erben bis zu Beamten und Rentnern“, sagt Wolfgang Wawro vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg.

Die Zeit drängt

Mandanten, die zu ihm kommen, rät er dringend, jetzt aktiv zu werden. Denn die Anzeige muss gründlich vorbereitet sein, ganz gleich, ob es um Millionenbeträge oder kleine Summen geht. „Die Schwierigkeit ist in den meisten Fällen, sich einen Überblick zu verschaffen, wie groß die Depots beziehungsweise die hinterzogenen Beträge überhaupt sind“, sagt Wawro. An die entsprechenden Kontoauszüge ist oft schwer heranzukommen. Wer Steuern hinterzieht, sammelt selten die Belege im Aktenordner oder Computer. Auf Steuerberater und Mandant kommen dann aufwendige Recherchen zu. „Die Depotauszüge zu bekommen, dauert oft sehr lange, und die Spesen und Bearbeitungsgebühren der Banken dafür sind hoch.“

Derzeit müssen mit der Anzeige alle Konten und Daten, die steuerstrafrechtlich relevant sind, offengelegt werden. Schon das macht Arbeit. Vom 1. Januar an wird dieser sogenannte Berichtigungszeitraum auf zehn Jahre verdoppelt. Das erhöht natürlich die Zahlungen, die zusätzlich zum hinterzogenen Betrag fällig werden. Denn auch bei Summen unter 25 000 Euro verlangt das Finanzamt sechs Prozent Hinterziehungszinsen.

Trotz aller Eile kann es für eine Selbstanzeige zu spät sein.

Steueroasen sind nicht mehr sicher. Behörden und Fahnder gehen weltweit auf die Jagd nach Steuerhinterziehern. Wer noch nicht erwischt wurde, kann sich selbst anzeigen.
Steueroasen sind nicht mehr sicher. Behörden und Fahnder gehen weltweit auf die Jagd nach Steuerhinterziehern. Wer noch nicht erwischt wurde, kann sich selbst anzeigen.
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Viele sind da versucht, nur einen Teil der hinterzogenen Gelder anzugeben. Das kann sich nicht nur in spektakulären Fällen, wie dem von Hoeneß oder Schwarzer, rächen. Vermutet der Fiskus, dass Angaben zurückgehalten wurden, geht die Sache an die Steuerfahndung. Zwar sind Durchsuchungen wie im Hause Hoeneß oder Schwarzer die Ausnahme. Trotzdem kann ein solches Steuerstrafverfahren langwierig und sehr teuer werden. Bei größeren Fällen übernimmt in der Regel die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen.

Anders sieht es aus, wenn in der Selbstanzeige Informationen unabsichtlich nicht angegeben werden. Das gilt zumindest bei kleineren Beträgen, wie Martin Wulf, Fachanwalt für Steuerrecht, betont: „Der Bundesgerichtshof sieht die Grenze bei fünf Prozent der erklärten Beträge.“ In vielen Fällen steht auch schlichtweg nicht genau fest, wie hoch die hinterzogene Summe tatsächlich ist. „Dann geben wir in der Regel eine Schätzung ab“, sagt Wulf. Wichtig sei nur, das dem Finanzamt gegenüber deutlich zu benennen.

Grenzen der Anzeige

Trotz aller Eile kann es für eine Selbstanzeige zu spät sein. Das gilt generell, wenn der Steuerbetrug kurz vor der Entdeckung steht. Hat beispielsweise die Finanzverwaltung schriftlich einen Steuerprüfungstermin festgesetzt, gibt es keinen Spielraum mehr für eine Erklärung. „Anders sieht es aus, wenn die Verwaltung die Prüfung vorher telefonisch ankündigt“, sagt Steuerexperte Wulf. Solche Anrufe kämen häufig vor. Wer sich dann etwas Zeit verschafft, kann vorher noch eine wirksame Anzeige abgeben.

Auch wenn die Steuer-CD einer ausländischen Bank angekauft wird, akzeptieren die Finanzämter anschließende Selbstanzeigen der Kunden in der Regel. Anders sieht es natürlich aus, wenn der Name des Betreffenden auf der CD steht. Derzeit kommt es auch häufig vor, dass Schweizer Banken deutsche Anleger auffordern, sich ehrlich zu machen und damit drohen, anderenfalls die Geschäftsbeziehung zu beenden. Auch solche Warnungen der Banker verbauen den Rückweg in die Steuerehrlichkeit nicht.

„Dass trotz Selbstanzeige das Verfahren mit einer Geldauflage oder Strafe endet, ist die Ausnahme“, sagt Steuerrechtler Wulf. Seiner Erfahrung nach werden 90 Prozent aller Selbstanzeigen beim Finanzamt ohne Sanktionen ad acta gelegt.

Eva Buscher

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