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Verdi-Chef Frank Werneke will die Unternehmen mit einem Gruppentarif zur Aufstockung des Arbeitslosengeldes bewegen und die Beschäftigten im Lebensmittelhandel besser schützen.
© imago images/photothek

Sozialpartner treffen Regierung: Kurzarbeitergeld soll auf 90 Prozent steigen

Die Gewerkschaften machen Druck: Nur wenn ein Betrieb das Kurzarbeitergeld aufstockt, soll er von Sozialbeiträgen entlastet werden.

Dass Gewerkschaften Geld von den Arbeitgebern haben wollen, gehört zum normalen Geschäft. Doch am Mittwochmittag im Bundesarbeitsministerium geht es um eine spezielle Art der Rückforderung: Beim Corona-Sozialpartnergespräch mit den Bundesministern Hubertus Heil (Arbeit) und Peter Altmaier (Wirtschaft) steht die Höhe des Kurzarbeitergeldes, von dem in den nächsten Monaten Millionen Arbeitnehmer werden leben müssen, ganz oben auf der Tagesordnung. Die Spitzen der Koalition hatten am 8. März eine deutlich erweiterte Kurzarbeiterregelung beschlossen inklusive der Übernahme der Sozialbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Das war voreilig, meinen nun die Gewerkschaften, und wollen für die Arbeitnehmer in Kurzarbeit mehr Geld.

Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent

Das von der BA zu zahlende Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des Nettoeinkommens und für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent. Doch es gibt vor allen in Industriebranchen (Metall und Chemie) sowie in manchen Konzernen tarifliche oder betriebliche Regelungen über eine Aufstockung bis 80 oder sogar 100 Prozent durch die Arbeitgeber.

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Die Gewerkschaft NGG verständigte sich am Dienstag mit den Arbeitgebern auf eine Aufstockung auf 90 Prozent für die 120 000 Beschäftigten in der Systemgastronomie (McDonald’s, Starbucks, Nordsee) sowie einen Kündigungsschutz.

Ein Gruppentarif für alle Firmen

Das wollen die Gewerkschaften am Mittwoch im Arbeitsministerium für alle Beschäftigten erreichen. „Unser Ziel ist eine Aufstockung auf 90 Prozent durch einen Gruppentarifvertrag zu regeln“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke dem Tagesspiegel. Jeder Betrieb, der die Zahlung der Sozialbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen will, muss zuvor diesem Tarif beitreten. „Viele Arbeitgeber wollen die Erstattung der Sozialbeiträge für sich einstreichen und nichts an die Beschäftigten weitergeben“, sagt der Verdi-Vorsitzende und stellt sich auf schwierige Verhandlungen ein. „Beim Thema Kurzarbeitergeld sind die Arbeitgeber extrem hartleibig.“

Lohnfortzahlung für Eltern

Neben diesem Thema befassen sich Sozialpartner und Fachminister auch mit der Lohnfortzahlung für die Arbeitnehmer, die sich um die Betreuung der Kinder kümmern müssen und deshalb nicht arbeiten können. Nach Einschätzung von Werneke greift hier das Infektionsschutzgesetz, da Schulen und Kitas aufgrund behördlicher Anweisungen geschlossen sind. In der Folge müssen die Kinder von den Eltern betreut und dafür die Lohnfortzahlung geklärt werden. Nach Einschätzung der Sozialpartner sollte das der Staat übernehmen und nicht die Arbeitgeber, wie es zum Beispiel der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorsieht.

In einem Papier über die arbeitsrechtlichen Folgen der Pandemie äußert sich die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) auch über den Paragraf 616. Wenn überhaupt, so die Auffassung der BDA, treffe die Lohnfortzahlungspflicht den Arbeitgeber nur für einen „verhältnismäßig geringen Zeitraum. Verwiesen wird auf ein Urteil des BGH aus dem Jahr 1978, in dem sechs Wochen genannt werden, also der gleiche Zeitraum wie bei der üblichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn der Staat den Arbeitgebern nun die Lohnfortzahlung während der Kinderbetreuung abnimmt, könnten sich die Arbeitgeber wiederum auf den Gruppentarifvertrag zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einlassen.

Kein Arbeitsschutz im Einzelhandel

Verdi-Chef Werneke will im Gespräch mit den Ministern Heil und Altmaier auch die „unzumutbare“ Arbeitssituation im Handel ansprechen. „Beim Schutz der Beschäftigten machen sich die Handelskonzerne einen schlanken Fuß“, sagte Werneke dem Tagesspiegel. Von den rund drei Millionen Beschäftigten im Einzelhandel seien etwa 1,5 Millionen in Lebensmittelläden beschäftigt. „Wir fordern einen regulierten Zugang in die Lebensmittelgeschäfte. Es kann nicht sein, dass die Leute immer noch im Pulk in die Geschäfte laufen.“

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