zum Hauptinhalt
Bundeskartellamt
© imago/JOKER

Medienbericht: Kartellverdacht gegen Deutsche Bahn bestätigt

Das Bundeskartellamt sieht seinen Verdacht bestätigt: die Deutsche Bahn hat ihre Konkurrenten beim Fahrkartenverkauf benachteiligt.

Das Bundeskartellamt sieht einem Zeitungsbericht zufolge seinen Verdacht bestätigt, dass die Deutsche Bahn ihre Konkurrenten beim Fahrkartenverkauf benachteiligt. Wie die "Frankfurter Allgemeine" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf einen Zwischenbescheid der Bonner Wettbewerbsbehörde berichtet, beanstandet sie darin unter anderem die Provisionsregelung, nach der die DB AG für den Verkauf von Tickets ihrer Wettbewerber eine weit höhere Vergütung verlangt als sie umgekehrt für den Vertrieb von DB-Fahrkarten bezahlt

Eine gewisse Spreizung sei hinzunehmen, schreibt die Beschlussabteilung des Kartellamts laut "FAZ". Die derzeit "praktizierte Differenzierung der Provisionssätze" sei aber als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu werten. Das vom Kartellamt ebenfalls beanstandete Verbot, fremde Fahrscheine in den von der DB AG im Bahnhof vermieteten Shops zu verkaufen, sei schon zum Teil aufgehoben worden, schreibt das Blatt.

Das Bundeskartellamt hatte vor gut zwei Jahren ein Verfahren gegen die Deutsche Bahn eingeleitet. Der Verband Mofair, der mehrere Konkurrenten der Bahn vertritt, hatte sich beim Kartellamt mehrfach über die Bahn beschwert.

Zur Startseite