Fusionspläne von Edeka und Tengelmann: Kartellamt bremst Edeka
Mit ungewöhnlichen Schritten will das Bundeskartellamt unterbinden, dass Edeka und Tengelmann ihre Fusionspläne ohne seine Genehmigung umsetzen.
Es ist eine sehr ungewöhnliche Maßnahme: Das Bundeskartellamt hat eine einstweilige Anordnung gegen die Konzerne Edeka und Tengelmann erlassen. Die beiden Händler hätten bereits begonnen, ihre Unternehmen auf die Fusion auszurichten, obwohl diese noch nicht genehmigt sei, rügte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. So seien Verhandlungen darüber geführt worden, Waren fortan gemeinsam zu beschaffen. Auch Veränderungen im Filialnetz würden bereits diskutiert. Ehe aber das Kartellamt der Fusion zugestimmt habe, dürfe keine Filiale geschlossen – und auch sonst nichts Grundlegendes verändert werden. Andernfalls droht den Beteiligten ein Bußgeld.
„Die einstweilige Anordnung ist eine Vorsichtsmaßnahme, mit der wir sicherstellen möchten, dass der Status quo zunächst erhalten bleibt“, erklärte Mundt. Er betonte zugleich, dass der Schritt in keinem Zusammenhang mit der Entscheidung über die Fusion stehe, welche die Behörde Anfang März treffen will.
Edeka möchte die rund 451 Supermärkte von Tengelmann, wozu auch Kaiser’s gehört, mit knapp 16 000 Mitarbeitern komplett übernehmen. Zu der Anordnung der Wettbewerbshüter wollte sich am Freitag auf Anfrage keines der Unternehmen äußern.
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