"Urbanes Gebiet" beschlossen: Mehr Stadt in der Stadt
Bundestag stimmt für neuen Baugebietstyp – höhere Lärmwerte sollen künftig zulässig sein.
Kommunen sollen künftig im Innenbereich stärker nachverdichten können. Eine neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung soll das Nebeneinander von Gewerbe, Freizeit und Wohnen erleichtern und planerisch eine „nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege“ ermöglichen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschloss der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend mit den Stimmen der Regierungskoalititon bei Enthaltung der Stimmen der Opposition.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hob in der Aussprache den geringeren Flächenverbrauch durch die Schaffung des neuen Baugebietstyps hervor. „Wir freuen uns über eine Stadt der kurzen Wege.“ Es werde mehr Wohnungen auf weniger Fläche geben. Die Erhöhung der zulässigen Lärmwerte um 3 dB (A) nannte Hendricks „moderat“. Marie-Luise Dött, baupolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wies auf „quirlige und kompakte Viertel“ in den Großstädten hin, die „besonders beliebt“ seien. „Wir ermöglichen mehr Stadt in der Stadt“, sagte Dött.
Für Bündnis 90/Die Grünen sagte Christian Kühn als Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik seiner Bundestagsfraktion, die Idee des „Urbanen Gebiets“ werden von den Grünen begrüßt, nicht aber die Erhöhung der zulässigen Lärmwerte: „Das bedeutet doppelter Lärm, das ist unzumutbar. Ich hoffe, dass der Bundesrat dieses Vorhaben stoppen wird.“
Der neue Gebietstyp sieht eine Mischung von Wohn- und Gewerbenutzung vor
Der Gesetzentwurf enthält neben dem neuen Baugebietstyp „urbanes Gebiet“ zudem Anpassungen an europarechtliche Regelungen. So besteht auch im Baugesetzbuch (BauGB) laut Bundesregierung Änderungsbedarf, um die Richtlinie 2014/52/EU (UVP-Änderungsrichtlinie) in nationales Recht umzusetzen. Weitere Regelungen des Entwurfs zielen auf die Erleichterung des Wohnungsbaus sowie auf Probleme mit Nebenwohnungen insbesondere auf ost- und nordfriesischen Inseln.
Mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird unter anderem die geplante Regelung zum beschleunigten Verfahren im Außenbereich (Paragraph 13b BauGB-neu) enger gefasst.
Der Regierungsentwurf sieht vor, befristet ein beschleunigtes Verfahren analog Paragraph 13a BauGB zuzulassen, wenn es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche von bis zu 10 000 Quadratmetern zur Begründung von Wohnungnutzung handelt, der an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Dieses Verfahren kann nach dem Änderungsantrag nur dann Anwendung finden, wenn das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bis zum 31. Dezember 2019 eingeleitet wird und ein Satzungsbeschluss gemäß Paragraph 10 Absatz 1 BauGB bis zum 31. Dezember 2021 gefasst wird.
„Der neue Gebietstyp ‚Urbanes Gebiet' und die temporäre Einbeziehung von Flächen im Außenbereich in das beschleunigte Verfahren sind besonders hervorzuheben, weil sie das Bauen erleichtern und so der enormen Nachfrage gerecht werden können“, sagte Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, im Vorfeld der Bundestagssitzung. Der IVD ist die Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Im neuen Gebietstyp „Urbanes Gebiet“ soll sich Wohn- und Gewerbenutzung mit (nicht großflächigem) Einzelhandel, Büro, kulturellen, sozialen und sonstigen Einrichtungen mischen. Anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen, lässt man jetzt Spielraum bei der Ausgestaltung der Nutzungsmischungen. Es soll den planenden Gemeinden überlassen bleiben, durch Gliederungen des Gebietes oder innerhalb der Geschossigkeit der Gebäude hierzu Vorgaben zu machen.
Die Verdichtung soll in ähnlichem Maße wie in Gewerbe- und Industriegebieten, bzw. in Kerngebieten zulässig sein. Die einzuhaltenden Grenzwerte der TA Lärm sollen auf tagsüber 63 dB (A) und nachts 48 dB (A) erhöht werden.
Haus & Grund: "Die Lärmhöchstgrenzen nach oben zu setzen, ist unnötig"
Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt die aktuelle Entscheidung und forderte nun auch eine schnelle Behandlung im Bundesrat. „Wir setzen uns bereits seit mehreren Jahren dafür ein, die städtebaulichen Potenziale unserer Innenstädte ausschöpfen zu können. Die effizientere Bebauung in Kombination mit einer Mischung aus Wohn- und Nichtwohngebäuden wird die Innenstädte motivieren und neue Möglichkeiten für die Stadtentwicklung aus dem Inneren heraus bieten. Der Beschluss im Bundestag ist ein wichtiger Meilenstein“, sagte Andreas Mattner, Präsident des ZIA.
Er begrüßt die Anhebung der Grenzwerte der TA Lärm. „Darüber hinaus müssen aber die Festsetzungsmöglichkeiten des passiven Schallschutzes unbedingt gestärkt werden“, meinte Mattner. „Nur so kann das Nebeneinander von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien auch tatsächlich gewährleistet werden.“ Der ZIA gehört zu den bedeutendsten Interessenverbänden der Branche. Er versteht sich als Stimme der Immobilienwirtschaft und spricht mit seinen Mitgliedern, unter diesen mehr als 20 Verbände, für rund 37 000 Unternehmen der Branche.
„Baulücken zu schließen und innerstädtische Brachflächen zu nutzen, um Wohnraum zu schaffen, ist ein vernünftiges Ziel“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Aber dafür die zulässigen Lärmhöchstgrenzen deutlich nach oben zu setzen, ist unnötig und schadet der Gesundheit der dort wohnenden Menschen.“ Auf Unverständnis stößt bei Haus & Grund eine weitere im Gesetz vorgesehene Neuerung: Künftig sollen Gemeinden Wohngebiete im Außenbereich ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichspflichten ausweisen dürfen.
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