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Das Schultheiss-Quartier vor dem Umbau. So sah der Gewerbehof (hier im Bild: das ehemalige Sudhaus) in der Stromstr. 11- 17/Ecke Turmstr. in Berlin-Moabit 2008 aus. Heute haben hier Einzelhandelsgeschäfte ihren Platz.
© Thilo Rückeis

Ladenöffnungen: Harald Huth klagt gegen 800-qm-Regel

Läden bis 800 Quadratmeter Größe durften seit Mitte April wieder öffnen. Dem Besitzer des Berliner Schultheiss-Quartiers ging das nicht weit genug.

In Berlin dürfen Filialen des Warenhauskonzern Galeria Kaufhof und des KaDeWe seit einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin am 30. April wieder auf ganzer Fläche öffnen. Shoppen in der Hauptstadt ist also wieder möglich, aber unter Auflagen. Die Betreiber dürfen pro 20 Quadratmeter Fläche nur einen Kunden in den Laden lassen, zudem gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden. Die Regelung gilt für Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern, aber auch darüber hinaus - so etwas für Shopping Malls. Die Vorgaben - das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz gehört auch dazu - gelten auch für einzelne Geschäfte in Shoppingcentern.

Die Regelung der Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter wurde am 29. April vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für das Bundesland Brandenburg bestätigt. Galeria Kaufhof, Karstadt Sportcheck und ein Möbelhaus wollten die Verordnung per Eilverfahren kippen. Wegen der nach wie vor angenommenen hohen Gefährdungslage sei die Entscheidung über die Lockerungen „rechtlich nicht zu beanstanden“, erklärte jedoch das OVG. Es sei „prinzipiell davon auszugehen, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen in kleineren Geschäften mit weniger Kunden leichter gewährleistet werden“ könnten.

Kaufhausinvestor Harald Huth (HGHI) bei der Eröffnung seines Firmensitzes im Mendelssohn-Palais im November 2017.
Kaufhausinvestor Harald Huth (HGHI) bei der Eröffnung seines Firmensitzes im Mendelssohn-Palais im November 2017.
© Reinhart Bünger

Noch nicht entschieden ist über eine Klage, die nach Informationen des Tagesspiegels beim Verwaltungsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen VG14 K 73.20 vorgebracht wurde. Pressesprecher Stephan Groscurth bestätigte auf Anfrage den Eingang eines Schriftsatzes, der im Auftrag von Investor und Bauherr Harald Huth auf den Weg gebracht wurde. Der Inhaber und Geschäftsführer u. a. der HGHI Holding GmbH („Mall of Berlin“, „Das Schloss“) beklagt dass Geschäfte über 800 Quadratmeter nicht öffnen dürfen. Huth hat seine Anwälte beauftragt feststellen zu lassen, dass Verkaufsflächenregelungen, die auch für Malls getroffen worden sind, für sein neues „Schultheiss Quartier“ in Moabit nicht gelten sollen (Claim: „Neues nahes Shopping für alle und alles“). Eine Begründung der nicht eilbedürftigen Klage liegt nach Angaben von Groscurth noch nicht vor.

Die Oberverwaltungsgerichte in Hessen, in Nordrhein-Westfalen und in Sachsen bestätigten in den vergangenen Tagen die 800-Quadratmeter-Beschränkungen für Geschäfte. In Sachsen bleiben Teilabsperrungen, die in anderen Bundesländern erlaubt sind, verboten. In Nordrhein-Westfalen dürfen Möbelhäuser oder Babymärkte ohne Begrenzung der Verkaufsfläche öffnen, Warenhäuser, Modehändler oder Technikmärkte aber nicht. Die Begründung in diesem Falle: Die Verkaufsfläche sei ein Kriterium, „das eine unterschiedliche Behandlung einzelner Einzelhandelsbetriebe mit Blick auf ihre Relevanz für das weitere Infektionsgeschehen im Ansatz rechtfertigen“ könne, teilte das Gericht mit. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte hingegen die Schließung von Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für unzulässig erklärt.

Huths Vorstoß deutet darauf hin, dass er im Falle einer für ihn positiven Entscheidung Schadenersatzansprüche geltend machen will. In Berlin galt die entsprechende Verordnung für den Einzelhandel, auf die sich Huths Klage bezieht, seit 22. April. Die Maßnahme wird seither vom Handelsverband Berlin-Brandenburg scharf kritisiert.

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