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Ob’s hier was Bezahlbares gibt? Für neue Verträge erhöhen viele Vermieter kräftig die Miete. Vor allem in Groß- und Unistädten wird Umziehen zum Luxus. Mit der Mietpreisbremse könnten die Länder dagegen vorgehen.
© imago/Steinach

Mietpreisbremse: Ein Umzug soll kein Luxus sein

Ab Montag könnte in angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse gelten. Doch erst mal kommt sie nur in Berlin. Was die Regelung bringt.

Nachwuchs, ein neuer Job oder endlich zusammenziehen – Gründe für einen Umzug gibt es genug. Doch leisten kann sich das in Deutschland längst nicht jeder. Denn für neue Verträge erhöhen viele Vermieter kräftig die Miete. Vor allem in Groß- und Unistädten wird Umziehen zum Luxus. Mit der Mietpreisbremse könnten die Länder dagegen vorgehen – doch viele lassen sich Zeit.

Warum können die Mieten gedeckelt werden?

In vielen großen Städten werden Mietwohnungen immer teurer. Laut Justizministerium lagen neu geforderte Mieten in Hamburg und München im vergangenen Jahr um 25 Prozent über bestehenden Mieten, in Münster um 30 Prozent. Einkommensschwache und Familien können sich Umziehen dann kaum leisten. In kleinen Gemeinden ist die Lage dagegen relativ entspannt. Deswegen soll die Mietpreisbremse auch nicht überall greifen.

Wie genau funktioniert sie?

Wird eine Wohnung frei, darf der Eigentümer sie nicht mehr beliebig teurer machen. Die neue Miete darf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Das ist zum Beispiel im Mietspiegel nachzulesen. Kostet eine Wohnung bisher 5,50 Euro pro Quadratmeter und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, darf der Vermieter bis auf 6,60 Euro raufgehen – auch wenn er in dem Viertel eigentlich mehr rausholen könnte.

Wo kommt die Mietpreisbremse und wann?

Berlin ist das einzige Bundesland, in dem sie definitiv zum 1. Juni startet. In anderen Ländern dauert es noch. Als Erstes wird wohl Nordrhein-Westfalen nachziehen – wahrscheinlich im Frühsommer. Viele Landesregierungen prüfen noch, in welchen Städten der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Termine für die Begrenzung haben sie noch nicht genannt. Manche peilen den Sommer an, in Niedersachsen wird es dieses Jahr wohl nichts mehr. Andere Bundesländer wollen überhaupt keine Gebiete mit Mietpreisbremse ausweisen. Sachsen-Anhalt und das Saarland schätzen ihre Wohnungsmärkte nicht als so eng ein. In Sachsen-Anhalt steht bei großen Wohnungsunternehmen sogar fast jede achte Wohnung leer.

Gibt es Ausnahmen, wenn die Mietpreisbremse gilt?

Die Bundesregierung will den dringend nötigen Neubau nicht abwürgen. Die Mietpreisbremse gilt daher nicht, wenn ab dem 1. Oktober 2014 gebaute Wohnungen erstmals vermietet werden. Genauso nach großen Modernisierungen. Die Miete muss außerdem nie gesenkt werden. Hat der Vormieter überdurchschnittlich viel gezahlt, darf das weiter verlangt werden.

Wie kräftig ist die Wirkung – und die Nebenwirkungen?

Das kann sich letztlich erst in der Praxis zeigen. „Den Wohnungsmarkt revolutionieren wird die Mietpreisbremse nicht“, meint Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. Dafür gebe es zu viele Ausnahmen. Extreme Mietsteigerungen würden aber verhindert – und das sei wichtig. 

Der Bundesverband der Wohnungswirtschaft (GdW) geht davon aus, dass sich am Grundproblem der Wohnungsknappheit nichts ändert.  GdW-Präsident Axel Gedaschko warnt davor, dass der Wohnungsmarkt noch knapper werden könnte – dann nämlich, wenn Vermieter ihre Wohnungen verkaufen, weil sich das Vermieten nicht mehr lohnt. Der Eigentümerverein Haus und Grund erwartet, dass in Mietshäusern bald weniger modernisiert und repariert wird. 

Welche Probleme macht das Gerichtsurteil gegen den Berliner Mietspiegel?

Mietspiegel sollen vielerorts zur Grundlage für die Mietpreisbremse werden, weil sie die ortsübliche Vergleichsmiete ausweisen. Nun hat das Amtsgericht Charlottenburg den alten Berliner Mietspiegel für ungültig erklärt. Auch gegen den neuen erwartet der Berliner Senat Klagen – ist sich aber sicher, dass dieser nicht zu beanstanden ist. Trotzdem, davon geht auch Haus und Grund aus, dürfte es Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern darüber geben, wie die Vergleichsmiete ermittelt wird. 

(dpa)

Theresa Münch

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