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Hier könnten 15 500 Wohnungen entstehen. Bebauungsstudie für die Kleingartenanlage Spandauer Damm.
© Tsp/Klöpfel

Wohnungen statt Kleingärten: Baubeginn nicht vor 2021

Projektentwickler Arne Piepgras fordert Masterplan für Bebauung von Kleingartenflächen und legt eine exemplarische Studie für ein Gelände am Spandauer Damm vor.

Projektentwickler Arne Piepgras hat eine Bebauungsstudie für ein Kleingartengelände am Spandauer Damm vorgelegt, die exemplarisch zeigen soll, wie bezahlbarer Wohnraum in Berlin geschaffen werden kann. Die Flächen sollen nach seinen Vorstellungen ausschließlich an landeseigene Wohnungsbaugenossenschaften vergeben werden.

„Diese Studie soll nicht mehr und nicht weniger als die Möglichkeiten aufzeigen, wie verschiedene Interessen – die der Kleingärtner, Familien, Wohnungssuchenden – auf diesen Flächen harmonisiert werden könnten“, sagt Piepgras. Damit bekomme die bisher sehr theoretisch geführte Diskussion über die Bebauung von Kleingartenanlagen eine Planungsgrundlage, die illustriere, dass es sich nicht um eine Vertreibung der Kleingärtner handeln müsse, sondern die Flächen vielmehr Möglichkeiten zur Quartiersschaffung bieten. Die Studie berücksichtigt sowohl eine Bestandssicherung als auch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und die Erhaltung von Grünflächen.

Gezeichnet hat den Plan der Architekt Rainer Michael Klotz im Auftrag von Piepgras’ „Gerichtstraße 65 GmbH“. Klotz bildete mit Rüdiger Patzschke das Architektenteam, das für den Neubau des Hotel Adlon verantwortlich zeichnet. Piepgras hatte mit Offenen Briefen an Berlins Bausenatorin Katrin Lompscher im Tagesspiegel zuletzt vehement für die Idee geworben, Berlins Kleingartenflächen – zum Teil – mit Wohnungen zu überbauen, um dem Wohnungsmangel in der Stadt etwas entgegenzusetzen. Zudem war er als Käufer des „Dragoner-Areals“ in Kreuzberg bekannt geworden; der Verkauf des bundeseigenen Grundstücks wurde auf Intervention Berlins hin im Bundesrat gestoppt.

1,3 Millionen Quadratmeter Wohnraum

Nach Klotz’ Vorstellungen soll das neue Quartier in der Planungsskizze vom Spandauer Damm aus sowie im Norden vom Fürstenbrunner Weg erschlossen werden; über die Bahnstrecke ist eine Fußgängerbrücke geplant.

Das Grundstück, zu dem zwei Kleingartenflächen gehören, die nicht in öffentlicher Hand sind, ist 655 490 Quadratmeter groß und bietet nach Berechnungen des Architekten 1,3 Millionen Quadratmeter Wohnraum. 15 500 Wohnungen könnten hier entstehen, „trotz Erhalt eines Großteils der Kleingartenflächen“, wie es in der Projektbeschreibung heißt. Sie liegt dem Tagesspiegel vor. 

Der Unternehmer fordert „einen Masterplan für ALLE Kleingartenflächen“ in Berlin nach diesem Beispiel, dem ein Nutzungsmix zugrunde liegen soll. Hintergrund des Vorstoßes: Aktuell wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans bis Ende 2018 angekündigt. Hierbei geht es vor allem um die Anpassung der Schutzfristen. Einige werden wohl über 2020 hinaus nicht verlängert werden. Wie auch immer dann die Schutzfrist für die Flächen am Spandauer Damm am Ende lauten wird, gilt doch, dass für eine Änderung des Nutzungsplans ein B-Planverfahren eingeleitet werden könnte.

Gutes Geschäft für die Hauptstadt

Nach Berechnungen der Initiative „So wird Berlin“ könnte die Stadt nach 2020 etwa 257 der 2300 Hektar landeseigener Flächen bebauen, auf denen sich jetzt noch Kleingärten befinden – mehr als elf Prozent. Nach Piepgras’ Recherchen befinden sich von den rund dreißig Millionen Quadratmetern Kleingartenfläche in Berlin zwanzig Millionen Quadratmeter schon jetzt im Eigentum des Landes. In einem Dossier hält Piepgras fest, dass rund zehn Millionen Quadratmeter Kleingartenfläche nicht dem Land Berlin gehören, sondern anderen Institutionen. Wie zum Beispiel der Deutschen Bahn, der Deutschen Post oder den Kirchen. „Es sollte der Versuch unternommen werden“, fordert er, „ diese weiteren Flächen durch das Land Berlin anzukaufen, damit am Ende wenn möglich alle Kleingartenflächen im Eigentum des Landes stehen. Hierdurch werden die Möglichkeiten, die das Land Berlin hat, um eine teilweise Bebauung vorzunehmen, erheblich gesteigert.“ Dies könne zudem ein gutes Geschäft für die Bundeshauptstadt sein, „da die Flächen jetzt günstig zu erwerben sind, da erst später daraus echtes Bauland wird“.

Piepgras schlägt eine einvernehmliche Lösung mit den Kleingärtnern vor. In Gesprächen sei zu klären, wie viele Kleingärtner konkret auf welchen Flächen verbleiben können, wie viele Kleingärtner eine Abfindung erhalten und wie viele Kleingärtner ein Ersatzgrundstück im Umland wünschen.

Mit Blick auf die zeitlichen Abläufe ist Piepgras für einen „Zeitplan für die nächsten 12 Jahre“. Sobald feststehe, welche Flächen in Berlin (und im Umland) eine Nutzungsänderung erfahren werden, könnten alle Kleingärtner und sonstigen Betroffenen eine klare Vorgabe erhalten, wann mit welchen Maßnahmen zu rechnen ist und wann konkret welche Maßnahmen umgesetzt werden. Mit einem Baubeginn sei nicht vor 2021 zu rechnen.

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