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Männer und Frauen stehen auf ungleichem finanziellem Untergrund.
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Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen: Gleiche Arbeit, weniger Geld

In Deutschland verdienen Frauen immer noch weniger als Männer. Die Politik will das jetzt ändern.

Ein Bruttojahresgehalt zwischen 150 000 und 200 000 Euro plus Leistungsprämie: Das hätte die Bankerin Sibylle S. haben können. Als leitende Angestellte führt sie ein Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sitzt für ihr Unternehmen am Verhandlungstisch, wenn es um millionenschwere Geschäfte im In- und Ausland geht. Im Haus gibt es nur eine handvoll männlicher Kollegen, die ähnlich viel Verantwortung tragen. Dass die Bank ihren Spitzenmanagern dafür im Schnitt pro Jahr mindestens ein Viertel mehr Geld als ihr aufs Konto überweist, war der Bankerin bis vor Kurzem nicht bewusst.

In Deutschland verdienen Männer durchschnittlich sieben Prozent mehr als Frauen

Wie der Managerin geht es vielen weiblichen Beschäftigten in deutschen Unternehmen. Organisationen wie Business and Professional Women erinnern regelmäßig und besonders am Equal Pay Day im März daran, dass Frauen in der Bundesrepublik beim Gehalt nicht selten diskriminiert werden – im Jahr 2014 verdienten sie durchschnittlich 21,6 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Gehaltslücke hat das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand der Bruttostundenlöhne von Männern und Frauen errechnet, die auf einer sogenannten Verdienststrukturerhebung beruhen. Für die Untersuchung sammelt Destatis alle vier Jahre Daten von Beschäftigten – das nächste Mal im September dieses Jahres. Kritiker halten den Statistikern allerdings vor, dass die von ihnen errechneten Gehaltsdifferenzen individuelle berufliche Werdegänge nicht berücksichtigen. Rechne man Faktoren wie Ausbildungsabschlüsse, Dienstalter, Teilzeitbeschäftigungen oder die Arbeit in einer bestimmten Branche heraus, müsse man die Lohndifferenzen um einen zweistelligen Prozentsatz verringern. Rechnet man das alles heraus, bleibt eine Gehaltslücke von sieben Prozent.

Frauenministerin Schwesig will die Unterschiede durch ein Gesetz beseitigen

Wie hoch die Unterschiede bei der Bezahlung am Ende tatsächlich sein mögen: Deutschlands Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will sie mithilfe eines Gesetzes beseitigen. „Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt ist auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft“, heißt es in einem Papier aus Schwesigs Ministerium. „Arbeitskräftebedarf, Fachkräftemangel und demografische Entwicklungen machen es für die Unternehmen der deutschen Wirtschaft notwendig, sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Unternehmen zu engagieren.“

Frauen verhandeln bescheidener, sagt Psychologe Jürgen Hesse

Ein erster Gesetzentwurf, der sich derzeit im Kanzleramt befindet, sieht vor, die Ausgangssituation von Frauen bei Vertragsverhandlungen zu stärken. Damit setze die Ministerin am richtigen Ende an, sagt der Berliner Psychologe und Personalberater Jürgen Hesse. Seiner Erfahrung nach liegt ein Grund für die finanzielle Diskriminierung von Frauen auf der psychologischen Ebene: Diese seien bei Verhandlungen meist verunsicherter, bescheidener und konsensfixierter als ihre männlichen Kollegen, sagt Hesse. Männer dagegen machten sich vor allem Gedanken darüber, wie sie ihre Arbeitskraft erfolgreich verkaufen könnten.

Stellenausschreibungen sollen künftig das Minimalgehalt benennen

Diesen „Vorteil“ will Schwesig nun minimieren. Arbeitgeber sollen bei Stellenausschreibungen künftig offenlegen müssen, wie viel Gehalt sie für die Position zu zahlen bereit sind. Darüber hinaus müsse deutlich werden, wenn es seitens des Unternehmens einen finanziellen Verhandlungsspielraum nach oben gebe. Die Mitarbeiter eines Unternehmens sollen außerdem einen Auskunftsanspruch über die aktuellen Gehaltsstrukturen in ihrem Betrieb erhalten. Informationsbedarf können laut Gesetzentwurf dabei sowohl Mitarbeiter als auch der Betriebsrat beim Arbeitgeber anmelden. Auch will Schwesig eine Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten einführen: Sie soll dazu führen, finanzielle Benachteiligungen in den Betrieben offenzulegen und Gehälter gegebenenfalls nach oben zu korrigieren.

Die Gehaltsstrukturen von Unternehmen werden transparenter

„Das heißt aber nicht, dass Sie sich in Zukunft nach dem Entgelt eines bestimmten Kollegen erkundigen können“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Anke Kuhn von der Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle. Auskünfte über bestimmte Mitarbeiter würden gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Laut Schwesigs Gesetzentwurf sollen Arbeitgeber bei einer entsprechenden Anfrage stattdessen das mittlere monatliche Entgelt einer Vergleichsgruppe von mindestens fünf Beschäftigten ermitteln und benennen. Allerdings könnten sich auch diese Angaben vor allem für kleine Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern als problematisch erweisen, sagt Kuhn: Bei kleinen Mitarbeiterstäben ließen sich eventuell nach dem Datenschutzgesetz unzulässige Schlüsse auf das Gehalt Einzelner ziehen. In diesem Punkt sollte das Gesetz nachgebessert werden, sagt Kuhn.

In kleinen und mittelständischen Firmen arbeiten besonders viele Frauen

Beim Deutschen Gewerkschaftsbund ist man mit Schwesigs Gesetzentwurf zufrieden. „Trotz der engen Vorgaben des Koalitionsvertrages scheint das Ministerium einen Entwurf für ein wirksames Gesetz vorzulegen“, sagt Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende. Bei der Berichtspflicht allerdings hätte sich Hannack eine Regelung für alle Unternehmen gewünscht. „Nicht nur große Firmen sollten berichten müssen“, sagt sie. In Deutschland seien überdurchschnittlich viele Frauen bei kleinen und mittelgroßen Betrieben beschäftigt.

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