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Die Uber App auf einem Smartphone
© Oliver Berg/dpa
Update

Schwerer Rückschlag für Uber: Gericht verbietet deutsches Geschäftsmodell von Fahrdienst

Ab sofort darf Uber in Deutschland keine Fahrten mehr vermitteln. Ein Gericht urteilte, das Unternehmen brauche eine Mietwagenkonzession. Uber fährt aber weiter.

Der Fahrdienst Uber darf mit seiner App ab sofort keine Fahrten mehr an Mietwagenunternehmen vermitteln. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom Donnerstag.

Die Entscheidung gelte ab sofort, heißt es in dem Urteil. Eine Umstellfrist werde nicht gewährt, weil das Unternehmen wegen einer vorangegangener Abmahnungen und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung habe rechnen müssen.

Das Gericht gab damit einer Klage eines Zusammenschlusses von Taxizentralen aus verschiedenen deutschen Städten statt. Die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch die Uber-App sei wettbewerbswidrig, urteilte das Gericht.

Dem Unternehmen fehle etwa eine Mietwagenkonzession. „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“, erklärte die Vorsitzende Richterin Isabel Jahn.

Das heißt jedoch nicht, dass Uber-Kunden den Dienst jetzt nicht mehr nutzen können. „Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können“, teilte ein Uber-Sprecher mit. Aus Sicht von Uber wurden lediglich einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells beanstandet und die Firma betont, dass man in Deutschland nur mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammenarbeite.

„Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. „Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen.“

Davon kann jedoch vorerst keine Rede sein. Uber schrieb entsprechend seiner offiziellen Verlautbarung eine E-Mail an Kundinnen und Kunden, in der das Unternehmen betont, weiter Fahrten anzubieten und nach dem Urteil die nötigen Schritte einzuleiten, „um sicherzustellen, dass sich für Dich nichts ändert“.

Im Jahr 2015 hatte das Landgericht Uber bereits untersagt, über die App Uber Pop Fahrten an Privatfahrer zu vermitteln. Gegenstand des neuen Verfahrens ist eine mittlerweile in mehreren deutschen Städten verfügbare neue App, über die Fahrten mit Mietwagenfahrern gebucht werden können.

Die Daimler- und Mietwagen-Tochter Free Now operiert in mehreren deutschen Städten nach dem gleichen Geschäftsmodell wie Uber. In Berlin und fünf weiteren deutschen Städte vermittelt das im Zuge der Fusion der Mobilitätsdienste von Daimler und BMW umbenannte Unternehmen (früher: Mytaxi) Mietwagen über seine Plattform. Das Uber-Urteil hat jedoch keine Konsequenzen für diesen Dienst. „Das Urteil gilt nur zwischen den beteiligten Parteien“, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage. (Reuters, dpa, Tsp)

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