Streit um Gemeinschaftsflüge: Gericht verbietet 31 Codeshare-Flüge von Air Berlin mit Etihad
Air Berlin und Großaktionär Etihad profitieren von zahlreichen Routen mit gemeinsamer Flugnummer. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Braunschweig einen Großteil davon untersagt.
Rückschlag für Air Berlin: Die Fluggesellschaft darf im Winterflugplan keine Gemeinschaftsflüge mehr mit dem Großaktionär Etihad auf 31 Strecken durchführen. Das entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig am Mittwoch im Eilverfahren. Die arabische Etihad, die knapp 30 Prozent an Air Berlin hält, hatte den Antrag gestellt, das sogenannte Codesharing bei diesen Flügen weiter zu erlauben. Das ursprünglich vom Luftfahrtbundesamt ausgesprochene Verbot, das gerichtlich nun bestätigt wurde, gilt zunächst vom 16. Januar bis 26. März 2016.
Für die wirtschaftlich angeschlagene Air Berlin spitzt sich die Lage zu: Nach eigenen Angaben entgeht ihr ohne die Gemeinschaftsflüge ein Umsatz von 140 Millionen Euro pro Jahr. Das Unternehmen sieht 8000 Arbeitsplätze gefährdet. Wettbewerber wie die Lufthansa halten dies für übertrieben. Offen ist, wie lange Etihad die deutsche Tochter noch finanziell unterstützt. Bei diesen Gemeinschaftsrouten erhalten Air-Berlin-Verbindungen eine Flugnummer von Etihad. Der Großaktionär kann so mehr Ziele weltweit anbieten, Air Berlin erhöht wiederum die Auslastung seiner Flugzeuge.
Etihad-Chef James Hogan hatte mehrfach betont, dass die Gemeinschaftsflüge ein wesentlicher Grund für das Engagement der Araber in Berlin seit 2011 seien. Die vom Luftfahrtbundesamt für den Winterflugplan genehmigten Codeshare- Flüge auf mehr als 50 weiteren Strecken von Air Berlin und Etihad sind von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen.
Air Berlin teilt mit: Etihad steht zu uns
Air Berlin bedauerte die Entscheidung des Gerichts. Für die Kunden entstünden aber keine Nachteile. Alle gebuchten Codeshare-Flüge von Etihad und Air Berlin würden wie geplant durchgeführt. „Unser zukünftiger gemeinsamer Flugplan bleibt dadurch unverändert buchbar“, teilte das Unternehmen mit und fügte hinzu: „Etihad Airways steht weiterhin zu Air Berlin.“ Der Großaktionär werde seinen Partner „bei allen Schritten unterstützen“. Die arabische Gesellschaft kündigte an, Rechtsmittel einzulegen und in die nächsthöhere Instanz zu gehen.
Hintergrund des Konflikts ist ein Streit zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten um die Auslegung von Luftverkehrsabkommen. Arabische Airlines drängen – häufig mit staatlicher Unterstützung – auf den internationalen Markt. Gleichzeitig müssen private Flugesellschaften wie Lufthansa und Air Berlin um ihre Marktanteile fürchten.
Die Entscheidung des Gerichts sei „selbstverständlich hinzunehmen“, sagte Florian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Allerdings müsse nun politisch alles dafür getan werden, „die Auswirkungen dieses Urteils für die Hauptstadt-Airline so gering wie möglich zu halten“. Air Berlin will nach einem hohen Verlust im Vorjahr in den kommenden zwölf bis 18 Monaten profitabel werden. "An 31 Codeshare-Verbindungen darf eine Perspektive für Air Berlin nicht scheitern“, warnte CDU-Politiker Graf.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) müsse dafür Sorge tragen, „Schaden von Air Berlin abzuwenden, das Unternehmen nachhaltig zu stabilisieren, die Arbeitsplätze gänzlich auch in Berlin zu erhalten sowie bei den Berliner Flugreisenden keine weitere Verunsicherung zu erzeugen“. Air-Berlin-Wettbewerber Lufthansa kommentierte das Braunschweiger Urteil nicht. „Wir sind nicht am Verfahren beteiligt“, sagte ein Sprecher. „Wir begrüßen aber grundsätzlich, wenn Regelungen aus geltenden Luftverkehrsabkommen eingehalten werden.“