Krankenkasse im Vergleich: Für wen sich der Wechsel lohnt
Viele Krankenkassen sind zu Jahresanfang billiger geworden. Wann lohnt sich der Wechsel? Zeit für einen Vergleich.
Kunden der Techniker Krankenkasse bekamen kürzlich angenehme Post. Für ihre 7,6 Millionen Mitglieder ist die Krankenversicherung seit Anfang dieses Jahres günstiger. Der Zusatzbeitrag, den nur die Arbeitnehmer, nicht aber die Arbeitgeber zahlen, ist um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent gesunken. Nicht nur die Techniker bewegt sich bei ihren Beiträgen. Mehr als ein Dutzend Anbieter haben zum Jahresbeginn an ihren Zusatzbeiträgen geschraubt. Wer gesetzlich versichert ist, ist daher gut beraten, jetzt einen Kassenvergleich zu machen. Denn mit einem Wechsel der Kasse kann man richtig Geld sparen. Doch ganz so einfach ist der Vergleich nicht. Man darf nicht nur auf die Beitragssätze schauen, sondern muss auch im Blick behalten, was die Kassen leisten. Zudem gibt es neben den Versicherern, die bundesweit auftreten, auch regionale Kassen – die oft günstigere Konditionen bieten.
Fast 600 Euro Ersparnis in Berlin
Vor allem in Baden-Württemberg und Thüringen kann sich ein Wechsel lohnen. Dort verzichtet die günstigste Krankenkasse, die Metzinger BKK, gänzlich auf einen Zusatzbeitrag. Die teuerste verlangt hingegen 1,7 Prozent. Bei einem Einkommen von mehr als 53 100 Euro im Jahr macht das zum Jahresende einen Unterschied von mehr als 900 Euro. Das hat das Online-Vergleichsportal „Check24“ ausgerechnet. In Berlin beträgt der Beitragsunterschied zwischen der günstigsten Kasse (HKK) und den teuersten (Viactiv und Securvita) 1,11 Prozentpunkte. Hier kann in der Spitze bis zu 589 Euro Ersparnis herausspringen, bei Durchschnittsverdienern noch 333 Euro.
Unterschiede bei den Leistungen
Allerdings: Verbraucher sollten bei der Wahl der Krankenkasse nicht nur auf den Preis schauen. Die Anbieter unterscheiden sich nämlich in ihren individuellen Leistungen. „Es gibt nicht die eine Krankenkasse, die für jeden passt“, sagt Annika Krempel, Versicherungsexpertin beim Verbraucherportal Finanztip. „Einigen Versicherten ist etwa wichtig, dass osteopathische Behandlungen inbegriffen sind.“ Hier würden manche Kassen Kosten von bis zu 360 Euro im Jahr übernehmen, andere wiederum gar nichts. Bei Rentnern könne es eine entscheidende Frage sein, welche Zahnzusatzleistungen gedeckt sind. Und bei anderen Kassen gibt es spezielle Familienleistungen. „Wer vorhat, schwanger zu werden, bekommt hier zum Beispiel zusätzliche Untersuchungen bezahlt“, sagt Krempel.
Wer im Vergleich vorne liegt
Das Verbraucherportal hat zuletzt Preise und Leistungen von zwölf bundesweit geöffneten Anbietern miteinander verglichen. Zu den Kriterien gehörten Service, Familienleistungen und Vorsorge. Im Ergebnis schnitt die HKK mit einem vergleichsweise günstigen Beitragssatz von 15,19 Prozent und einem guten Leistungspaket erfolgreich ab. Das umfassendste Angebot gibt es laut Finanztip aktuell bei der HEK. Allerdings liegt bei diesem Anbieter der Beitragssatz mit 15,6 Prozent etwas höher.
Regionale Anbieter
Eine Alternative zu den bundesweiten Anbietern können regionale Kassen sein. „Unter den zahlreichen BKKs, IKKs und AOKs kann es einzelne Krankenkassen geben, die ebenfalls gute Leistungen bieten“, sagt Krempel. Einen allzu großen Fehlgriff könne man mit einer Kasse aber ohnehin nicht machen. „Die meisten Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben“, sagt Krempel. Die Versicherungsexpertin schätzt, dass etwa 95 Prozent aller Leistungen identisch seien. Neben Preis- und Leistungsunterschieden kann mit dem Kassenwechsel aber auch eine andere Umstellung auf den Versicherten zukommen – nämlich dann, wenn dieser Hilfsmittel wie etwa Windeln bezieht. „Jede Kasse hat Verträge mit einem Hersteller“, sagt Krempel. „Wechselt man, kann sich also auch der Hersteller der Hilfsmittel ändern.“ Und das könne vor allem für ältere Menschen ungewohnt werden, die sich über längere Zeit an eine Marke gewöhnt haben.
Wer bei der Suche hilft
Auf der Suche nach der besten Kasse können Vergleichsportale im Netz helfen. „Die bieten eine gute erste Orientierung“, sagt Krempel. Das sei vor allem dann ein Vorteil, wenn man sich vorher noch nie mit den verschiedenen Zusatzleistungen befasst hat. Aber: „Nicht immer sind auf den Vergleichsportalen alle Krankenkassen abgebildet.“ Die Versicherungsexpertin rät deshalb dazu, immer noch einmal direkt bei der Krankenkasse nachzufragen, wenn eine bestimmte Zusatzleistung ganz besonders wichtig ist.
Ein solches Vergleichsportal ist die Online-Plattform Gesetzlichekrankenkassen.de. Zwischen 150 000 und 450 000 Klicks im Monat verzeichnet die Seite nach eigenen Angaben, zur Wechselzeit im Winter deutlich mehr als im Sommer. „Die allermeisten möchten sich intensiver informieren“, sagt Geschäftsführer Thomas Adolph. Wie viele Nutzer ihre Kasse dann aber tatsächlich wechseln, dazu gibt es keine Zahlen. „Aus unserer Erfahrung sind es noch immer sehr wenige Menschen.“
Wie man die Kasse wechselt
Wer einen besseren Anbieter gefunden hat, muss zunächst seine alte Versicherung kündigen – am besten schriftlich. Mitglieder, die mehr als 18 Monate bei ihrer Kasse versichert sind, können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln. Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Versicherte auch innerhalb der 18 Monate kündigen, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Einige Krankenkassen bieten Mitgliedern dafür fertige Musterformulare im Internet an. Um bei der neu ausgewählten Kasse aufgenommen zu werden, müssen die Versicherten dort dann einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Wichtig dabei: Die alte Kasse benötigt einen Nachweis, sobald der Versicherte aufgenommen wurde.
Sorgen müssen sich die Wechselwilligen übrigens keine machen. Sie müssen nämlich nicht befürchten, ohne Versicherungsschutz dazustehen. Die neue Kasse muss jeden Menschen unabhängig von Alter und Gesundheitszustand aufnehmen. Und auch eine Lücke zwischen zwei Krankenversicherungen sei nicht zu befürchten, sagt Morris, selbst wenn der Vertrag mit der neuen Kasse nicht oder verspätet zustande kommt. Der Versicherte bleibe so lange Mitglied seiner alten Kasse.
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