Lebensversicherung: Finanzaufsicht Bafin macht Lebensversicherern Druck
Behörde fordert für die Zukunft höhere Rücklagen. Talanx will künftig nur noch Versicherungen ohne Garantien anbieten.
Der Versicherungskonzern Talanx steigt angesichts anhaltender Niedrigzinsen aus dem Geschäft mit klassischen Lebensversicherungen in Deutschland aus. Ab Ende 2016 will das Unternehmen für alle seine deutschen Marken nur noch neuartige Lebens- und Rentenversicherungen ohne Garantiezins anbieten. Die Hannoveraner sind damit einer der ersten größeren Anbieter, der sich vollständig aus dem Geschäft mit der klassischen Lebensversicherung zurückzieht. Allerdings nicht der erste, der neue Produkte ohne Garantiezins auf den Markt bringt. Verbraucherschützer reagierten am Mittwoch verhalten.
Die neuartigen Verträge sollen Talanx Kapital sparen, den Kunden aber höhere Renditechancen bieten. Dazu werden die Überschüsse, die Versicherer jedes Jahr neu festsetzen, jährlich gutgeschrieben. Den Erhalt der Beiträge garantiert der Versicherer aber erst zum Ende der Laufzeit, wie das Unternehmen am Dienstagabend mitteilte. Der Garantiezins, der vom Bundesfinanzministerium auf Empfehlung von Versicherungsmathematikern und der Finanzaufsicht festgesetzt wird, entfällt. „Statt einer Kapital-Lebensversicherung sollten Verbraucher eher Alternativen wählen, zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge oder einen Riester-Vertrag“, sagte Max Schmutzer von der Stiftung Warentest. „Allein durch die staatliche Förderung oder die Steuerersparnis sind die Renditen oft höher als bei Lebensversicherungen. Außerdem bieten die Produkte die gleiche Sicherheit.“ Das Problem der Branche sind aktuell vor allem die Niedrigzinsen. Den Unternehmen fällt es immer schwerer die hohen Garantieversprechen der Vergangenheit zu erwirtschaften. Der Garantiezins ist in den vergangenen Jahren zwar beständig gesunken und liegt für Neuverträge inzwischen noch bei 1,25 Prozent. Bei Altverträgen sind es aber noch bis zu 4 Prozent.
Auch andere Versicherer wie der Generali-Konzern mit Marken wie AachenMünchener verabschieden sich daher von den herkömmlichen Modellen der Lebens- und Rentenversicherung. Marktführer Allianz hält an den klassischen Vertragsmodellen fest, hat aber schon länger Produkte mit anderen Garantiekonzepten im Angebot.
Bafin: Versicherer müssen sich anstrengen
Weil sich die Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere – der Hauptanlage der Versicherer – nicht schnell und nachhaltig genug erholen, wird es für die Unternehmen immer schwieriger, die Garantien zu bedienen. Fast die Hälfte der Anbieter hätte nach einer neuen Untersuchung der Finanzaufsicht Bafin daher Probleme, die neuen strengeren Kapitalanforderungen auf EU-Ebene („Solvency II“) zu erfüllen, wenn sie nicht eine Übergangsfrist von 16 Jahren hätten. „Die Unternehmen werden sich sehr anstrengen müssen, um ihre Kapitalbasis zu stärken, auch wenn die Zinsen seit Ende 2014 leicht gestiegen sind“, mahnte Bafin-Chef Felix Hufeld. Die Behörde hatte die Lebensversicherer so unter die Lupe genommen, als ob die verschärften Regeln, die ab 2016 relevant werden, schon in Kraft wären. Dabei wurden jedoch auch Übergangsmaßnahmen berücksichtigt. Ohne diese Maßnahmen hätten bei fast der Hälfte der befragten Unternehmen die Eigenmittel zum Stichtag 31. Dezember 2014 unter den härteren Anforderungen gelegen. Insgesamt ergäbe sich für diese Unternehmen dann eine Lücke von etwa 12 Milliarden Euro.
Bundesgerichtshof stärkt Kunden
Zusätzliche Belastungen könnten auf die Branche durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs zukommen. Der BGH entschied am Mittwoch, dass sich Kunden, die gegen den Abschluss ihrer Policen-Lebensversicherung wirksam Widerspruch eingelegt haben, zwar den während der Zeit genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen müssen, nicht jedoch die Abschluss- und Versicherungskosten. Das Urteil ist für Verträge relevant, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell zustande gekommen sind. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein. Bei falscher oder unzureichender Aufklärung ist auch nach Jahren noch ein Widerspruch möglich. mit dpa
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