Nach Putins Rubel-Ankündigung: Energieverband fordert Ausrufung der Frühwarnstufe im Gas-Notfallplan
Nach Putins Rubel-Forderung warnt der Energieverband BDEW vor einer Verschlechterung der Gasversorgungslage. Das Wirtschaftsministerium wiegelt ab.
| Update:
Der Energieverband BDEW warnt vor einer Verschlechterung der Gasversorgungslage in Deutschland. "Der BDEW fordert die Bundesregierung auf, die Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas auszurufen", sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Verbandes, Kerstin Andreae, am Donnerstag. "Es liegen konkrete und ernstzunehmende Hinweise vor, dass wir in eine Verschlechterung der Gasversorgungslage kommen."
Mit der Ankündigung des russischen Präsidenten Wladimir Putin, dass Gaslieferungen in Zukunft in Rubel bezahlt werden müssten, seien Auswirkungen auf die Gaslieferungen nicht auszuschließen. Das Ausrufen der Frühwarnstufe würde dazu führen, dass die Vorbereitung einer tatsächlich eintretenden Gasmangellage in Zusammenarbeit von Kommunen, der Bundessnetzagentur und den Netzbetreibern an außerordentlicher Bedeutung gewinne.
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Das Bundeswirtschaftsministerium sieht die Versorgungssicherheit bei Gas dagegen gewährleistet. Aktuell gebe es in Deutschland keine Versorgungsengpasslage, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Daher gebe es aktuell keine Notwendigkeit für eine Frühwarnstufe nach dem Notfallplan Gas. „Die Lage muss aber weiter genau beobachtet werden.“
Auch werde das Ministerium die neuesten Entwicklungen mit Blick auf die Ankündigung des russischen Präsidenten Wladimir Putin, Energielieferungen nur noch in Rubel bezahlen zu lassen, genau untersuchen und auswerten. "Nach unseren Informationen ist es ein Verstoß gegen die privaten Verträge, da diese in der Regel in Euro abgewickelt werden." Habeck hatte Putin am Mittwoch einen Bruch von Verträgen vorgeworfen.
Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen. Eine Frühwarnstufe bedeutet, dass konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
Es folgt eine Alarmstufe mit einer Störung der Gasversorgung sowie eine Notfallstufe. In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“ vor. Es müssten zusätzlich „nicht marktbasierte“ Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung von „geschützten Kunden“ sicherzustellen - das sind beispielsweise private Haushaltskunden. (Reuters, dpa)
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