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Bis 2022 sollen alle deutschen Atomkraftwerke stillgelegt werden.
© Sebastian Gollnow/dpa

Atomausstieg: Eine Milliarde Euro Entschädigung für AKW-Betreiber

Keine Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke. Stattdessen soll ein Gesetzentwurf nun die Entschädigung für Vattenfall und RWE regeln.

Die AKW-Betreiber Vattenfall und RWE sollen für den Atomausstieg rund eine Milliarde Euro Entschädigung bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums vor, der statt auf längere AKW-Laufzeiten auf einen finanziellen Ausgleich für die verfallenen Reststrommengen setzt: Diese Ausgaben würden "einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten, wahrscheinlich jedoch im oberen dreistelligen Millionenbereich liegen". Der Gesetzentwurf liegt der Nachrichtenagentur AFP vor, zuerst hatte am Montag die Taz darüber berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2016 geurteilt, dass Vattenfall und RWE wegen des Atomausstiegsbeschlusses von 2011 für Reststrommengen entschädigt werden müssen, die ihren Meilern beim ersten Beschluss im Jahr 2002 zunächst zugeteilt und 2011 wieder gestrichen wurden. Der dritte Kläger Eon hat keinen Anspruch auf Schadenersatz für Reststrommengen, weil er diese laut Urteil zwischen seinen diversen Atomkraftwerken umverteilen kann. Dies gilt auch für den vierten AKW-Betreiber EnBW der in Karlsruhe aber nicht geklagt hatte.

Genaue Kosten werden erst 2023 ermittelt

Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte 2002 den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und dazu mit den Kraftwerksbetreibern Restlaufzeiten festgelegt. Ende 2010 hob die dann schwarz-gelbe Bundesregierung diesen Konsens auf und verlängerte die AKW-Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre. Nur rund sieben Monate später machte dieselbe Regierung nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima die Laufzeitverlängerungen rückgängig, verfügte die sofortige Abschaltung mehrerer Meiler und legte Abschaltdaten für die anderen fest.

Wie hoch die Ausgaben für die AKW-Betreiber tatsächlich sind, soll laut Gesetzentwurf erst Anfang 2023 ermittelt werden. Der Text ist nach Angaben des Bundesumweltministeriums derzeit in der Ressortabstimmung, wann er im Kabinett beraten wird, ist derzeit noch unklar. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Änderung des Atomgesetzes bis Ende Juni dieses Jahres verlangt. Die Anti-Atom-Organisation "ausgestrahlt" begrüßte zwar, dass Vattenfall und RWE nicht wie gefordert 19 Milliarden Euro Entschädigung erhalten sollen. Jedoch wären auch die geringeren Kosten nie angefallen, wenn die damalige Regierung "nicht 2010 die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängert" hätte. "Erneut kassieren die Atomkonzerne", kritisierte die Organisation. (AFP)

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