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Schon ab dem ersten Januar treten viele neue Gesetze in Kraft.
© Sebastian Gabsch

Jahreswechsel: Diese Änderungen bringt 2019 für Verbraucher

Mehr Lohn, mehr Rente, mehr Kindergeld – das neue Jahr dürfte sich für viele Deutsche richtig auszahlen.

Von Laurin Meyer

Selbst die sonst so kritischen Verbraucherschützer sagen: 2019 wird für viele ein gutes Jahr, zumindest finanziell. Denn neue Regeln und Gesetze bringen fast allen unterm Strich mehr Geld. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

ARBEITSMARKT

Gutes hält das neue Jahr für alle Beschäftigten im Niedriglohnsektor bereit: Der Mindestlohn steigt. Ab Dienstag müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens 9,19 pro Stunde zahlen. Aufpassen müssen Minijobber: Ihr Gehalt darf trotz eines höheren Stundenlohns die Grenze von 450 Euro weiterhin nicht überschreiten, um noch als geringfügig Beschäftigter zu gelten. Zum Jahreswechsel kommt auch die sogenannte Brückenteilzeit. In Firmen mit mehr als 45 Beschäftigten haben diese das Recht, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder voll zu arbeiten. Die Teilzeitphase kann zwischen einem und fünf Jahren dauern. Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten müssen aber nur einem von 15 den Anspruch gewähren.

ARBEITSLOSENGELD UND RENTEN

Empfänger von Hartz IV bekommen ab Januar monatlich acht Euro mehr. Der Satz für Alleinstehende steigt damit auf 424 Euro. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen in einer Wohnung lebt, erhält nun 382 Euro. Für Kinder und Jugendliche gibt es monatlich sechs Euro zusätzlich.

Darüber hinaus dürften ab Juli auch die Renten wieder deutlich höher ausfallen. Im Westen sollen sie um etwas mehr als drei, im Osten um knapp vier Prozent steigen. Schon ab Januar gibt es einen Zuschlag auch bei der Mütterrente. Statt bisher zwei Entgeltpunkte werden Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

VERSICHERUNGSBEITRÄGE

Die 56 Millionen gesetzlich Versicherten haben ab Januar mehr Geld im Portmonee. Dann teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenkassenbeiträge nämlich wieder zu gleichen Teilen. Angestellte werden dadurch um insgesamt 6,9 Milliarden Euro entlastet. Darüber hinaus profitieren auch Selbständige von niedrigeren Sätzen. Ihr monatlicher Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung halbiert sich auf 171 Euro.

Auch bei anderen gesetzlichen Versicherungen ändert sich etwas. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt von 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, Kinderlose müssen 3,3 Prozent zahlen. Im Gegenzug sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ebenfalls um ein halbes Prozent auf dann 2,5 Prozent. Gutverdiener müssen sich insgesamt auf höhere Beiträge zur Sozialversicherung einstellen. Denn auch 2018 erhöht sich wieder die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Sozialbeiträge gezahlt werden müssen.

STEUERN

Für alle Steuersätze steigen die Einkommensgrenzen in 2019 um 1,84 Prozent, der Grundfreibetrag für Ledige in der Einkommensteuer beträgt künftig 9 168 statt 9 000 Euro. Außerdem können sich Steuerzahler für das Jahr 2018 mehr Zeit für ihre Steuererklärung nehmen. Neuer Stichtag ist der 31. Juli.

KINDER

Eltern dürfen sich über mehr Kindergeld freuen. Ab Juli gibt es monatlich zehn Euro mehr pro Kind, für das erste dann insgesamt 204 Euro. Schon ab Januar erhöht sich der Kinderfreibetrag, den Eltern anstelle des Kindergelds erhalten können. Dieser beträgt dann pro Kind 4980 statt bisher 4788 Euro. Darüber hinaus müssen getrennt lebende Mütter und Väter mehr Unterhalt zahlen. Der monatliche Mindestsatz steigt je nach Alter des Kindes zwischen sechs und elf Euro.

WOHNEN

Mieter sollen ab Januar besser vor hohen Mietsteigerungen geschützt werden. Strengere Regeln gelten dann vor allem für Vermieter, die Modernisierungskosten umlegen wollen. Diese können dann nur noch acht statt bisher elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Hinzu kommt eine Kappungsgrenze von drei Euro pro Quadratmeter für die ersten sechs Jahre nach der Modernisierung.

Außerdem sollen Vermieter künftig offenlegen müssen, auf welche Ausnahme sie sich berufen, wenn sie eine Miete über der zulässigen Höchstmiete verlangen. Tun sie das nicht, können die Mieter Geld zurückverlangen. Damit soll die bereits geltende Mietpreisbremse gestärkt werden.

VERKEHR UND UMWELT

Autofahrern steht 2019 hingegen ein schwieriges Jahr bevor. Schon ab Januar werden alle Diesel-Motoren mit Euro-4-Abgasnorm oder schlechter aus dem Stadtgebiet von Stuttgart verbannt, im Frühjahr und Sommer folgen Fahrverbote auch auf einigen Straßen in Köln, Bonn und dem Ruhrgebiet. In Berlin werden wohl spätestens im Juni Fahrverbote verhängt. Betroffen sind elf Abschnitte auf insgesamt acht Straßen in den Innenstadtbezirken.

Im Getränkemarkt soll künftig mehr auf die Umwelt geachtet werden. Neben dem Preis muss der Einzelhändler nämlich am Regal ausweisen, ob es sich bei den Flaschen und Dosen um Einweg- oder Mehrweg-Verpackungen handelt. Außerdem können Kunden nun noch mehr am Leergut-Automaten loswerden. Einige Fruchtschorlen und Mischgetränke mit Molkeanteil wie etwa Energy-Drinks werden ab dem neuen Jahr mit 25 Cent bepfandet.

INTERNET UND KOMMUNIKATION

Spätestens im Herbst 2019 müssen sich einige Bankkunden beim Online-Banking umstellen. Denn dann lassen sich Überweisungen nicht mehr mit per Post verschickten Transaktionsnummern, den sogenannten TANs, freigeben. Einige Banken bieten das Verfahren aber schon heute nicht mehr an, da es im Vergleich zu den vorhandenen Alternativen als deutlich unsicherer gilt.

Bei Telefongesprächen ins europäische Ausland müssen sich Vieltelefonierer bald nicht mehr um mögliche Kostenfallen sorgen. Ab Mitte Mai gelten Preisobergrenzen. Eine Gesprächsminute in ein anderes EU-Land darf dann maximal 19 Cent kosten, für eine SMS dürfen Anbieter nicht mehr als sechs Cent berechnen.

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