Neues Verpackungsgesetz: Register für weniger Plastikmüll
Eine neue Institution soll die Finanzierung der dualen Systeme erleichtern und die Recyclingquote erhöhen.
Jeder Verbraucher beteiligt sich mit 12,50 Euro im Jahr an den Kosten der Verpackungen, in denen sich die Konsumgüter befinden. Wenn es gut läuft mit dem neuen Verpackungsgesetz, dann wird der Betrag im kommenden Jahr steigen – ohne das der normale Konsument das bemerken wird. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Gunda Rachut, die Chefin der neuen Zentralen Stelle Verpackungsregister, stellten am Donnerstag in Berlin den Stand der Vorbereitungen und überhaupt die Zielsetzung des neuen Gesetzes vor. „Wir wollen überflüssiges Plastik vermeiden und dafür sorgen, dass Verpackungen klüger und ökologischer gestaltet werden“, sagte Schulze. Dafür hat der Gesetzgeber die Recyclingquote für Plastikverpackungen von derzeit gut 36 Prozent auf 58,5 Prozent im nächsten Jahr und 63 Prozent 2022 erhöht. Der Rest des Mülls landet in der Verbrennungsanlage.
Die Verpackungsverordnung stammt von 1991
Das Verpackungsgesetz löst die Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 ab, damals das erste Regelwerk, das die Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte festschrieb. Handel und Hersteller schufen sich mit den dualen Systemen/Der Grüne Punkt eine Organisation, die die Verpackungen direkt beim Verbraucher (gelber Sack, gelbe Tonne) abholt und der Wiederverwertung oder Verbrennung zuführt. Das wird wiederum von Handel und Herstellern bezahlt, die die Verpackungen „in Verkehr bringen“. Am Ende zahlt natürlich wie immer der Endverbraucher.
In den vergangenen Jahren entzogen sich immer mehr Unternehmen ihrer Finanzierungspflicht. Von den 2,5 Millionen Tonnen Leichtstoffverpackungen, die hierzulande im Jahr von Verbrauchern mitgekauft werden und „auf dem Müll landen“, wird rund ein Drittel nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr belastet. In Summe macht das etwa 200 Millionen Euro aus, die dann von den anderen Unternehmen mitgetragen müssen, wie Gunda Rachut erläuterte.
"Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister"
Auf Rachuts Visitenkarte steht „Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Diese neue, gut ein Jahr alte Organisation wird getragen von der Ernährungsindustrie, des Handelsverbandes, der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen sowie des Markenverbandes. Die Rechts- und Fachaufsicht liegt beim Umweltbundesamt. Rachut und ihre knapp 40 Mitarbeiter sollen zur „fairen Verteilung“ der Kosten beitragen, die das Einsammeln und Wiederverwerten von Verpackungen für den privaten Endverbraucher verursachen.
Dazu wird nun das bundesweite Register „Lucid“ freigeschaltet, in dem sich alle Unternehmen, die ihre Produkte verpacken, eintragen müssen. Rachut rechnet mit einigen hunderttausend Eintragungen – also viel mehr als die 60 000 Unternehmer, die bislang Kunden der dualen Systeme sind. Die Registrierung ist gleichsam die Voraussetzung, um mit verpackten Produkten auf den Markt kommen zu dürfen. Anders gesagt: Wer sich nicht oder falsch registriert, der riskiert ein Verkaufsverbot. Das Register ist transparent (deshalb auch der Name Lucid), und allein dadurch verspricht sich Rachut eine hohe Beteiligung: „Es gibt eine starke Konkurrenzbeobachtung.“ Die Unternehmen passen auf, ob sich ihre Wettbewerber anmelden, das hätten Erfahrungen mit Elektrogeräten gezeigt.
Instrument gegen Trittbrettfahrer
Durch die finanzielle Beteiligung an der Verpackungsentsorgung erhofft sich die Politik grundsätzlich weniger Verpackungen oder zumindest Verpackungen, die leicht zu recyclen sind oder die Rezyklate enthalten. Die Höhe der Lizenzentgelte für die Verpackungen soll entsprechend schwanken, sagte Umweltministerin Schulze. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Januar sind dann Hersteller und Handel auch verpflichtet, Mehrwegverpackungen deutlicher zu kennzeichnen sowie auf der Verpackung deutlich zu machen, was recyclebar ist und was nicht.
Peter Kurth, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Entsorgungswirtschaft begrüßte das neue Register als wichtiges Instrument, um „Auslegungsspielräume bei der Einstufung eines Produkts als Verpackung zu reduzieren“. Dadurch könnten insgesamt die Lizenzentgelte stabilisiert und die Zahl der Trittbrettfahrer im System reduziert werden, sagte Kurth dem Tagesspiegel.
Auch Imker müssen zahlen
Die Unternehmen des Grünen Punktes als der Marktführer der dualen Systeme hat eine Internetseite verpackgo.de eingerichtet, die sich an Kleinfirmen richtet. „Verpackgo bietet Online-Händlern, Optiker, Imker und Co. einen Lizenzrechner, der nach Eingabe und Gewicht und Materialart der Verpackung sofort die Kosten berechnet“´, teilte der Grüne Punkt mit.