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Zwischenerfolg für Trump: Die EU-Subventionen für Airbus waren unrechtmäßig. Möglich, dass für die US-Subventionen für Boeing aber dasselbe gilt.
© AFP

7,5-Milliarden Dollar Strafzölle auf EU-Waren: Die WTO-Entscheidung ist ein Triumph für Donald Trump

Die USA erhalten die Erlaubnis für Rekordstrafzölle auf EU-Importe. Denn Europa hatte Airbus unzulässig subventioniert. Die EU kündigt Gegenmaßnahmen an.

Es ist ein Triumph ganz nach dem Geschmack des US-Präsidenten Donald Trump: Ein Schiedsgericht der Welthandelsorganisation hat den USA das Recht zugesprochen, auf importierte Waren und Dienstleistungen aus der Europäischen Union jährlich im Wert von 7,5 Milliarden US-Dollar Strafzölle zu schlagen. Diese Entscheidung im sogenannten Airbus-Fall gab die WTO am Mittwoch in Genf bekannt. Niemals zuvor erteilte die 1995 gegründete WTO einer Streitpartei die Erlaubnis, eine derart wertvolle Warenmenge mit Strafzöllen zu belegen. Zunächst hatten die USA sogar verlangt, EU-Artikel im Wert von rund elf Milliarden US-Dollar pro Jahr ins Visier nehmen zu dürfen.

Damit erreicht der jahrelange Streit um öffentliche Hilfen für die Flugzeugbauer Airbus (EU) und Boeing (USA) zwischen den beiden Wirtschaftsgiganten seinen vorläufigen Höhepunkt. Die protektionistisch gesinnte Trump-Administration kann nun die ohnehin angespannten transatlantischen Handelsbeziehungen durch die Aktivierung der Vergeltungsmaßnahmen weiter belasten. Damit droht auch dem gesamten globalen Warenaustausch weiterer Schaden.

"Unkontrollierbarer Schlagabtausch"

Erst am Dienstag hatte die WTO ihre Wachstumsprognosen für den Welthandel 2019 und 2020 drastisch nach unten korrigiert. In einem ersten Statement warnte die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström vor einem unkontrollierbaren Schlagabtausch zwischen Washington und Brüssel. Falls die Amerikaner die Strafzölle aber einsetzen, werde die EU gezwungen sein „das gleiche zu tun“.

Das Büro des US-Handelsbeauftragten veröffentlichte bereits eine detaillierte Liste mit Einfuhrprodukten aus der EU, die durch die WTO-Entscheidung ganz legal verteuert werden können: Die „Hit-List“ reicht von Flugzeugteilen über landwirtschaftliche Produkte wie Wein, Käse und Oliven bis zu Herrenanzügen und Damenmänteln.

Nach Aussage eines mit dem Fall vertrauten WTO-Mitarbeiters können die US-Behörden ganz alleine die Höhe der Vergeltungszölle festlegen. „Die Höhe ist nach oben offen“, hieß es. Mit den Sanktionen wollen die USA vor allem Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien treffen; in diesen Ländern werden Airbus-Flugzeuge produziert. Die Maßnahmen können aber auch andere EU-Mitgliedsländer in Mitleidenschaft ziehen.

Auch Boeing wurde subventioniert

Im Kern dreht sich der Airbus-Fall um unerlaubte staatliche Beihilfen europäischer Staaten für den Flugzeugbauer mit Hauptsitz in Frankreich, gegen die Washington seit 2004 im Rahmen der WTO vorgeht. Letztlich erkannten die WTO-Richter an, dass die Europäer im Airbus-Fall gegen die Welthandelsordnung verstoßen haben. Andererseits wartet die EU nun auf die Entscheidung der WTO im sogenannten Boeing-Fall: In diesem Verfahren beschuldigt die EU die USA, den Flugzeugproduzenten Boeing mit Milliarden US-Dollar aus der Staatskasse zu subventionieren.

EU-Kommissarin Malmström gab sich zuversichtlich: Im Boeing-Fall werde die WTO der EU “in einigen Monaten” das Recht auf Strafzölle gegen die USA gewähren. Brüssel veröffentlichte schon im April eine Liste mit US-Produkten, die mit Strafzöllen belegt werden sollen.

Jan Dirk Herbermann

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