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Nicht jede Klinik sollte alles machen dürfen, fordern Experten. Hier eine Hirntumor-Operation in der Berliner Charité.
© Kitty Kleist-Heinrich

Wissenschaftler fordern Systemreformen: Die wichtigsten Lehren aus der Coronakrise

Aus der Coronakrise lassen sich viele Lehren für ein besseres Gesundheitssystem der Zukunft ziehen. Experten listen die nötigsten Reformen auf.

Bloß kein „Weiter so“, wenn alles mal überstanden ist. So lautet die Warnung von vier wichtigen Gesundheitsexperten für die Zeit nach der Coronakrise. In Berlin stellten Boris Augurzky, Reinhard Busse, Ferdinand Gerlach und Gabriele Meyer in Berlin gemeinsame Empfehlungen für eine Neuausrichtung des Systems vor. Als Lehren aus der Pandemie, die dringend zu ziehen seien, sobald man wieder mehr Luft habe.

Zusammengefasst mündet ihr im Auftrag des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg), der Bertelsmann Stiftung und der Robert Bosch Stiftung erstelltes Papier in sieben Kernforderungen: Stärkung der Gesundheitsämter, bessere Vernetzung der Hausärzte, spezialisiertere Krankenhäuser, mehr integrierte Zentren für die Grundversorgung, sektorenübergreifende Vergütungsmodelle, mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte. Und eine deutlich konsequentere Nutzung der enormen Möglichkeiten der Digitalisierung.

Warnung vor der Datenschutz-Bremsern

Um mit letzterem anzufangen: „Falsch verstandener Datenschutz darf kein Tatenschutz sein und keine Menschenleben kosten“, heißt es in dem Papier klar und deutlich. Es wäre „fahrlässig und ethisch bedenklich“, vorhandene Gesundheitsdaten nicht zu nutzen, betont der Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Ferdinand Gerlach. Die Chancen für den Schutz von Leben und Gesundheit überwögen die Risiken des allseits gefürchteten Datenmissbrauchs bei weitem, stellt er klar. Im internationalen Vergleich verhalte sich Deutschland hier bislang leider am restrikstivsten. 

Digitale Anwendungen wie das DIVI-Intensivregister oder die Melde- und Informationssysteme Demis und Sormas für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) hätten in der Coronakrise „neuen Schwung in den zuvor schleppend verlaufenden Digitalisierungsprozess des deutschen Gesundheitswesens“ gebracht, schreiben die Autoren. Das müsse intensiviert werden, denn auf diese Weise gebe es Transparenz über Krankheitsverbreitung und Auslastung von Kapazitäten. Was wiederum eine bessere „Feinsteuerung“ gesundheitlicher Versorgung ermögliche. Als konkretes Beispiel nennen die Wissenschaftler eine Kombination aus evidenzbasierter Krankheits-Ersteinschätzung, wie sie bereits bundesweit von den 116117-Leitstellen genutzt wird, mit webbasierten Echtzeitsystemen zur Verfügbarkeit von Kapazitäten. Und auch eine umfassende elektronische Patientenakte müsse schnellstmöglich verfügbar sein, denn sie habe das „Potenzial, die Zusammenarbeit der Versorger maßgeblich zu verbessern“.

„Public Health“ auch im Medizinstudium verankern

Bei der notwendigen Verzahnung mit Wissenschaft und Ärzten sei auch und ganz zuvorderst an die Gesundheitsämter zu denken, drängen die Experten. Dafür müsse der ÖGD aber erst mal massiv aufgerüstet werden, verlangt Reinhard Busse, Professor für Gesundheitsmanagement an der Technischen Universität Berlin. Nicht nur für Krisenzeiten sei in den Ämtern „weit mehr Personal nötig“. Busse fordert beispielsweise, die Zahl der qualifizierten Fachärzten für öffentliches Gesundheitswesen in den Ämtern mindestens zu verdoppeln. Bei derzeit knapp 400, also gerade mal einem pro Gesundheitsamt, müsse man wirklich nicht befürchten, dadurch einen „Wasserkopf“ zu produzieren.

Ebenso gelte es, die „Public-Health-Perspektive“ im Medizinstudium zu verankern, ergänzte Gerlach. Angehende Ärzte könnten ihr Praktisches Jahr auch im Gesundheitsamt absolvieren. Wie viele vor ihm klagte der Wissenschaftler allerdings über eine nach wie vor „grottenschlechte digitale Ausstattung“ im ÖGD, in den vergangenen Jahrzehnten sei hier viel zu wenig geschehen. Ob es helfen würde, wenn es übers Regionale hinaus wieder Landesgesundheitsämter oder womöglich sogar ein Bundesgesundheitsamt gäbe, ließ der Experte aber offen.

Keine Patientenbehandlung bei unzureichender Klinikausstattung

Dann das große Thema Krankenhäuser. Die Pandemie habe „die Notwendigkeit einer Reform hin zu mehr Zentralisierung, Kooperation und Spezialisierung“ bestätigt, heißt es in dem Expertenpapier. Klipp und klar: Für gute Behandlungsergebnisse sei „nicht die Nähe, sondern die Ausstattung von Krankenhaus-Standorten ausschlaggebend“. Das gelte nicht nur für Covid-19-Patienten, sondern auch für die Behandlung von Herzinfarkten, Schlaganfällen oder Krebserkrankungen.

Um hier endlich mal voranzukommen, verlangen die Experten grundlegende Strukturreformen. Künftig dürften sich Kliniken nur noch dann im Wettbewerb um Patienten befinden, wenn sie auch in der Lage seien, diese „personell und technisch adäquat“ zu  versorgen. Konkret hieße das beispielsweise: Häuser ohne Stroke-Unit könnten künftig keine Schlaganfall-Patienten, Kliniken ohne Herzkatheter-Labor keine Infarktpatienten mehr abrechnen. Die Fahrtwege zu den Spezialversorgern würden dadurch wohl länger, räumt der Krankenhausexperte Boris Augurzky vom RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen ein. Was aber für mehr Qualität bei der vorhandenen Krankenhausdichte durchaus zumutbar sei.

Hausärzte, Therapeuten und Pflegedienste unter einem Dach

Doch was soll dann mit den kleineren Kliniken geschehen, die keine Kommune hergeben oder auch nur ausbluten lassen will? Für solche Häuser gebe es, vor allem in ländlichen Regionen, eine Perspektive als integrierte Versorgungszentren, meinen die Wissenschaftler. Im Team mit Hausärzten, Therapeuten, Reha-Angeboten, Pflegediensten und Heimen könnten sie eine wichtige Rolle spielen. Nötig sei dabei aber stets eine gute und, wenn möglich, auch telemedizinisch unterstützte Anbindung an einen Regel- oder Maximalversorger im Zentrum der Region.

Der große Vorteil von integrierten Versorgungszentren sei die Vermeidung von teuren stationären Leistungen, sagt Augurzky. Sie wären dann etwa zuständig für kleine Notfälle während des Tages, aber auch für eine „nachgelagerte Versorgung“ von schweren Krankenhausfällen, die bisher oft zu kurz kommt. Allerdings müsse man dafür dann wohl über eine neue Art der Finanzierung nachdenken, meinte der Klinikexperte – weg von der rein mengenorientierten Vergütung über Fallpauschalen, hin zu einer stärkeren Honorierung für vorgehaltene Kapazitäten. Das, so fügte Augurzky hinzu, nähme den Grundversorgern dann vielleicht ja auch den ökonomischen Anreiz, medizinisch Dinge zu tun, die sie lieber den Spezialversorgern überlassen sollten.´

Generell müsse die ambulante Versorgung mehr in Zentren als in Einzelpraxen stattfinden, betonte der Gesundheitsmanagement-Experte Busse. Das hätte für die Patienten nicht nur den Vorteil von fachlichem Austausch der Ärzte untereinander, sondern auch von deutlich längeren Öffnungszeiten. Was Gesundheitsminister Jens Spahn über sein Terminservicegesetz an Sprechstunden-Ausweitung erzwungen habe, reiche nämlich noch lange nicht für eine gute ambulante Versorgung.

Mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte

Auch auf die Pflege richtet sich aufgrund der Corona-Erfahrungen der Fokus. Pflegebedürftige kamen in den Pandemieplänen nicht vor, waren aber als besonders gefährdete Gruppen Hauptleidtragende der Coronakrise. Soziale Teilhabe und Lebensqualität seien „auch unter pandemischen Bedingungen konkurrenzlose Ziele der Langzeitpflege, die mit dem Infektionsschutz in Einklang gebracht werden müssen“, heißt es in dem Papier. Es gelte, „eine umfassende, über Regionen und Landesgrenzen hinaus geltende Strategie zu entwickeln, die auch Kriseninterventionsteams und pflegerische Notfalldienste inkludiert sowie MDK und Heimaufsicht fest einbindet“.

Dazu käme die notwendige Heilkunde-Übertragung auf Pflegefachpersonen, die nach den Erfahrungen der Pandemie „jetzt endgültig eine Option regelhafter erweiterter Kompetenzwahrnehmung“ werden müsse. Bisher dürfen nur ausgebildete Mediziner invasiv tätig werden, nicht aber Pflegekräfte. Ein entsprechendes Gesetz zur Übertragung heilkundlicher Kompetenzen gebe es zwar bereits seit dem Jahr 2008, betont die Pflegewissenschaftlerin Gabriele Meyer von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Weil sich die Ärzte dagegen sträubten, habe man das danach leider nicht weiterverfolgt. Tatsächlich sei aber „vielfach belegt“, dass in der Primärversorgung „zumindest eine gleichwertige Versorgung durch Pflegekräfte mit erweiterten Kompetenzen“ möglich sei. Die Vorteile wären weniger Klinikeinweisungen ohne Not und auch eine bessere Versorgung alter oder chronisch kranker Menschen in ländlichen Gebieten mit Ärztemangel.

Als Grundlage für die unterschiedlich zugeteilten Aufgaben und Tätigkeitsbereiche wäre den Experten zufolge ein einheitliches Heilberufegesetz nötig. „Hierin könnte auch eine eigenständige Leistungserbringung mit geregelter Vergütung festgeschrieben sowie die Kooperation zwischen den Pflegefachpersonen und anderen Gesundheitsberufen (auch haftungsrechtlich) geregelt werden“, lautet ihr Arbeitsauftrag an den Gesundheitsminister.

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