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Das Braunkohlekraftwerk Lippendorf bei Pödelwitz (Sachsen).
© Jan Woitas/dpa

„Kopf-Prämie“ zum Klimaschutz: Die Bürger müssen von einer CO2-Steuer profitieren

Um die Klimaziele zu erreichen, muss der CO2-Verbrauch besteuert werden. Doch die Einnahmen sollten direkt an die Bürger zurückgezahlt werden. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Sigmar Gabriel

Gegenüber dem Emissionshandel hat die Einführung einer CO2-Steuer erhebliche Vorteile: Die Erweiterung des europäischen Emissionshandels würde erneut Jahre von Verhandlungen in Anspruch nehmen. Es wäre ein Hauen und Stechen um Ausnahmen und nationale Sonderinteressen. Die Einführung einer CO2-Steuer könnte dagegen in Deutschland beginnen und würde innerhalb Europas relativ schnell Verbündete finden, etwa mit Frankreich. Zwar würde auch sie nicht schnell europäisches Recht, aber sie wäre anschlussfähig. Und sie ist einfach an der Quelle – bei den fossilen Brennstoffen – zu erheben, erfordert sehr wenig bürokratischen Aufwand und ist einfach zu steuern.

Damit eine CO2-Steuer soziale Akzeptanz findet, müsste jeder Cent, der über eine solche Steuer eingenommen wird, auch zurückgezahlt werden – noch besser: vorab ausgezahlt werden. Und zwar als „Kopf-Prämie", also für jeden den gleichen Betrag. Da Familien in der Regel einen höheren Energieverbrauch haben als Single-Haushalte, würden sie durch diese Pro-Kopf-Auszahlung profitieren. Und da einkommensstarke Haushalte vermutlich größere und verbrauchsstärkere Autos fahren, größere Wohnungen haben und mehr Energie verbrauchen, werden sie über den Preis fossiler Energien mehr CO2-Steuern zahlen als einkommensschwächere Haushalte.

Wenn also jeder pro Kopf die gleiche Prämie zurückerhält, bekommen Menschen mit mittlerem oder niedrigerem Einkommen relativ mehr zurück als diejenigen mit hohen Einkommen und Verbräuchen. Im Zweifel erhalten die unteren Einkommen bei diesem Modell sogar mehr zurück als sie an CO2-Steuer bezahlt haben.

Exakt das hat offenbar die sozialdemokratische Umweltministerin Svenja Schulze mit ihrem Vorschlag zur CO2-Steuer im Sinn. Das wäre mal eine wirkliche Unterscheidung zwischen grüner und sozialdemokratischer Klimapolitik. Aber natürlich steckt auch hier der „Teufel im Detail", vor allem bei den Ausnahmen: So wird man die Unternehmen und Kraftwerke, die bereits heute am Emissionshandel teilnehmen, aus der CO2-Besteuerung ausnehmen müssen. Doppelt soll niemand zahlen für seine – zumal oft genug unvermeidbaren und mit dem Produktionsprozess verbundenen – Treibhausgasemissionen.

Verteilungswirkung dringend im Blick haben

Und dann sind es die Zahlen selbst, die beeindruckend und sicher auch in Teilen „beängstigend" sind. Denn wollen wir als Deutsche die Klimaziele 2030 wirklich erreichen, so wird die Tonne CO2 bis dahin schrittweise auf bis zu 200 Euro pro Tonne teurer werden müssen. Die derzeit im Bundesumweltministerium angedachten 20 Euro pro Tonne sind also eher ein „niedrigschwelliges Eintrittsangebot".

Rund sieben Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr würden damit nur in den Bereichen Verkehr und Wärmenutzung entstehen. Im Jahr 2030 läge die Summe der Einnahmen – und damit der Mehrkosten für die Nutzung von Erdöl, Benzin und Gas – also bei rund 70 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die über den Strompreis umgelegten Kosten für erneuerbare Energien betragen heute rund 25 Milliarden Euro pro Jahr. Es geht also um große Summen.

Sigmar Gabriel (SPD).
Sigmar Gabriel (SPD).
© picture alliance / Michael Kappe

Entsprechend sind auch die Verteilungswirkungen. Bei 20 Euro pro Tonne CO2 würden die unteren zehn Prozent der Einkommen im Saldo schon 25 Euro pro Jahr mehr bekommen als sie im Durchschnitt bezahlen. Die oberen zehn Prozent der Einkommen würden dagegen mit 90 Euro „drauf zahlen". Bei 200 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2030 würde der „Gewinn" der unteren Einkommen allerdings bereits bei weit über 200 Euro liegen, wogegen die zehn Prozent der höchsten Einkommen 300 Euro im Jahr mehr bezahlen müssten.

Wer es sich leisten kann und alleine lebt, gewinnt

Das eigentliche Problem entsteht aber – wie bei fast allen Verteilungswirkungen – im mittleren Segment: in einer Gruppe, die man die „unsanierten Pendler" nennen könnte. Bürgerinnen und Bürger also, die in energetisch schlecht sanierten Wohnungen leben und auf das Auto in vielfacher Hinsicht angewiesen sind.

Ein Drei-Personenhaushalt, in einem schlecht sanierten Einfamilienhaus mit achtzig Quadratmetern Wohnfläche, einer alten Ölheizung, 4000 Kilowattstunden Stromverbrauch und rund 70.000 Kilometer Fahrleistung eines Mittelklassefahrzeugs (Benzin), würde schon bei 20 Euro pro Tonne CO2 knapp 90 Euro gestiegene Energiekosten pro Jahr haben und bei 200 Euro im Jahr 2030 knapp 1800 Euro.

Es dürfte nicht wenige Menschen in Deutschland geben, die in ähnlichen oder vergleichbaren Verhältnissen leben. Dagegen würde übrigens der Drei-Personenhaushalt im gut sanierten Neubau, mit Wärmepumpe, ohne Auto und mit der großstädtischen S-Bahn vor der Haustür am Anfang mit über 20 Euro im Jahr und 2030 mit über 450 Euro profitieren. Wer es sich leisten kann und alleine lebt, gewinnt. Wer Familie hat, auf dem Land lebt, das Auto braucht und keine energieeffiziente Wohnung bewohnt, verliert.

Steuereinführung gezielt mit Anreizen verknüpfen

Die Rechnung zeigt: Was generell zu gewünschten Verteilungswirkungen führen soll, kann im Detail zum Gegenteil führen. Im Ergebnis führt eine CO2-Steuer also nicht dazu, dass der Staat und die Politik die Hände in den Schoß legen kann. Im Gegenteil. Wer die gezeigten negativen Verteilungswirkungen ausschließen will, muss zusätzliche Anreize für die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen ebenso bieten wie zum Umstieg auf verbrauchsärmere Autos. Ein „Sparpaket" jedenfalls wird die CO2-Steuer für die Finanzminister nicht.

Um der Gefahr des Missbrauchs durch die Finanzpolitiker des Bundes und der Länder zu begegnen, sollte die Umweltministerin sich deshalb gerade nicht die Schweiz zum Vorbild nehmen, wie sie es offenbar vorhat. Dort existiert zwar auch ein Modell der Rückverteilung der Einnahmen aus einer CO2-Steuer, allerdings nur zu 70 Prozent. Die verbleibenden 30 Prozent sollen für staatliche Gebäudesanierungsprogramme genutzt werden. Das klingt auf den ersten Blick klug, zumal auch in Deutschland viel Energie durch schlecht gedämmte Wohnungen verschwendet wird. Es mindert aber zugleich in erheblichem Umfang die Verteilungswirkung. Vor allem verliert man so die klare und eindeutige politische Botschaft.

Und die muss heißen: Der Staat nimmt euch nicht etwas ab, sondern er verteilt zugunsten des Klimas um. Die Erfahrung lehrt: Gibt man den Finanzministern des Bundes und der Länder erstmal den kleinen Steuerfinger, beißen die am Ende die klimapolitische Hand ab und schnell werden aus 30 Prozent Staatsanteil 50 Prozent oder mehr. Auch um die Finger der Finanzpolitiker von vornherein von der CO2-Steuer fernzuhalten, wäre es am besten, der Staat gäbe seinen Steuerbürgern am Anfang des Jahres die Klima-Prämie vorab. Das wäre ein Beweis, dass er es ernst meint mit der Verbindung von Klimapolitik und gerechter Verteilung.

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