8,50 Euro gelten nur für zwei Jahre: Der Mindestlohn wird schon bald erhöht
Schon am 1. Januar 2017 soll die neue Lohnuntergrenze für alle steigen. Danach gibt es Aufschläge im Zwei-Jahres-Rhythmus
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro soll Anfang 2017 erstmals angehoben werden – und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant. Die Anpassung soll außerdem alle zwei Jahre erfolgen und nicht jährlich, wie es am Montag in Kreisen der großen Koalition hieß. Union und SPD folgen damit einem Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den diese bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit am Montag erneut vorbrachten.
Nachdem die Politik mit 8,50 Euro den Startwert für den Mindestlohn vorgibt, soll künftig eine Kommission über dessen Höhe entscheiden. In dieser sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften gleichberechtigt vertreten sein, hinzu kommt ein Vorsitzender, der mal von den Arbeitgebern und mal von den Gewerkschaften gestellt wird. Zwei Wissenschaftler sollen beraten. Bei der Höhe des Mindestlohns soll sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren.
Grundsätzlich gilt der Mindestlohn ab 2015. Wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber sich in diesem Jahr noch auf abweichende Tarifverträge verständigen, können in einer Übergangszeit bis Ende 2016 noch geringere Löhne gezahlt werden. Über solche Tarifverträge wird derzeit etwa in der Landwirtschaft verhandelt sowie im Hotel- und Gaststättenbereich. Für die Branchen, die diese Übergangsfrist nutzen, soll die erste Anhebung des Mindestlohns nicht zum Januar 2017 erfolgen, sondern wie ursprünglich geplant ein Jahr später.
Bei der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit machten Vertreter der Tarifpartner deutlich, warum sie nur alle zwei Jahre den Mindestlohn anheben wollen. „Die üblichen Laufzeiten von Tarifverträgen sind deutlich länger als ein Jahr“, sagte Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Handwerksverbands ZDH. Gewerkschaften und Arbeitgeber befürchten, dass durch eine jährliche Anpassung der Mindestlohn zum Präjudiz für die sonstigen Tarifverhandlungen werden könnte.
Am Donnerstag verabschiedet der Bundestag das Gesetz
Der zweite Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, warb für den Vorschlag der Sozialpartner, wonach der Mindestlohn am Tarifindex orientiert erhöht werden soll. Für die prozentuale Erhöhung im Jahr 2017 wäre dann die durchschnittliche Tariflohnentwicklung aus dem Jahr 2015 maßgebend. Dafür sprach sich in der Anhörung auch der DGB-Vorsitzende Rainer Hoffmann aus. Die Daten des Statistischen Bundesamts über die Tariflohnentwicklung seien dafür ein geeignetes Instrument. „Das würde zur Planungssicherheit beitragen“, sagte er.
BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner zeigte sich allerdings unzufrieden mit der Zusammensetzung der Kommission. Das sei die „schlechtestmögliche Gesetzeskonstruktion“, kritisierte er. Die Seite, die den Vorsitzenden stellt, verfügt auch über die Mehrheit in dem Gremium – und kann damit in strittigen Fällen bestimmen. „Das hat nichts mit Tarifverhandlungen zu tun“, sagte Göhner.
Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden.
Cordula Eubel