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Für Zeitungsausträger gibt es wohl doch keine Sonderrabatte.
© dpa

Mindestlohn: Koalition einigt sich bei Ausnahmen

Union und SPD haben sich bei den Ausnahmen vom Mindestlohn überraschend geeinigt. Es soll nun wohl doch keine Rabatte für Zeitungsverleger bei den Sozialbeiträgen ihrer Zusteller geben. Auch bei Erntehelfern und Praktikanten soll es Sonderregelungen geben.

Nach Widerstand aus der Union haben sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition auf Änderungen am Mindestlohnentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verständigt. Danach soll es nun keine Rabatte für Zeitungsverleger bei den Sozialbeiträgen ihrer Zusteller (Minijobber) geben. Vielmehr solle den Verlagen eine zeitliche Staffelung beim geplanten Mindestlohn von 8,50 pro Stunde eingeräumt werden. Dies war am Freitag aus Koalitionskreisen in Berlin zu erfahren. Bei Erntehelfern und Praktikanten solle es ebenfalls Ausnahmeregelungen geben.

Die arbeitspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Karl Schiewerling (CDU), Stephan Stracke (CSU) und Katja Mast (SPD), erklärten nach dem Treffen, in zuletzt offenen Fragen hätte „eine grundsätzliche Einigung“ erzielt werden können. „Das betrifft die Saisonarbeit, die Zeitungszustellung sowie die Ausgestaltung der Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten.“ In die Überlegungen werde noch die Expertenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am kommenden Montag einbezogen, erklärten die Koalitionspolitiker. Am Dienstag sollen die Fraktionen über den Gesetzentwurf diskutieren, der dann am Donnerstag endgültig verabschiedet werden soll.

Nahles hatte Sonderregelung für Verleger ausgehandelt

SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte zuvor Änderungen an den bisherigen Koalitionsplänen für einen Mindestlohn für Praktikanten angekündigt. „Wir lösen Ihr Problem“, sagte der Wirtschaftsminister vor Familienunternehmern in Berlin. Konkrete Angaben machte er nicht.

Das Haus von Nahles hatte mit den Verlegern zunächst eine Sonderregelung ausgehandelt, wonach Zeitungsverlage für Zusteller zwar den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde von 2015 an einführen sollen, im Gegenzug aber für fünf Jahre durch geringere Sozialabgaben für diese Minijobber entlastet werden sollen.

Nahles stand bei den Verlegern unter Druck, weil die Koalitionsfraktionen von Union und SPD im Sinne der Pressefreiheit sichergestellt haben wollten, dass Zeitungen auch in Zukunft noch auf dem flachen Land beim Leser ankommen. Sie wollte aber Ausnahmeregelungen am Mindestlohn von 8,50 Euro verhindern.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Fuchs (CDU), hatte daraufhin erklärt, die Wirtschaftspolitiker der Union hielten solche selektiven Eingriffe für verfassungsrechtlich fragwürdig und ordnungspolitisch verfehlt. Auch die Pressefreiheit rechtfertige keine Besserstellung der Verlage. Die Koalition müsse für alle Unternehmen und Branchen „die schlimmsten Ecken und Kanten des Gesetzesentwurfs“ beseitigen, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitag).

Übergangszeit von zwei Jahren

Der gesetzliche Mindestlohn soll mit einer Übergangszeit von zwei Jahren generell vom 1. Januar 2015 an in Deutschland gelten. Ausgenommen sind bisher Jugendliche unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate einer Beschäftigung.

Für Praktika mit bis zu einer sechswöchigen Dauer sowie für Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums oder einer Berufsausbildung soll bisher der Mindestlohn ebenfalls nicht gelten. Die Union hatte darauf gedrungen, dass auch andere Bereiche wie Saisonarbeiter in der Landwirtschaft vom Mindestlohn ausgenommen werden. Die Vorsitzende des Agrarausschusses, Gitta Connemann (CDU), sagte der „Rheinischen Post“ (Freitag): „Ohne spezielle Lösung für Erntehelfer werden Spargel, Erdbeeren, Gurken und Wein aus deutschen Landen der Vergangenheit angehören - das könnte ich nicht verantworten.“ Man stehe bei der Saisonarbeit im Wort. (dpa)

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