Arbeitgeber gewöhnen sich an 8,50 Euro: Der Mindestlohn wirkt schon
Noch ist die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht in Kraft, aber schon heben Niedriglohnbranchen die Vergütung an. In einigen Sparten liegt er bereits oberhalb von zehn Euro.
Der geplante gesetzliche Mindestlohn hat möglicherweise schon zu Verbesserungen in vielen Branchen beigetragen. Angestoßen durch dessen geplante Einführung seien in einigen Niedriglohnbranchen tarifliche Stufenpläne zur Anhebung der untersten Vergütungen auf mindestens 8,50 Euro vereinbart worden, ergab eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne seien zudem teilweise angehoben worden.
Ab 2015 soll ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Sind in Einzelbranchen Vereinbarungen getroffen worden, die unter 8,50 Euro liegen, können diese bis Ende 2016 fortbestehen. Der Bundestag berät am Donnerstag über das Gesetz.
Allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne gibt es laut Böckler-Stiftung derzeit in 14 Branchen. Deren Höhe bewegt sich zwischen 7,50 Euro und 13,95 Euro. In elf Branchen liege der Mindestlohn im größten Teil Deutschlands oberhalb von 8,50 Euro, in acht Branchen sogar bei zehn Euro und mehr. Im vergangenen Jahr seien die Branchenmindestlöhne zwischen knapp zwei Prozent und nahezu 14 Prozent angehoben worden.
In einzelnen Niedriglohnbranchen gibt es zudem Stufenpläne zur Anhebung der untersten Tarifvergütungen. In der Fleischindustrie soll der ab Juli geltende Betrag von 7,75 Euro in mehreren Stufen auf 8,75 Euro im Dezember 2016 angehoben werden. Friseure sollen ab August 2015 mindestens 8,50 Euro bekommen. In der Landwirtschaft soll die Bezahlung der untersten Lohngruppen bis Dezember 2017 schrittweise auf 8,50 Euro steigen. Die Aussicht auf den allgemeinen Mindestlohn habe dazu beigetragen, dass die Arbeitgeber verhandlungsbereit gewesen seien, sagte der Leiter des WSI-Tarifarchivs Reinhard Bispinck. AFP