IBB kürzt Zuschüsse um 5000 Euro: Dem Senat ist das Geld für weitere Förderungen ausgegangen
Bund und Länder haben diverse Hilfsprogramme initiiert, um Selbstständigen in der Coronakrise zu helfen. Doch wer kommt an welches Geld? Ein Überblick.
Beate R.* hat die Krise früh bemerkt. Schon im Februar verzeichnete die Heilpraktikerin und Psychotherapeutin nur die Hälfte der Umsätze des Vormonats, im März war es nur noch ein Drittel. Deshalb wollte sie ganz oben auf dem Stapel der Sachbearbeiter sein und bewarb sich schon am 15. März um Arbeitslosengeld II beim Jobcenter. Doch auf dem Amt war man nicht ganz so hilfsbereit, wie F. angesichts der Coronakrise erwartet hatte.
"Ich habe zwei Tage Arbeit investiert und 250 Gramm Papier eingeschickt", erzählt sie. "Und zurück kamen zwei Briefe mit nachzureichenden Unterlagen, die mich sicher nochmal vier Tage kosten." Insgesamt interpretierte sie die Antwort des Jobcenters mit den Worten: "Geben Sie doch gleich ihre Selbständigkeit auf, sie kriegen das nicht hin."
Damit es möglichst wenigen Selbstständigen in der Coronakrise so geht wie Beate R. haben Bundesregierung und Bundesländer in den vergangenen Tagen verschiedene Hilfsprogramme und Erleichterungen angeschoben. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Solo-Selbstständige? An wen muss man sich wenden? Was für Voraussetzungen muss man als Unternehmer mitbringen? Ein Überblick, der laufend aktualisiert wird:
1. Direkte Zuschüsse vom Bund
Wer gefördert wird: Die Bundesregierung hat sich am Montag auf finanzielle Soforthilfen geeinigt, die laut Kabinettsvorlage "für Kleinstunternehmer aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe" gedacht sind. Das heißt: Jeder Freiberufler und selbstständige Unternehmer, der nicht mehr als zehn Mitarbeiter (zehn Vollzeitäquivalente) hat, hat grundsätzlich Anspruch auf die Zuschüsse.
Wie gefördert wird: Es geht hierbei um Einmalzahlungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten dabei für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu 9000 Euro, Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro. Eine Beantragung für zwei weitere Monate soll je nach Bedarf möglich sein. Die Förderung ist dazu gedacht, Betriebskosten wie Miete oder laufende Kredit- und Leasingraten weiter zahlen zu können. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer 2021 soll der Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt werden.
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Bedingungen: Zusätzlich zu den Vorgaben zur Größe des Betriebs wird darauf geachtet, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht schon vor der Coronakrise bestanden. Als Stichtag für den Schadenseintritt ist der 11. März 2020 genannt. Zudem muss bei jedem Zuschuss begründet werden, wofür er verwendet wird. Steuerberaterin Beatrice Leißering-Bänsch erklärt: "Wenn man zum Beispiel einen Zuschuss braucht, um die Miete zu zahlen, muss man das angeben und bekommt die Hilfe dann in entsprechender Höhe ausgezahlt." Ein Einzelunternehmer, der monatlich 1000 Euro Miete zahlen muss, kann also nicht pauschal 9000 Euro Bürohilfe beantragen, sondern bekommt für jeden einzelnen Posten den jeweiligen Zuschuss.
Wo man den Antrag einreicht: Die Zuschüsse müssen über die Landesinvestitionsbanken beantragt werden, in Berlin ist das die Investitionsbank Berlin Brandenburg (IBB). Der Antrag ist seit Freitag, dem 27. März, um 13 Uhr hier online.
2. Direkte Zuschüsse von den Ländern
Wer gefördert wird: Auch viele Bundesländer haben Zuschussprogramme für Selbstständige initiiert. So ist das Berliner "Soforthilfepaket II" für Betriebe bis zu fünf Personen abrufbar. Auch Freiberufler und Soloselbständige "vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus" sollen laut der Mitteilung des Landes angesprochen werden. Auch Brandenburg hat Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und Freie Berufe ins Leben gerufen.
Wie gefördert wird: Der Zuschuss in Berlin konnte maximal 5000 Euro betragen. Seit dieser Woche ist der Topf allerdings erschöpft. Antragsteller können nur noch auf den Bundes-Zuschuss von 9000 Euro hoffen. Entgegen anderslautender Versprechen aus dem Senat bekamen doch nur die Unternehmer in Genuss des Berliner Zuschusses, die sich zuerst anmeldeten. In Brandenburg ist die Höhe des Zuschusses nach den Nöten des Betriebs und seiner Größe gestaffelt. Betriebe mit bis zu fünf Erwerbstätigen können bis zu 9000 Euro erhalten, Firmen mit bis zu 100 Personen bis zu 60.000 Euro.
Bedingungen: Der Betrieb beziehungsweise der Selbstständige muss in Berlin angemeldet sein, um vom "Soforthilfepaket II" des Landes Berlin zu profitieren. Auch hier muss nachgewiesen werden, dass die wirtschaftlichen Probleme mit der Corona-Pandemie zusammenhängen und die Förderung zur Sicherung der beruflichen beziehungsweise betrieblichen Existenz erforderlich ist. In Brandenburg gilt des gleiche für Unternehmen mit Sitz in Brandenburg.
Wo man den Antrag einreicht: Seit Freitag, dem 27. März um 13 Uhr können die Zuschüsse auch in Kombination mit dem Bundeszuschuss hier auf der Seite der IBB beantragt werden. Es werden nur Anträge in elektronischer Form akzeptiert. Unternehmen in Brandenburg können ihre Anträge seit heute online auf der Internetseite des Landeswirtschaftsministeriums oder der Investitionsbank des Landes Brandenburg stellen. Brandenburg teilte darüber hinaus am Freitag mit, die Mittel auf insgesamt zwei Milliarden Euro aufzustocken.
3. Steuerstundungen und erlassene Vorauszahlungen
Wer gefördert wird: Jeder steuerpflichtige Selbstständige sowie Unternehmen haben die Möglichkeit, Steuerstundungen oder den Erlass von Vorauszahlungen zu beantragen, um ihre Liquidität zu erhalten.
Wie gefördert wird: Steuerberaterin Leißering-Bänsch sagt: "Zum einen können bereits jetzt oder demnächst fällige Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuern) und die Umsatzsteuer vom Finanzamt zinslos gestundet werden. Zum anderen können die Steuervorauszahlungen für die Ertragssteuern 2020 herabgesetzt und gegebenenfalls komplett auf null gesetzt werden." Auch Vollstreckungsmaßnahmen würden derzeit ausgesetzt. Zudem seien weitere Steuerentlastungen, "wie zum Beispiel die Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung, im Gespräch, aber noch nicht beschlossen".
Bedingungen: Die Entscheidung erfolgt individuell. Allerdings weist Leißering-Bänsch darauf hin, dass hier kein Geld erlassen wird; die Zahlung erfolgt nur zu einem späteren Zeitpunkt.
Wo man den Antrag einreicht: Die Anträge muss der Unternehmer oder sein Steuerberater an das zuständige Finanzamt schicken.
4. Kurzarbeitergeld
Wer gefördert wird: Firmen können für ihre Angestellten Kurzarbeit beantragen. Solo-Selbstständige haben diese Möglichkeit nicht, weil sie nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind. Auch eine Antragspflichtversicherung („freiwillige Weiterversicherung“) ermöglicht keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wie die Agentur für Arbeit auf ihrer Internetseite klarstellt. Eine Absicherung von Selbstständigen ist zwar möglich, wenn diese von der Möglichkeit der Antragspflichtversicherung („freiwillige Weiterversicherung“) Gebrauch gemacht haben. In diesem Falle besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld., wenn die Betroffenen sich nach Paragraph 28a des Sozialgesetzbuches freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert haben.
Wie gefördert wird: Die Beschäftigten erhalten dabei grundsätzlich 60 Prozent ihres Netto-Lohns, mit Kind 67 Prozent. Die maximale Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Neu ist, dass die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur erstattet werden.
Bedingungen: Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Die Ursache dafür muss laut Arbeitsagentur ein "unabwendbares Ereignis" sein, zudem muss der Arbeitsausfall "vorübergehend und unvermeidbar" sein. Die Corona-Pandemie erfüllt diese Voraussetzungen. Zudem müssen Arbeitnehmer zuerst alle Resturlaubstage aus dem Vorjahr genommen haben.
Wo man den Antrag einreicht: Die zuständige Agentur für Arbeit am Betriebssitz bearbeitet die Anträge. Sie müssen schriftlich eingereicht werden. Zudem ist darauf zu achten, dass die begründete Anzeige des Arbeitsausfalls noch in dem Monat eingeht, in dem die Kurzarbeit beginnt.
5. KfW-Kredite und Darlehen der Länder
Wer gefördert wird: Unternehmern stehen auch verschiedene Darlehens- und Kreditangebote des Staates zur Verfügung. Grundsätzlich richten sich die meisten der Förderinstrumente der Investitionsbanken des Bundesländer sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eher an kleine und mittlere Unternehmen. Gerade deshalb wurden die oben genannten Programme für Soloselbstständige ins Leben gerufen. Allerdings sind theoretisch auch die Kredite der KfW und der IBB für Betriebe "bis zu 250 Mitarbeitern" möglich.
Wie gefördert wird: Die Kredite der KfW gliedern sich in Gelder für solche Unternehmen, die jünger, und solche die älter als fünf Jahre sind. In beiden Fällen kann pro Unternehmensgruppe ein Kredit von bis zu einer Milliarde Euro aufgenommen werden. Im konkreten Fall ist die Förderungshöchstsumme allerdings begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019, das doppelte der Lohnkosten von 2019, den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen und 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 Prozent Prozent der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro. Bei großen Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter, über 50 Millionen Euro Umsatz) übernimmt die KfW 80 Prozent des Kreditrisikos der Hausbank, bei kleineren Unternehmen sogar 90 Prozent. Dadurch steigt die Chance auf einen Kredit immens. Für Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, gibt es zudem weitere Kredite für Investitionen und Betriebsmittel.
Das Land Berlin vergibt mit dem "Soforthilfe-Paket I" über den Liquiditätsfonds der IBB Kredite an Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitern in Höhe von maximal 500.000 Euro. Im Unterschied zu den KfW-Krediten sind die IBB-Darlehen zinslos, die maximale Laufzeit beträgt zwei Jahre.
Bedingungen: Bei der KfW gilt der 31.12.2019 als Stichtag für den Eintritt der wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Bei beiden Institutionen muss zudem nachgewiesen werden, dass die Coronakrise der Auslöser der Probleme ist. Bei den Krediten der IBB handelt es sich nur um Überbrückungskredite, Investitionen sollen nicht gefördert werden. Darüber hinaus ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Darlehenshöhe obligatorisch. Das heißt, Eigentümer einer GmbH haften im Falle eines Kreditausfalls auch mit ihrem Privatvermögen.
Wo man den Antrag einreicht: Den Antrag auf KfW-Kredite müssen Unternehmer bei ihrer Hausbank stellen. Die IBB-Kredite aus dem "Soforthilfe-Paket I" können schon jetzt hier beantragt werden. Weitere Informationen zu den Angeboten der IBB finden Sie hier. Zu den Krediten der KfW gelangen Sie hier.
Kann man verschiedene Programme gleichzeitig nutzen?
Die Zuschüsse des Landes Berlin und des Bundes können kombiniert werden. Das heißt, dass Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern 14.000 Euro bekommen können. (9000 Euro aus Bundesmitteln und 5000 Euro aus Landesmitteln). Für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern greift ohnehin nur der 15.000-Euro-Zuschuss des Bundes.
Steuerberaterin Leißering-Bänsch stellt allerdings klar, es dürfe keine Überlappung der finanziellen Hilfe geben. "Das heißt, der Staat wird sicherstellen, dass jeder Posten von nur einem Hilfsinstrument gefördert wird. Gerade bei den Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, wird wohl sehr genau kontrolliert werden." Es müsste aus ihrer Sicht jedoch möglich sein, dass ein Unternehmer zum Beispiel für die Miete und Betriebskosten Zuschüsse beantragt und für andere Kosten einen Kredit. "So müsste ein Nebeneinander verschiedener Hilfen möglich sein."
Grundsätzlich gilt: Sowohl die Politik als auch die betroffenen Banken sichern zu, Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten, damit die Gelder schnell fließen können. Allerdings weist etwa die IBB bereits darauf hin, dass ihre Server derzeit stark überlastet seien. Anträge sollte man deshalb möglichst früh morgens oder spät abends stellen.
*Beate R. wollte namentlich nicht genannt werden. Ihr echter Name ist der Redaktion bekannt.
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