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Peter Altmaier (l.) meldete sich aus der Quarantäne zur Pressekonferenz mit Olaf Scholz.
© Kay Nietfeld/dpa/Pool/dpa

Coronahilfen für Lockdown-Verlängerung: Bundesregierung kündigt auch für Dezember Umsatzerstattungen an

Die Finanzhilfen sollen laut Scholz und Altmaier an die Novemberhilfen angelehnt sein. Diese können betroffene Unternehmen seit Mittwoch beantragen.

Firmen, die von der Verlängerung des Lockdowns betroffen sind, können auch im Dezember Umsatzerstattungen in Höhe von bis zu 75 Prozent erwarten. Das kündigten Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Freitag bei einer virtuellen Pressekonferenz an. „Wir werden versuchen, die 75 Prozent Umsatzregelung weiterzuführen“, sagte Scholz.

Man werde nun mit Brüssel über die Möglichkeiten und Einzelheiten sprechen. Insgesamt rechnet er damit, dass die Finanzhilfen „15, vielleicht auch noch mehr Milliarden Euro“ kosten werden. „Eine Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen wäre viel teurer“, so Scholz.

Bund und Länder hatten beschlossen, den Teil-Lockdown bis kurz vor Weihnachten zu verlängern, damit durch weniger Kontakte die hohen Infektionszahlen sinken. Gastronomiebetriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind damit weiter geschlossen. Schon im November hatten Scholz und Altmaier Betroffene mit einer Umsatzerstattung von bis zu 75 Prozent des Vorjahresmonats entschädigt.

Novemberhilfen seit Mittwoch zu beantragen

Diese Hilfen wurden zu großen Teilen in den vergangenen Tagen von der EU genehmigt; sie können seit Mittwoch hier beantragt werden. Altmaier berichtete von einer starken Nachfrage und bisher bereits 38.000 Anträgen. 12.500 davon von Solo-Selbstständigen. Bei über 10.000 Anträgen seien die Auszahlungen von insgesamt bislang 18 Millionen schon genehmigt worden.

[Alles zu den Novemberhilfen finden Sie hier]

Auch die Überbrückungshilfe soll bis Juni 2021 verlängert werden. Derzeit läuft sie nur bis zum Jahresende. Scholz kündigte an, das Förderinstrument noch zu verbessern, damit auch beispielsweise Schausteller und Reisebüros Gelder erhalten.

Es werde auch an die gedacht, die nicht unmittelbar betroffen sind, kündigte er an. So seien auch rückwirkende Zahlungen möglich. „Wenn Umsatzrückgänge im November oder Dezember angefallen sind wegen Schließung der Nachbargeshäfte“, führte der Finanzminister aus. Anders als bisher solle hier auch ein bestimmter Umsatzrückgang in nur einem Monat genügen, um antragsberechtigt zu sein. Es reicht der Umsatzrückgang eines Monats.

Kurzarbeitergeld bleibt erhöht

Weiterhin gelten auch die Corona-Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht, dass Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, auch im kommenden Jahr ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bekommen.

Demnach gibt es weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat statt wie üblich 60 Prozent des Lohns, 70 Prozent - Berufstätige mit Kindern erhalten 77 statt 67 Prozent. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit werden weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns gezahlt.

Thorsten Mumme

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