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Sitzen verboten! Allerdings können Restaurants ihre Gerichte noch "To Go" verkaufen.
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Update

Corona-Hilfen im Überblick: So beantragen Firmen die 75 Prozent Umsatzerstattung

Wer ist antragsberechtigt? Werden Umsätze angerechnet? Wie viel Geld steht zur Verfügung? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Corona-Hilfen.

Seit der Teil-Lockdown Ende Oktober beschlossen wurde warten betroffene Firmen auf Klarheit. Denn schon mit dem Beschluss der Verschärfungen hatte die Bundesregierung auch angekündigt, für den November neue Hilfszahlungen zu leisten. 75 Prozent des Umsatzes sollten Restaurants, Hotels und andere Firmen, die nun gezwungen sind, zu schließen erstattet bekommen.

Doch viele Details blieben offen. Was ist mit Außer-Haus-Verkauf bei Restaurants? Was gilt für Solo-Selbstständige? Wo kann ich das Geld beantragen? Am Donnerstag haben sich das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium auf die Rahmenbedingungen für die "außerordentliche Wirtschaftshilfe", wie sie heißt, geeinigt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wie viel Geld steht bereit?

Die Hilfen haben ein Volumen von voraussichtlich rund zehn Milliarden Euro. Das Geld soll aus dem Topf für die Überbrückungshilfen stammen. Das sind Zuschüsse vor allem für kleine und mittlere Firmen, die in der Corona-Krise hohe Umsatzausfälle haben. Von den vorgesehenen 25 Milliarden Euro wurden bislang aber erst rund 1,5 Milliarden Euro abgerufen. Verbände kritisieren ein zu bürokratisches Verfahren. In der Regierung wird darauf verwiesen, dass sich viele Branchen seit dem Lockdown im flächendeckenden Frühjahr erholt hätten.

Wer bekommt die Gelder?

Antragsberechtigt sind laut Finanz- und Wirtschaftsministerium direkt von temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass sie auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28. Oktober den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen. Unterstützung bekommen auch indirekt betroffene Firmen - etwa Lieferanten für Kneipen.

Grundsätzlich stehen die Hilfen allen Unternehmen offen - sie müssen aber „nachweislich und regelmäßig“ 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen. Darum dürfte nun bei diesen Betrieben das große Rechnen beginnen.

Wie hoch ist die Förderung?

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt - bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro, soweit der bestehende EU-beihilferechtliche Spielraum das zulässt. Die Regierung spricht technisch von Wochenumsätzen, weil es rein theoretisch sein kann, dass Bund und Länder die Schließungen Mitte November zurücknehmen - womit aber nicht zu rechnen ist. Zuschüsse über eine Million Euro müssen von der EU-Kommission genehmigt werden. Vor allem bei großen Unternehmen schaut Brüssel genau hin.

Finden ihr neues Hilfspaket gut: Olaf Scholz (l.) und Peter Altmaier.
Finden ihr neues Hilfspaket gut: Olaf Scholz (l.) und Peter Altmaier.
© imago images/photothek/xFlorianxGaertnerx

Soloselbstständige - also Ein-Mann-Betriebe ohne Angestellte wie Künstler - können als Vergleich auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Damit kommt die Regierung etwa Musikern oder Schauspielern entgegen, deren Einnahmen oft schwanken und die im November 2019 gar keine Umsätze hatten.

Eine Sonderregel gilt für junge Firmen, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Sie können als Vergleich auch den Oktober 2020 nehmen oder einen Durchschnittsumsatz seit der Gründung.

Was wird auf die Umsatzsteuer-Erstattung angerechnet?

Andere staatliche Leistungen, die Firmen im November bekommen, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie die bereits seit langem laufenden Überbrückungshilfen oder Kurzarbeitergeld. Eine Sonderregel gilt auch dann, wenn Betriebe nicht ganz dicht machen. Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Damit soll verhindert werden, dass Betriebe ein Plusgeschäft machen.

Wie wird bei Restaurants das "To Go"-Geschäft angerechnet?

Für Restaurants gilt: Die Erstattung ist auf Umsätze mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Das bedeutet: Verkaufte Speisen im Außer-Haus-Geschäft werden aus der Gesamtrechnung herausgenommen, damit Restaurants dieses Krisengeschäft ausweiten.

Finanz- und Wirtschaftsministerium nannten ein Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November vor einem Jahr einen Umsatz von 8000 Euro im Restaurant und einen von 2000 Euro durch das Take-away-Geschäft. Sie erhält nun eine Novemberhilfe von 6000 Euro - 75 Prozent des Umsatzes innerhalb des Restaurants. Das ist zwar weniger als andere Branchen, weil die Vergleichszahl nicht der Gesamtumsatz ist. Dafür soll die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die in diesem Einzelfall allgemein zulässigen 2500 Euro an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen können, ohne dass die Förderung gekürzt wird.

Wo und wie kann man Anträge stellen?

Die Anträge sollen in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Diese muss noch entsprechend geändert werden. Wie bei den Überbrückungshilfen sollen die Anträge von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden - so soll Missbrauch vorgebeugt werden. Die Auszahlung selbst erfolgt durch die Länder. Eine Ausnahme gibt es für Soloselbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragen. Sie sollen die Anträge direkt stellen können.

Gibt es Kritik?

Einige Branchen fühlen sich im Stich gelassen. So kritisierte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, der Umsatz des Taxigewerbes breche aufgrund der angeordneten Maßnahmen um 80 Prozent ein - Hilfe bekomme aber nur, wer die Restaurants, den Tourismus oder die Veranstalter direkt als Kunden habe. „Unsere Kunden sind aber deren Gäste, die jetzt natürlich ausbleiben.“ Auch vom Deutschen Reiseverband kam Kritik: Reisebüros und Reiseveranstalter fielen durch den Rost des November-Hilfspakets. Altmaier wies dies zurück. Reisebüros und Taxis müssten ihren Betrieb nicht einstellen. Er verwies auch auf Überbrückungshilfen.

Welche Corona-Hilfen stehen ansonsten noch zur Verfügung?

Der Bund bietet etwa die von Altmaier genannten Überbrückungshilfen an. Sie sind Zuschüsse bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen zur Deckung von Fixkosten für die Monate Juni bis August 2020 (Überbrückungshilfe I) und September bis Dezember 2020 (Überbrückungshilfe II). Die Förderbedingungen werden laufend angepasst. So können Gastronomen so etwa Unterstützung für das Wintergeschäft erhalten. Antragsberechtigt ist, wessen Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen. Generell gilt: Die Firmen dürfen sich Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.

Zudem gibt es verschiedene KfW-Kredite zu günstigen Konditionen, deren Sicherheit vom Staat garantiert wird. Künftig soll ein Schnellkredit über maximal 300.000 Euro auch kleinen Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern offenstehen. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft teilte auf Nachfrage mit, dass Berlin keine eigenen Hilfsprogramme explizit für den Lockdown im November plane, weil diese auf die Bundeshilfen angerechnet würden. Die Behörde verwies allerdings auf das Programm "Soforthilfen für Betriebe der Schankwirtschaft". Es soll die Einbußen speziell der ab. 10. Oktober eingeführten Schließzeiten (23-6 Uhr) abfedern. Förderbedingungen wurden bereits erarbeitet, teilte die Senatsverwaltung mit. Ein entsprechendes elektronisches Antragsverfahvren werde derzeit bei der IBB vorbereitet. Ab der zweiten Novemberhälfte soll eine Antragsstellung möglich sein. (mit dpa)

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