Verdacht auf Marktmissbrauch: Bundeskartellamt ermittelt gegen Facebook
Nutzt Facebook eine marktbeherrschende Stellung aus? Das wird nun erstmals vom Bundeskartellamt überprüft. Dem sozialen Netzwerk droht im Extremfall eine Milliardenstrafe.
Als Mark Zuckerberg am vergangenen Freitag in Berlin auftrat, war er noch voll des Lobes: In kaum einem anderen Land der Welt werde das Thema Datenschutz so ernst genommen wie in Deutschland. Wie ernst, das bekommt der Facebook-Chef nun in einer Weise zu spüren, die ihn weniger begeistern dürfte.
Im Extremfall droht eine Strafe in Milliardenhöhe
Das Bundeskartellamt hat nämlich ein Prüfungsverfahren gegen das soziale Netzwerk eingeleitet. Bestätigt sich ein Kartellverstoß, droht im Extremfall eine Strafe in Milliardenhöhe.
Anlass für die Prüfung ist die Frage, ob Facebook eine mögliche marktbeherrschende Stellung missbraucht im Hinblick auf seine Nutzungsbedingungen. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass diese gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, teilte das Kartellamt am Mittwoch mit. Die Nutzer könnten nur schwer nachvollziehen, in welchem Umfang sie in die Datenerhebung und -nutzung einwilligen. Das Kartellamt habe „erhebliche Zweifel“ daran, dass die Vorgehensweise von Facebook zulässig sei.
Warum wird das Kartellamt erst jetzt tätig?
„Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Gerade deshalb müsse „auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht“ untersucht werden, „ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden.“
Warum aber gerät das Netzwerk erst jetzt ins Visier der Wettbewerbshüter, obwohl es bereits 2008 in Deutschland gestartet ist? Die Bonner Behörde verweist darauf, dass das Thema Datenschutz in jüngster Zeit erheblich an Bedeutung gewonnen habe. Tatsächlich wird Facebook schon seit Jahren für seinen Umgang mit Nutzerdaten kritisiert: Es würden zu viele Daten erhoben und nicht preisgegeben, wofür diese verwendet werden, lauten die Vorwürfe von Verbraucher- und Datenschützern. Musste Facebook in Deutschland anfangs noch gegen StudiVZ und MySpace bestehen, ist es als soziales Netzwerk inzwischen quasi konkurrenzlos und zählt 28 Millionen Nutzer.
Das Kartellamt will mehr Transparenz im Umgang mit Nutzerdaten
Das Kartellamt will nun mit seiner Prüfung das erreichen, was von Facebook bisher oft verlangt, aber nie durchgesetzt wurde: mehr Transparenz im Umgang mit Nutzerdaten. Bereits für den Versuch gibt es Applaus. Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter an Facebooks deutschem Hauptsitz Hamburg, hofft, dass das Verfahren dazu beiträgt, „dass die bereits durch verschiedene europäische Datenschutzbehörden gerügten Bestimmungen künftig durch Facebook keine Verwendung mehr finden.“ Gerade auf digitalen Märkten müsse auch aus der Sicht des Datenschutzes „ein Wettbewerb durchgesetzt werden.“
"Keine adäquate Alternative" zu Facebook
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, verwies auf die zunehmende Bedeutung von Nutzerdaten. „Sie sind oft die Währung, in der Verbraucherinnen und Verbraucher für die Nutzung von vermeintlich kostenlosen Diensten bezahlen“, betonte er. Er verwies darauf, dass Verbraucher zu Facebook „keine adäquate Alternative“ haben, „ihre Nutzerdaten können sie nicht ohne weiteres auf andere Portale übertragen. Die hierdurch entstehende Zwangslage muss so kritisch gesehen werden, wie unfaire Monopolpreise in der analogen Welt.“
Facebook weist die Vorwürfe zurück
Facebook selbst wies die Vorwürfe des Kartellamts zurück, zeigte sich jedoch kooperationsbereit. „Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten“, teilte eine Sprecherin mit.
Wann das Prüfungsverfahren abgeschlossen sein soll, teilte das Kartellamt nicht mit. Sollte sich der Verdacht eines Verstoßes gegen Datenschutzrichtlinien erhärten, müsste Facebook seine Nutzerregeln den entsprechenden Vorgaben anpassen.
Weigert sich das Unternehmen, könnte es zu einer Klage kommen, die im Extremfall teuer werden könnte: Gerichte dürfen bei Kartellverstößen ein Bußgeld ansetzen in Höhe von bis zu einem Zehntel des weltweites Umsatzes aus dem Vorjahr. Das wären im Fall von Facebook 1,8 Milliarden Dollar.
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