Bundesgerichtshof: BGH erlaubt Bankgebühren für SMS-Tan
Jetzt haben Verbraucher Klarheit: Banken dürfen für SMS-Tan Geld verlangen. Auch sonst werden die Geldinstitute bei den Preisen kreativer
Ob die Urlaubsreise bezahlt werden soll oder der Onlineeinkauf, die Miete, der Strom, das Zeitungsabo: Ohne Überweisung geht es meist nicht. Umso ärgerlicher ist da, wenn jede Transaktion extra kostet – wie es bei manchen Instituten beim SMS-Tan-Verfahren der Fall ist. Wer Geld online überweisen will, braucht ein Einmalpasswort, das sich viele Kunden inzwischen auf ihr Handy schicken lassen. Zehn Cent pro SMS hat eine Sparkasse dafür verlangt. Und das, obwohl die Kunden ohnehin schon für die Kontoführung zahlten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat gegen diese Praxis geklagt – und nun verloren. Einzig, wenn der Kunde die Tan nicht nutzt, zum Beispiel weil er mit der Eingabe zu lange wartet, darf die Bank ihm die SMS nicht in Rechnung stellen. Grundsätzlich sind Einzelgebühren für Tan-Nummern, die per SMS verschickt werden, aber erlaubt, so das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 260/15).
Als Niederlage will Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen die Entscheidung der Richter aus Karlsruhe aber dennoch nicht werten. Immerhin habe man so erreicht, dass Kunden die Gebühren für SMS-Tan, die sie nicht genutzt haben, für die letzten drei Jahre zurückfordern können. Zwar geht es dabei für den einzelnen Kunden wohl nur um sehr kleine Beträge. Doch Heyer geht es ums Prinzip. „Die Frage ist, ob man den Banken alles durchgehen lassen will“, sagt sie. Wer nun Kleinstbeträge zurückverlangen will, kann sich schriftlich an den Ombudsmann der jeweiligen Bank wenden. Anders als der Gang zum Anwalt ist das für die Verbraucher kostenlos.
Die Banken werden bei Gebühren erfinderisch
Das Problem: Der aktuelle Streit über SMS-Tan ist nur ein Fall von vielen, in denen die Geldinstitute ihren Kunden auf einmal Einzelleistungen in Rechnung stellen. Erst waren es die Überweisungen, die Verbraucher per Papierbeleg durchführten, die teurer wurden. Dann waren es die Kontoauszüge, die Kunden sich am Automaten ziehen, für die die Banken mit einem Mal Geld verlangten. Zuletzt sind einzelne Institute sogar dazu übergegangen, Gebühren für das Geldabheben an Automaten der eigenen Bankengruppe zu kassieren. Dazu kommen noch höhere Kosten für EC-Karten, Kreditkarten, für das Einzahlen oder das Rollen von Münzen.
Die Institute selbst rechtfertigen diese höheren Preise meist mit den niedrigen Zinsen, durch die sie selbst weniger verdienen. Ein Drittel der deutschen Banken plant deshalb, einzelne Gebühren in diesem Jahr zu erhöhen oder hat das bereits getan, zeigt eine Umfrage der Unternehmensberatung EY. Von der Praxis, Girokonten kostenlos anzubieten, um neue Kunden zu gewinnen, haben sich die Institute also längst verabschiedet. Ihr Problem ist nur: Wird die Kontoführung teurer, fällt das den Kunden direkt auf. Weniger offensichtlich ist es da, wenn die Bank einzelne Leistungen wie das Überweisen, das Geldabheben oder die Münzeinzahlung teurer macht.
Die Banken erklären ihr Vorgehen damit, dass ihre Dienste nun mal nicht kostenlos sind. So argumentiert die Deutsche Kreditwirtschaft, ein Zusammenschluss der Bankenverbände, den Instituten entstünden zum Beispiel auch „beim Versenden einer SMS Kosten und Aufwand“. Deshalb sei es nur legitim, auch für SMS-Tan Gebühren zu verlangen.
Verbraucher leiden unter der Intransparenz
Verbraucherschützer stören dabei nicht nur die Einzelgebühren, sondern auch die Intransparenz. Weil die Banken mal hier, mal dort kassieren, ist es für die Kunden sehr viel schwerer geworden, herauszufinden, was das Konto sie tatsächlich kostet – und ob das Angebot der Konkurrenz für sie günstiger wäre. Dafür müssten die Verbraucher schon die Preisaushänge nebeneinanderlegen und einzelne Gebühren vergleichen. VZBV-Vorstand Klaus Müller fürchtet, dass die Übersichtlichkeit der Kosten nach dem Urteil zu den SMS-Tan-Gebühren noch weiter abnimmt. „Das Urteil könnte bedeuten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst für einen so einfachen Vorgang wie eine Online-Überweisung keine Preistransparenz mehr haben.“
Zumal die Banken ohnehin immer kreativer werden. Das beste Beispiel dafür ist der Dispozins, also der Zins, der fällig wird, wenn man mit dem Konto ins Minus rutscht. Trotz Niedrigzinsphase liegt dieser Zins noch immer im Durchschnitt bei 9,8 Prozent. Wie die letzte Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt, lassen sich die Banken inzwischen viel einfallen, um den Dispozins nicht explizit ausweisen zu müssen. So machen manche Häuser seine Höhe von der Bonität der Kunden abhängig. Andere schreiben nur, der Dispozins liege bei einem „Referenzzinssatz plus Aufschlag von x Prozent“.
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