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Automatisch. Wer mehr als fünf Mal im Monat Geld abhebt, zahlt bei manchen Banken inzwischen drauf.
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Preis des Geldes: Banken werden bei den Gebühren erfinderisch

Banken lassen sich immer neue Gebühren einfallen. Ob sie rechtens sind, müssen oft Richter entscheiden. Nun geht es um die SMS-Tan beim Online-Banking.

Banker gelten nicht gerade als kreativ. Sie werden es allerdings, wenn es um Gebühren geht. Die Geldhäuser finden immer neue Wege, wie sie den Kunden Leistungen in Rechnungen stellen können – sei es bei Überweisungen, Bareinzahlungen oder dem Drucken von Kontoauszügen. Inzwischen muss sich damit regelmäßig der Bundesgerichtshof (BGH) befassen. Mit seinen Einzelurteilen stecken die Richter in Karlsruhe so einen Rahmen: Wofür dürfen Banken Geld verlangen, wofür nicht? Wo verläuft die Grenze zwischen einer zumutbaren Gebühr und einer dreisten Abzocke?

Dabei geht es auf den ersten Blick oft nur um kleine Beträge, nicht selten im Centbereich. Doch die summieren sich schnell auf. So auch im jüngsten Fall. Lassen sich Kunden das Einmalpasswort (Tan) für die Online-Überweisung aufs Handy schicken, zahlen sie bei der Kreissparkasse im hessischen Groß-Gerau pro SMS-Tan zehn Cent extra.

Verbraucherschützer halten das für eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. „Das Verschicken der Tan ist aus unserer Sicht keine Extraleistung, sondern ein notwendiger Vorgang beim Online-Banking“, sagt Frank Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Entsprechend dürfe die Bank die SMS dem Kunden auch nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Ob die BGH-Richter, das ebenfalls so sehen, ist noch offen, ein Urteil wird Ende Juli erwartet.

Für Verbraucher wird das richtungsweisend sein. Denn die beklagte Sparkasse ist nicht das einzige Geldinstitut, das eine solche Extra-Gebühr für SMS-Tan verlangt. „Manche Banken sagen, fünf SMS im Monat sind frei. Bei anderen fällt ab der ersten SMS ein Betrag an“, sagt Steffen Steudel, der für die Deutsche Kreditwirtschaft spricht.

Warum Banken erfinderisch werden

Dass Institute inzwischen selbst für das Zusenden von Einmalpasswörtern Geld verlangen, zeigt wie verzweifelt die Banken inzwischen sind. Sie stecken in einer Zwickmühle. Aufgrund der niedrigen Zinsen fällt es ihnen immer schwerer, mit ihrem klassischen Bankgeschäft zu verdienen: Normalerweise nehmen sie Geld ein, in dem sie Kredite zu höheren Zinsen vergeben, als sie den Sparern zahlen. Weil die Europäische Zentralbank die Zinsen jedoch niedrig hält, funktioniert das immer weniger gut. Deshalb versuchen die Banken verstärkt, auf andere Weise Geld zu verdienen. Zum Beispiel über Gebühren. Ein Drittel der deutschen Banken plant, sie in diesem Jahr zu erhöhen oder hat das bereits getan, zeigt eine Umfrage der Unternehmensberatung EY. Vielen Kunden fällt das oft erst auf, wenn das Institut sie ihnen in Rechnung stellt.

Wer ein Onlinekonto hat, zahlt zum Beispiel mittlerweile oft drauf, wenn er sich seine Kontoauszüge an einem der Automaten in der Filiale ausdruckt. Andere Institute verlangen bis zu drei Euro, wenn eine Lastschrift platzt und sie den Kunden darüber schriftlich informieren. Selbst das Geldabheben ist bei manchen Instituten nicht mehr kostenlos: Während Fremdkunden schon lange draufzahlen, kostet das Geldabheben nun bei manchen Instituten auch für die eigenen Kunden, wenn sie zum Beispiel mehr als fünf Mal im Monat Bargeld am Automaten ziehen. Zwischen 50 Cent bis zu einem Euro werden dann pro Abhebung fällig.

Gebühren werden im Kleingedruckten versteckt

Für Verbraucher sind gerade diese Gebühren für Einzelleistungen misslich. Sie müssen schon das Kleingedruckte studieren, um herauszufinden, wofür alles abkassiert wird. Gleichzeitig macht es das schwierig, das Konto zu finden, das für einen selbst am günstigsten ist: Schließlich müsste man dafür diverse Einzelpreise vergleichen. Auch deshalb müssen inzwischen immer wieder Gericht bis hin zum BGH entscheiden, welche Gebühren gerechtfertigt sind und welche nicht.

Geklärt hat der BGH zum Beispiel bereits die Frage, ob Banken eine Pauschalgebühr verlangen dürfen, wenn Kunden ihr Konto über den Disporahmen hinaus überziehen. Sobald ein Kunde den Dispo auch nur um einen Cent überschritten hat, kassierte die Deutsche Bank zum Beispiel zeitweise pauschal 6,90 Euro. Verbraucherschützer kritisierten das als eine „exorbitant hohe Gegenleistung“ – und bekamen von den Richtern in Karlsruhe Recht. Eine solche Pauschale für die Kontoüberziehung dürfen Banken nun nicht mehr verlangen.

Bislang nur vorm Landgericht geklärt worden ist die Frage, ob Banken eine Gebühr für die Nutzung der EC-Karte verlangen dürfen, wenn sie das Konto als kostenlos bewerben. Auch in diesem Fall waren die Richter auf der Seite der Verbraucherschützer, die von „irreführender Werbung“ sprachen. Seitdem dürfen Banken ihr Konto nicht mehr als kostenlos bewerben, wenn die nötige EC-Karte Geld kostet.

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