Anti-Terror-Pläne: Bayern will Präventivhaft für Gefährder verschärfen
Der Freistaat packt sein eigenes Sicherheitspaket. Neben der Fußfessel gibt es darin auch einen neuen Gefahren-Begriff.
Berlin - Bayern macht ernst im Kampf gegen terroristische Gefährder. Der Freistaat plant ein Gesetz „zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“, das den Einsatz der elektronischen Fußfessel ebenso regeln soll wie einen erweiterten Präventivgewahrsam für Verdächtige. „Wir setzen alles daran, Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die von Einzelnen ausgehen, rechtssicher und zuverlässig zu minimieren“, sagte Innenminister Joachim Herrmann am Mittwoch. Die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag Katrin Göring-Eckardt sieht in den Plänen dagegen eine „Gefahr für den Rechtsstaat“.
Mit dem Entwurf wollen die Bayern ihr Polizeiaufgabengesetz (PAG) sowie das Landesdatenschutzgesetz anpassen. Das Vorhaben soll ausdrücklich auch eine Reaktion auf den Berliner Weihnachtsmarkt-Anschlag sein. Danach war eine Diskussion entbrannt, wie der später von der Polizei erschossene Attentäter Anis Amri frühzeitig für eine längere Dauer hätte inhaftiert werden können.
Als Antwort darauf sieht die Staatsregierung eine Verschärfung des Gewahrsams vor, wie er zur Gefahrenabwehr in den Polizeigesetzen der Länder regelmäßig festgeschrieben ist. Die in Bayern bisher geltende Höchstgrenze von 14 Tagen wird gestrichen. Eine erstmalige Haft kann nun maximal bis zu einem Jahr dauern, allerdings muss ein Richter dies anordnen. Gewahrsam kann es auch geben, wenn Betroffene gegen Fußfessel-Anordnungen verstoßen. Ergänzt wird das Paket um Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung, Befugnissen zu Aufenthalts- und Kontaktverboten und zur Identitätsfeststellung. Zu dem Entwurf werden derzeit die Verbände angehört, dann entscheidet das Kabinett.
Es reicht, wenn Gefahr nur "droht"
Der Fußfessel-Einsatz folgt dem Appell von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Die verschärfte Präventivhaft ist dagegen eine Idee der Bayern. Innenminister Herrmann spricht davon, etwa einer „Anschlagsgefahr für das Münchner Oktoberfest“ begegnen zu wollen, das länger als zwei Wochen dauert. Kernstück der Regelungen ist ein neuer Gefahrenbegriff, der sich auf zahlreiche Befugnisse beziehen soll. Maßnahmen sollen bereits dann angeordnet werden, wenn nur eine „drohende“ Gefahr besteht.
Üblicherweise müssen Gefahren für den Einsatz polizeilicher Maßnahmen konkret und gegenwärtig sein. Bayern geht hier jetzt einen Schritt weiter und orientiert sich dafür am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtsgesetz. Das hatte im April 2016 klargestellt, dass auch Maßnahmen außerhalb des „tradierten sicherheitsrechtlichen Modells“ der Abwehr konkreter Gefahren zulässig sein können – etwa bei „drohender“ Gefahr.
Der Tagesspiegel kooperiert mit dem Umfrageinstitut Civey. Wenn Sie sich registrieren, tragen Sie zu besseren Ergebnissen bei. Mehr Informationen hier.