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Der bayerische Autokonzern Audi akzeptiert das Bußgeld der Münchner Staatsanwaltschaft in Höhe von 800 Millionen Euro.
© Brendan Smialowski/AFP
Update

Abgas-Manipulationen: Audi zahlt 800 Millionen Euro Bußgeld

Die Staatsanwaltschaft München verhängt wegen "Abweichungen" ein Millionen-Bußgeld gegen Audi. Das Geld dürfte in die Staatskasse fließen.

Die Rechnung für Volkswagen wegen der Dieselaffäre wird höher: Nach dem Bußgeld von VW in Höhe von einer Milliarde Euro im Juni zahlt die Konzerntochter Audi nun weitere 800 Millionen Euro an die Staatskasse, wie VW am Dienstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft München II hat ein entsprechendes Bußgeld gegen den Autohersteller Audi wegen Verstößen bei Dieselfahrzeugen verhängt. Grund seien „Abweichungen von den regulatorischen Vorgaben“ bei V6/V8-Dieselaggregaten, wie der VW-Konzern am Dienstag mitteilte. „Die Audi AG hat den Bußgeldbescheid akzeptiert“, hieß es.

Der VW-Konzern erklärte, mit der Bußgeldzahlung sei "ein weiteres wichtiges Verfahren im Zusammenhang mit regulatorischen Abweichungen bei Dieselfahrzeugen abschließend beendet". Der Autobauer werde keine Rechtsmittel dagegen einlegen. "Die Audi AG bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung für die vorgefallenen Aufsichtspflichtverletzungen."

Da Audi als vollkonsolidierte Tochter in den Konzernabschluss einbezogen werde, werde sich das Bußgeld unmittelbar auf das VW-Ergebnis auswirken. Auch die mit 30,8 Prozent an VW beteiligte Porsche SE wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Sie rechnet für 2018 aber immer noch mit einem Nettogewinn von 2,5 bis 3,5 Milliarden Euro.

Bei Audi-Autos für den europäischen und den US-Markt waren laut Staatsanwaltschaft von 2004 bis 2008 illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt worden. Mit der Geldbuße werde nun geahndet, dass Audi seine Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit der Erteilung von behördlichen Genehmigungen für Dieselfahrzeuge und dem Vertrieb dieser Fahrzeuge fahrlässig verletzt habe, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Die 800 Millionen Euro, die Audi nun zahlt, setzen sich zusammen aus dem gesetzlichen Höchstbetrag zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit von fünf Millionen Euro sowie einem "Abschöpfungsteil" von 795 Millionen Euro, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Berücksichtigt wurden die Gewinne aus dem Verkauf, die "ersparten Aufwendungen" bei der Herstellung sowie Wettbewerbsvorteile. Gegengerechnet wurden demnach schon geleistete Kosten für die Umrüstung und die "erheblichen" Straf- und Vergleichszahlungen in den USA.

Bußgeld kommt wohl der bayerischen Staatskasse zugute

Die in der Dieselaffäre gegen Audi verhängte Millionenbuße dürfte in die bayerische Landeskasse fließen. Die geschädigten Verbraucher hingegen könnten leer ausgehen. Laut dem Ordnungswidrigkeitenrecht stehen sowohl der Ahndungs- als auch der Abschöpfungsteil der Geldbuße dem Staatshaushalt zu, wie Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Dienstag erklärte. Gleichzeitig forderte er: „Geldbußen, die unsere Staatsanwaltschaften gegen Unternehmen verhängen, müssen künftig unmittelbar auch den Geschädigten zugutekommen. Es darf nicht weiter sein, dass Geldbußen gegen Unternehmen ausschließlich dem Staatshaushalt zufließen.“

Es sei bereits nach geltendem Strafrecht möglich, dass etwa die Tatbeute oder andere Vermögensgegenstände an die Opfer der Straftat zurückgegeben oder diese so entschädigt werden können. „Das muss künftig auch bei gegen Unternehmen verhängten Geldbußen möglich sein“, erklärte der CSU-Politiker. In einem ähnlichen Verfahren der Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen die Konzernmutter Volkswagen war das Bußgeld ebenfalls an die zugehörige Landeskasse (Niedersachsen) gegangen.

Die Ermittler betonten, dass der Bußgeldbescheid keine Auswirkungen auf ihre Ermittlungen gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre habe. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München gegen den Autohersteller laufe weiter. Nach wie vor werde gegen 20 Beschuldigte ermittelt, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag. Mit dem Bußgeld sei lediglich ein anhängiges Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen worden.

Bei den Ermittlungen gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und weitere Beschuldigte geht es um den Verdacht des illegalen Verkaufs von Fahrzeugen mit gefälschten Abgaswerten. Seit Juni sitzt der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler wegen seiner Verwicklungen im Dieselskandal in Untersuchungshaft. Er soll versucht haben, Zeugen oder Beschuldigte zu beeinflussen. Eine Haftbeschwerde sei am Oberlandesgericht München anhängig, sagte der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft habe eine Stellungnahme hierzu eingereicht. (dpa, Reuters, AFP)

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