Insolvente Fluggesellschaft: Air Berlin stellt eigenen Flugbetrieb Ende Oktober ein
"Ein eigenwirtschaftlicher Flugverkehr" ist ab 28. Oktober nicht mehr möglich. Den Ticketpreis für den ausgefallenen Flug bekommt wieder, wer nach dem 15. August gekauft hat.
Air Berlin kann aus eigenen Mitteln den Flugbetrieb nur noch bis Monatsende aufrechterhalten. "Ein eigenwirtschaftlicher Flugverkehr im eröffneten Insolvenzverfahren ist nach gegenwärtigem Erkenntnisstand spätestens ab dem 28. Oktober nicht mehr möglich", teilte das Unternehmen am Montag mit. Nach einem Verkauf von Konzernteilen könne in der Zeit bis zur kartellrechtlichen Genehmigung der Flugbetrieb aber im Rahmen von Leasingvereinbarungen fortgesetzt werden. Ganz außen vor sind Niki und LGW, die beide nicht insolvent sind. Sie können weiterarbeiten. An der österreichischen Konzern-Tochter Niki und der Regional-Tochter LGW ist die Lufthansa interessiert.
Noch drei Verhandlungstage mit Lufthansa und EasyJet
Damit bestätigte Air Berlin weitgehend Informationen des Betriebsrats, über die die Nachrichtenagentur Reuters bereits am Freitag berichtet hatte. Air Berlin ist seit Mitte August pleite. Der Konzern verhandelt noch bis zum 12. Oktober mit Lufthansa und dem britischen Billigflieger Easyjet exklusiv über den Kauf von Teilen der Fluggesellschaft. Nach Abschluss der Kaufverträge müsse Air Berlin aus insolvenzrechtlichen Vorgaben "die eigene Geschäftstätigkeit Zug um Zug beenden".
Mit den Arbeitnehmervertretern seien am Montag Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialpläne begonnen worden. Zudem sollen in dieser Woche Job-Messen am Air-Berlin-Sitz in Berlin mit potenziellen künftige Arbeitgebern, darunter der Chemiekonzern BASF und die Deutsche Bahn, abgehalten werden.
Was passiert mit Tickets für Flüge nach dem 28. Oktober?
Wer mit Air Berlin in die Berliner Herbstferien fliegen wollte, muss sich eine Alternative suchen. Spätestens am 28. Oktober dürfte der Flugbetrieb eingestellt sein, weiß man seit Montag. Air Berlin will für ausgefallene Flüge den Ticketpreis erstatten, sofern das Ticket nach dem 15. August gekauft worden ist. Hinzu können – je nach Entfernung – Entschädigungszahlungen von 250 bis 600 Euro kommen. Alle Zahlungen vor diesem Stichtag fallen dagegen in die Insolvenzmasse. Mit Teilrückzahlungen können Gäste in diesem Fall, wenn überhaupt, erst in Jahren rechnen. Allerdings hat die Airline nach Angaben von Deutschlands größtem Flugrechteportal Flightright bisher auch für Kunden, die ihre Tickets nach dem Insolvenzantrag gekauft haben, keine Entschädigungen gezahlt. Bei Flightright sind bereits mehr als 1000 Fälle mit Entschädigungsforderungen von über 450.000 Euro aufgelaufen. Vorerst nicht betroffen sind Tickets für einen Flug mit der Air-Berlin-Tochter Niki. Diese Airline ist nicht insolvent und dürfte weiterhin fliegen. (hej, kph, rtr)