Insolvente Fluggesellschaft: Air-Berlin-Flieger darf auf Island nicht abheben
Seit August stehen aus Sicht des Betreibers Gebühren aus, deshalb hält ein isländischer Flughafen einen Air-Berlin-Flieger kurzerhand fest. Die Airline hält das für rechtswidrig.
Ein Flugzeug der insolventen Air Berlin darf auf Island nicht mehr abheben. Die deutsche Fluggesellschaft habe Flughafengebühren nicht gezahlt, teilte der Betreiber des internationalen Flughafens Keflavik, Isavia, in der Nacht zum Freitag mit. Der für die Nacht geplante Rückflug nach Düsseldorf wurde gestrichen. Air Berlin bezeichnete es als „rechtswidriges Handeln“, das Flugzeug festzuhalten.
Alle seit der Insolvenzanmeldung am 15. August anfallenden Rechnungen seien pünktlich bezahlt worden, betonte ein Sprecher. Laut Isavia waren die Gebühren auch bereits vor dem Insolvenzantrag entstanden. Die Entscheidung, das Flugzeug jetzt nicht abheben zu lassen sei „die letzte Maßnahme, um die Bezahlung bereits erbrachter Dienstleistungen sicherzustellen“, teilte der Flughafen mit.
"Verhalten der Flughafengesellschaft ist klar rechtswidrig"
Air Berlin entgegnete, nach geltendem Recht müssten eventuell bestehende Forderungen aus der Vor-Insolvenz-Zeit zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Darauf habe man den Flughafen Keflavik bereits mehrfach hingewiesen. „Das gegenwärtige Verhalten der Flughafengesellschaft ist klar rechtswidrig. Es ist nicht akzeptabel und geht zu Lasten der Passagiere der Air Berlin“, sagte ein Sprecher.
Air Berlin hat seinen allerletzten Flug für den 27. Oktober angemeldet. Die Lufthansa übernimmt für voraussichtlich etwa 210 Millionen Euro 81 von 134 Flugzeugen und will bis zu 3000 Air-Berlin-Beschäftigte einstellen. Verhandlungen mit der britischen Easyjet, die 25 Flugzeuge übernehmen will, ziehen sich noch hin. (dpa)
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