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Auf einem Kunstrasenplatz wird trainiert.
© imago/Claus Bergmann
Exklusiv

Sascha K. wegen Körperverletzung verurteilt: Vize des Berliner Fußballverbandes tritt nach nur drei Wochen zurück

Als Jugendtrainer fügte er einem Jungen Verletzungen zu. Dennoch wählte das BFV-Präsidium Sascha K. zum Vizepräsidenten. Doch nun trat der zurück.

Stolz war Sascha K. Das klang deutlich aus dem eher trockenen Zitat heraus, das in den „Amtlichen Mitteilungen“ des Berliner Fußball-Verbands (BFV) Ende April veröffentlicht wurde.

Es ging um seine Berufung zum Vizepräsidenten: „Ich freue mich auf meine neuen Aufgaben im BFV“, heißt es da. „Gemeinsam mit den Berliner Fußballvereinen möchte ich (…) unseren Verband fit für die Zukunft in den Bereichen Soziales und Qualifizierung machen.“

K. war am 29. April zum Vizepräsidenten berufen worden

Das ist nun alles hinfällig. Der BFV verschickte am Dienstagnachmittag eine Mitteilung, wonach K. von seinem Amt zurückgetreten ist. Nicht einmal ganz drei Wochen nach seiner Berufung.

Am 29. April war K. vom Präsidium des BFV zum Vizepräsidenten ernannt worden. Der 40-Jährige, Jugendtrainer in einem Berliner Verein und von Beruf Beamter, folgte auf dieser Position dem überaus verdienstvollen Gerd Liesegang. Liesegang war zudem auch für Kinder- und Jugendschutz beim BFV zuständig.

Diese Themen waren mit K.’s Vorgänger eng verbunden, auch wenn sie laut Satzung des BFV nicht direkt mit dem Posten verknüpft sind. Allerdings wäre K. als Vizepräsident für Soziales am Thema Kinder- und Jugendschutz nicht vorbeigekommen – auf der Webseite des BFV wird unter dem Punkt Soziales explizit der Jugendschutz hervorgehoben.

Vor allem deshalb dürfte K.’s Berufung nicht einstimmig erfolgt sein. Bei der Wahl innerhalb des Präsidiums erhielt er sieben Ja- und vier Nein-Stimmen. „Innerhalb des Präsidiums gab es bereits vor der Berufung von einzelnen Präsidiumsmitgliedern erhebliche Vorbehalte“ gegen K., schreibt der Verband in seiner Mitteilung. Aus Sicht dieser Präsidiumsmitglieder habe K. unvollständig auf die Nachfragen zu einem Vorfall aus dem Jahr 2018 geantwortet.

Dieser Vorfall war auch der Grund für das uneinige Votum, obwohl ihm von vielen Verbandsvertretern und auch Präsidiumsmitgliedern die fachliche Eignung für den Bereich Qualifizierung absolut bescheinigt wird:

K. ist im Mai 2019 per Strafbefehl wegen Körperverletzung an einem Kind zu einer – wenn auch niedrigen – Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Das teilte das Amtsgericht Berlin dieser Zeitung auf Anfrage mit. Der Strafbefehl ist seit September 2019 rechtskräftig. Da die Tagessätze, auf denen die Geldstrafe basiert, deutlich niedrig liegen, gilt K. nicht als vorbestraft.

K. soll im August 2018 tätlich geworden sein

In seiner Position als Jugendtrainer bei einem Berliner Verein hat K. im August 2018 bei einem Trainingslager am Ruppiner See einem Jungen so stark mit beiden Händen jeweils unterhalb der Brustwarzen in die Brust gekniffen, dass das Kind Hämatome erlitt. Es gab auch ein Verfahren gegen K. vor dem Sport- und Verbandsgericht.

Er wurde dabei schuldig gesprochen und zu einer Ämtersperre auf Bewährung bis Oktober 2020 verurteilt. Dies bestätigte BFV-Präsident Bernd Schultz. „In dem Verfahren ist seine sofortige Reue und Entschuldigung, aber auch sein Lebenswerk gewürdigt worden“, sagt Schultz.

Die Strafe für diese – nach allem, was bekannt ist – einmalige Verfehlung wurde auf Bewährung ausgesprochen. Daher konnte K. seine Ämter in Verein und Verband behalten und auch ins Präsidium berufen werden. K. selbst wollte sich auf Anfrage des Tagesspiegels nicht öffentlich äußern.

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Der BFV hatte nun also einen Vizepräsidenten, der erst kürzlich wegen Körperverletzung eines Kindes verurteilt worden ist – und für den es in seinem Bereich Soziales auch Berührungspunkte mit dem Thema Kinder- und Jugendschutz gegeben hätte.

Einige Mitglieder des Präsidiums wollten das nicht hinnehmen. Für Präsident Schultz und die Mehrheit des Gremiums stellte dies zunächst offenbar kein Problem dar. Zumal alle Präsidiumsmitglieder laut Schultz vor der Berufung von K. zumindest von dem Urteil des Verbandsgerichts gewusst haben.

„Der Fall ist nicht zu entschuldigen. So etwas darf nicht passieren“, sagte Schultz am Montag. Er hielt ihn aber weiter für geeignet als Vizepräsident. Weiter sagte Schultz: „Sascha K. hat bei der Präsidiumssitzung am vergangenen Mittwoch bereits ausdrücklich erklärt, dass das Verfahren eingestellt worden ist.“

K. zeigt Schultz ein Dokument per Facetime – was, ist unklar

Um das zu belegen, soll K. dem Präsidenten am vergangenen Wochenende per Facetime eine Einstellungsverfügung gezeigt haben. Es soll geplant gewesen sein, dass diese später noch einmal Schultz und dem ebenfalls neuen Vizepräsidenten für Recht, Jan Schlüschen, direkt vorgelegt wird. Allerdings sei mittlerweile klar, dass es sich bei dem Dokument, das K. gezeigt hat, nicht um eine Einstellungsverfügung handelt. Das habe K. bei einem Telefonat am Dienstag eingeräumt, sagte Schultz auf Anfrage des Tagesspiegels.

Denn sicher ist: K. wurde wegen Körperverletzung rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch den Eltern des Kindes wurde die Verurteilung in einem Schreiben vom 7. Januar dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Berlin mitgeteilt.

Schultz habe K. daraufhin noch während des Telefonats zum Rücktritt aufgefordert – den dieser dann auch vollzog. Die offizielle Bestätigung durch den Verband folgte dann nur einige Stunden später. „Trotz Nachfragen wurde ein wichtiger Sachverhalt des damaligen Verfahrens verschwiegen“, wird Schultz zitiert.

Bei diesem Sachverhalt handele es sich um die Verurteilung. „Aufgrund des nicht mehr vorhandenen Vertrauensverhältnisses sah ich mich gezwungen, ihn zum Rücktritt aufzufordern. Ich begrüße daher seine Entscheidung, um weiteren Schaden vom Berliner Fußball-Verband abzuwenden“, so Schultz weiter.

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Beim obersten Berliner Sportverband, dem Landessportbund (LSB), war K.’s Berufung schon zuvor kritisch gesehen worden. „Wir beobachten das mit Sorge. Einerseits gibt es die Verbandsautonomie, andererseits ist Kinderschutz ein universelles Thema, das nicht vor Verbandsgrenzen haltmacht“, sagt LSB-Direktor Friedhard Teuffel. „Der BFV hat dank Gerd Liesegang eine hervorragende Rolle in Bezug auf den Kinderschutz gespielt. Wir wollen, dass er sie weiterspielt“, sagt Teuffel. „Beim Kinderschutz gibt es keine Toleranz.“

K. wollte sich an diesem Mittwoch erneut gegenüber dem BFV-Präsidium erklären. Nun ist er zurückgetreten. Weitere Äußerungen in den „Amtlichen Mitteilungen“, in denen er erneut stolz zitiert wird, wird es wohl in Zukunft nicht mehr geben.

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