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Auf dem Lilli-Henoch-Sportplatz am Anhalter Bahnhof spielt der BSV Al-Dersimspor.
© Schlichting

Alles denkbar von Geldstrafe bis Komplett-Ausschluss: Sportgericht entscheidet im Fall Al-Dersimspor

An diesem Freitag geht es um die Zukunft des Berlin-Ligisten. Auch der Verlust der Heimstätte am Anhalter Bahnhof ist möglich.

Am Freitag wird es ernst für den BSV Al-Dersimspor. Dann entscheidet das Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes (BFV), ob die Berlin-Liga-Mannschaft des Vereins nach der vorläufigen Suspendierung vor zwei Wochen nun auch endgültig suspendiert wird. 

Verhandelt wird über den Vorfall vom 22. September, als ein Spieler von Al-Dersimspor nach der Partie gegen den Frohnauer SC versucht haben soll, Schiedsrichter Stefan Paffrath beim Gang in die Kabine zu attackieren. Der Unparteiische war, wie aufgrund von Auflagen bei Heimspielen des Vereins üblich, von fünf Vorstandsmitgliedern begleitet worden. Sie sollen den Spieler davon abgehalten haben, Paffrath zu schlagen.

Der Sportliche Leiter Erdal Güncü bestätigte, dass Al-Dersimspor Widerspruch gegen die vorläufige Suspendierung eingelegt hat. Für den Fall einer endgültigen Suspendierung der Mannschaft oder des Vereins hat Güncü bereits angekündigt, alle Mannschaften vom Spielbetrieb abzumelden. Das ist allerdings sehr unwahrscheinlich.

Wahrscheinlicher ist, dass die zwei Ligaspiele seit dem Vorfall am 22. September, die vorläufig mit 0:6 gegen Al-Dersimspor gewertet wurden, auch endgültig so in die Wertung eingehen. Weitere mögliche Szenarien wären eine Geldstrafe oder Punktabzug.

Klar ist, dass die vier Spieler, die noch während des Spiels die Rote Karte erhalten hatten, sanktioniert werden. Der Spieler, der gegenüber dem Schiedsrichters im Kabinentrakt nach dem Spiel hangreiflich geworden war, ist vom BFV vorläufig vom Spielbetrieb ausgeschlossen worden. Es gilt als wahrscheinlich, dass er auf die schwarze Liste gesetzt wird und damit in Berlin keinem Verein angehören darf.

Güncü schließt allerdings nicht aus, dass der Spieler zurückkehren könnte. Grundvoraussetzung dafür sei allerdings, dass er an Anti-Gewalt-Maßnahmen des BFV teilnimmt. „Wenn der Verband daraufhin empfiehlt, dass er zurückkehren kann, werden wir uns damit beschäftigen“, so Güncü.

In Bezug auf die Strafe, die der Verein zu erwarten hat, hofft Güncü, dass daraus „kein Präzedenzfall gemacht wird“. Es hätte vergleichbare Vorfälle in der Vergangenheit gegeben, in denen nur einzelne Spieler und nicht Mannschaften bis hin zu ganzen Vereinen mit Konsequenzen rechnen mussten.

Al-Dersimspor ist schon öfter negativ aufgefallen

Andererseits fällt der BSV Al-Dersimspor bereits zum wiederholten Male auf und hat sich nicht an Auflagen, die sich aus einem Präventionsgespräch im Mai ergeben hatten, gehalten. Eine mögliche Folge der Verhandlung könnte aus Güncüs Sicht auch sein, dass Al-Dersimspor seine Heimspiele nicht mehr am Anhalter Bahnhof austragen darf – aufgrund der Umstände, dem langen Gang vom Platz zur Kabine beispielsweise, die mit zum Vorfall am 22. September geführt haben. Wo der Verein stattdessen spielen würde, ist unklar.

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Der Schiedsrichterausschuss des Verbandes, der bis zum Urteil am Freitag keine Unparteiischen zu Spielen des Vereins schickt, hat schon jetzt weitere Konsequenzen aus dem Fall Al-Dersimspor gezogen. Aufgrund der zunehmenden Gewalt auf den Plätzen wird er auf dem Arbeitsverbandstag am 16. November Veränderungen fordern. Das geht aus einem Schreiben hervor, das an alle Schiedsrichter versendet wurde.

Unter anderem sollen nach dem Willen des Ausschusses demnächst grundsätzlich bei Fußballspielen in Berlin zwei im Spielbericht vermerkte Ordner für den Schiedsrichter zuständig sein und diesen schützen. Zudem sollen „gemeldete körperliche Gewaltaktionen“ zwischen Spielern und gegen den Schiedsrichter automatisch zum Ausschluss der Mannschaft bis zur Klärung vor dem Sportgericht führen. Über weitere Maßnahmen will der Ausschuss nach der Sportgerichtsverhandlung am Freitag informieren.

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