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Die Ordnungshüter. Claudia Pechstein freut sich mit ihrem Anwalt Thomas Summerer über den juristischen Erfolg.
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Update

Claudia Pechstein: "Ein Sieg, der Sportgeschichte schreibt"

Das Oberlandesgericht München hat die Klage von Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband angenommen. Die ISU kündigt Revision gegen die Entscheidung an.

Als der Richter ihren Sieg verkündete und den Weg für ein sportrechtliches Beben freimachte, blieb Claudia Pechstein zunächst ganz cool. Erst als sie von sieben Kamerateams und etlichen Fotografen umringt war, wurden die Augen der Eisschnellläuferin im Sitzungssaal E.06 des Münchner Justizpalastes dann doch wässrig. Nach knapp sechs Jahren hat die Berlinerin erstmals recht bekommen und darf wegen der 2009 verhängten Dopingsperre auf Schadenersatz hoffen.

Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) nahm die Klage gegen den Eislauf-Weltverband ISU am Donnerstag an. Der Fall hat sporthistorische Dimensionen, er greift die Unantastbarkeit des Sportgerichtshof Cas vehement an.
„Das ist ein großer Tag für mich“, sagte die fünfmalige Olympiasiegerin und fand: „Dieser Sieg ist mehr wert als alle meine Olympia-Medaillen zusammen.“ Das OLG erklärte die 2009 getroffene Schiedsvereinbarung Pechsteins mit der ISU für unwirksam und erkennt die vom CAS einst bestätigte Dopingsperre nicht an. Die ISU will in Revision gehen - der Fall wird wohl im Herbst am Bundesgerichtshof verhandelt. „Wir halten des Urteil für falsch“, sagte ISU-Anwalt Christian Keidel.

Die Causa Pechstein dürfte schwerwiegende Folgen für die gesamte Sportgerichtsbarkeit haben. Der Vorsitzender OLG-Richter Rainer Zwirlein wies darauf hin, dass die Neutralität des Cas grundlegend fraglich sei, weil Verbände gegenüber Sportlern bei der Bestellung von Richtern bevorzugt werden. Außerdem widerspreche die Praxis, dass sich Athleten nur vor dem Cas wehren könnten, dem Kartellrecht.

„Es ist Sieg für alle anderen Sportler, die diese Schiedsvereinbarung unterschrieben haben. Heute können alle jubeln“, sagte Pechstein, die in der Uniform der Bundespolizei im Gerichtssaal erschien. Schon am Nachmittag stand für die ehrgeizige Athletin in Berlin die nächste Trainingseinheit auf dem Programm.

„Endlich wird die Überbedeutung des Sportgerichtshofes Cas und die Verdrängung staatlichen Rechts ausgehebelt“, erläuterte Sportrechtler Michael Lehner. „Wir haben einen Sieg errungen, der Sportrechtsgeschichte schreibt“, fand Pechsteins Anwalt Thomas Summerer. „Der Cas muss jetzt grundlegend reformiert werden.“ Das Sportgericht in Lausanne war am 25. November 2009 einem ISU-Urteil gefolgt und hatte die Zwei-Jahres-Sperre Pechsteins wegen schwankender Retikulozyten-Blutwerte ohne Doping-Beweis bestätigt.

Pechstein hat Doping stets bestritten und führt eine geerbte Blutanomalie als Grund für ihre erhöhten Werte an, die bis in die heutige Zeit weiter registriert, aber nicht mehr bestraft werden. In dem Münchner Schadenersatzprozess hat die Berlinerin die ISU daher für erlittenes Unrecht auf 4,4 Millionen Euro verklagt.

Pechstein sagt, sie habe kurz vor dem Suizid gestanden

Das OLG kippte die Entscheidung des Landgerichts München I, dass der Spruch des Cas anerkannt werden müsse. Die deutschen Gerichte seien in der Schadenersatzfrage nicht an das Cas-Urteil gebunden, hieß es.
„Die ISU-Betrüger haben mir alles genommen. Aber es ist jetzt nicht zu Ende. Mich freut es, dass die ISU jetzt handeln und Beweise auf den Tisch legen muss“, meinte Pechstein. Sollte der BGH entscheiden, dass der Fall vor einem ordentlichen Gericht verhandelt werden muss, ist im Gegensatz zur Sportgerichtsbarkeit nicht die Athletin gefordert, sich zu verteidigen, sondern der Verband in der Pflicht, hinreichende Beweise für Doping zu liefern.
„Die ISU muss beweisen, dass ich gedopt habe. Und letztendlich wird es von mir nie eine positive Probe geben und kein Beweis für Doping“, sagte Pechstein, die am Donnerstag erneut von ihrer fünfjährigen Leidenszeit berichtete, in der sie sogar völlig verzweifelt kurz vor dem Suizid gestanden habe. „Ich kämpfe weiter“, kündigte sie an.

Claudia Pechstein erzielt einen juristischen Erfolg.
Claudia Pechstein erzielt einen juristischen Erfolg.
© dpa

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wollte die Entscheidung im Detail nicht kommentieren, pocht aber auf die Schiedsgerichtsbarkeit, die in einem neuen Anti-Doping-Gesetz verankert werden soll. Dieser Entwurf müsse nun überarbeitet werden, forderte Sportrechtler Lehner. Der Gesetzgeber „kann das Urteil von München nicht ignorieren“. Im Detail geht es um Paragraf 11 des Entwurfs, in dem Sportler gezwungen werden sollen, sich der Sportgerichtsbarkeit zu unterwerfen.

Für die ISU steht viel auf dem Spiel: Sollte Pechstein mit ihren Schadensersatzklage Erfolg haben, droht dem Verband die finanzielle Schieflage. Anwalt Keidel machte deutlich, dass in dem bisherigen Verfahren der Kern des Falls - der Dopingvorwurf - noch gar nicht behandelt wurde: „Im Moment verteidigen wir noch nicht die Rechtmäßigkeit dieser Dopingsperre, sondern es geht die ganze Zeit mehr darum, ob der Cas ein echtes Schiedsgericht ist.“ Pechsteins Berliner Anwalt Simon Bergman sprach von einer „epochalen Entscheidung: Noch nie hat sich ein ordentliches Gericht auf diese Weise mit einem Dopingfall beschäftigt. Das Urteil eröffnet jetzt alle Möglichkeiten, auch die Frage, ob Claudia gedopt hat oder nicht, völlig neu aufzurollen“, erläuterte er. Sollte auch der BGH Pechstein recht geben, würden Sportler künftig ein Wahlrecht zwischen Sportgerichtsbarkeit und ordentlichen Gerichten haben. (dpa)

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