Trotz Geständnis von Mark S.: Das Anti-Doping-Gesetz ist noch keine Erfolgsgeschichte
Im Leistungssport ist die Bilanz im Kampf gegen Doping weiterhin überschaubar. Immerhin gibt der Fall Mark S. nun Anlass zur Hoffnung. Ein Kommentar.
Vor mehr als fünf Jahren wäre Mark S. wohl nicht in Handschellen in den Saal 270 des Münchner Justizpalastes geführt worden. Der deutsche Sport war noch stolz auf seine Autonomie, auf die Loslösung von der Politik. Er regelte seine Sachen noch gerne alleine.
Im Laufe der Zeit wurde klar: Die letzte Konsequenz im Kampf gegen Doping fehlte. Kein Wunder, begriff sich der Sport immer auch als Familie. Im Jahr 2015 aber verlor der Sport seine Eigenständigkeit mit der Einführung des Anti-Doping-Gesetzes. Von nun an durften staatliche Behörden die Dopingsünder im Sport jagen und verurteilen.
Die Bilanz nach fünf Jahren: Im Breitensport, insbesondere bei der massenhaften Beschaffung illegaler Substanzen für den Fitnessbereich, ist es zu großen Fahndungserfolgen gekommen. Im Leistungssport dagegen sind die Errungenschaften geradezu erschreckend. Nur sehr wenige Verdachtsfälle sind bekannt, von Verurteilungen ganz zu schweigen. Das liegt daran, dass die ermittelnden Behörden auf Hinweisgeber angewiesen sind.
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Doch wenn der Profisport, vor allem der dopingbelastete, eines gut kann, dann ist das Schweigen. Wer auspackt, ist ein Verräter. Und allzu häufig – das hat das Beispiel des österreichischen Skilangläufer Johannes Dürr gezeigt – sind die Whistleblower nicht besonders vertrauenswürdig.
Für die behördlichen Stellen im Kampf gegen Doping ist der Fall Mark S. daher ein Hoffnungsschimmer. Der Erfurter Sportmediziner ließ am Dienstag über seine Anwälte einräumen, dass er seit 2012 Blutdoping an diversen Sportlern sowie Blutmanipulationen vorgenommen habe. Die Staatsanwaltschaft München spricht von 150 Vergehen. Nach allem, was bisher bekannt ist, sind keine besonders prominenten Athleten darin verwickelt. Aber das kann sich noch ändern.
So oder so ist der Fall Mark S. der erste große Ermittlungserfolg im Leistungssport hierzulande seit der Einführung des Anti-Doping-Gesetzes. Der Spiegel deutete vor wenigen Wochen in einem Artikel an, dass an Mark S. wegen der bisher mauen Bilanz der staatlichen Dopingjäger ein Exempel statuiert werden könnte. Die Befürchtung klang durch, dass mit ihm besonders hart ins Gericht gegangen werden könnte, auch um der Öffentlichkeit zu zeigen: Seht her, wie kriegen sie doch.
Doch davon ist Deutschland im Kampf gegen Doping noch weit, weit entfernt. Das Anti-Doping-Gesetz hat seine Berechtigung, aber wirklich geliefert hat es bisher kaum.