Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Claudia Pechstein scheitert mit Beschwerde gegen Sportgerichtshof Cas
Bittere Niederlage für Eisschnellläuferin Claudia Pechstein: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält den Sportgerichtshof für unabhängig.
Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist mit einer Beschwerde gegen den Internationalen Sportgerichtshof Cas wegen dessen angeblich fehlender Unabhängigkeit gescheitert. In einem Urteil attestierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Cas am Dienstag keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit (Beschwerdenummer 67474/10). Damit hat Pechstein in ihrem jahrelangen Rechtsstreit gegen das Sport-Schiedsgericht eine Niederlage erfahren.
Dennoch stehen ihr laut den Straßburger Richtern 8000 Euro Entschädigung zu, weil der Cas ihr keine öffentliche Anhörung gewährt habe. Dadurch sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.
Die fünfmalige Olympiasiegerin hatte sich im Jahr 2009 vor dem Cas gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte beschwert, die Pechstein auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der Cas bestätigte die Strafe jedoch. Pechstein machte in Straßburg geltend, dass der Sportgerichtshof Cas weder unabhängig noch unparteiisch sei. Den Vorwurf begründete die 46-Jährige laut dem Gericht unter anderem mit der Art und Weise, wie die Richter des CAS ernannt werden. (dpa)