Videoüberwachung bei Einheits-Expo: Verwarnung für Brandenburger Staatskanzlei
Während der Einheits-Expo wurden mehrere Standorte in Potsdam mit Kameras überwacht. Laut der Landesdatenschutzbeauftragten war die Datenverarbeitung größtenteils unzulässig - nicht der einzige Kritikpunkt.
Potsdam/Kleinmachnow - Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat die Brandenburger Staatskanzlei wegen unzulässiger Videoüberwachung rund um die Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit in Potsdam verwarnt. Demnach waren vom 5. September bis zum 4. Oktober 2020 mehrere Standorte der EinheitsEXPO 2020 in der Landeshauptstadt mit Kameras überwacht worden.
Die damit verbundene Datenverarbeitung sei größtenteils unzulässig gewesen, erklärte die Landesdatenschutzbeauftragte am Mittwoch in Kleinmachnow. Es sei deshalb eine förmliche Verwarnung gegenüber der Staatskanzlei ausgesprochen worden.
„Der 30. Jahrestag der Deutschen Einheit wäre für die Staatskanzlei ein passender Anlass gewesen zu zeigen, dass sie das Grundrecht auf Datenschutz wertschätzt“, betonte die Landesdatenschutzbeauftragte. Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und Plätzen sei nur in begrenztem Umfang zulässig. Das gelte auch und gerade, wenn viele Menschen zu einer Open-Air-Ausstellung erwartet werden.
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Zunächst keine ausreichende Beschilderung
Konkret kritisiert wurden vier Kameras auf dem Potsdamer Luisenplatz, dem Alten Markt, dem Platz der Einheit und am Stadtkanal in der Yorckstraße. Eine ausreichende Beschilderung mit Hinweisen auf die Videoüberwachung habe es in den ersten zwei Wochen der Ausstellung nicht gegeben, kritisierte Hartge. Zudem sei nicht dokumentiert worden, weshalb die Videoüberwachung zwingend erforderlich und verhältnismäßig war. Die schutzwürdigen Interessen der von den Kameras erfassten Bürgerinnen und Bürger hätten ein höheres Gewicht, erklärte die Landesdatenschutzbeauftragte.
Staatskanzlei beruft sich auf Sicherheitsgründe
Auf Anfrage der Linken hatte die Staatskanzlei zuletzt erklärt, man habe sich für den Schritt aus Sicherheitsgründen wie dem Diebstahlschutz und wegen „der Besuchersteuerung aufgrund der Covid-19-Schutzbedingungen“ entschieden. Zugriff auf die Kameras hätten Beschäftigte der Sicherheitszentrale der beauftragten Agentur Wohlthat Entertainment GmbH, die Feuerwehr, das Ordnungsamt und die Polizei gehabt. „Es fand zu keinem Zeitpunkt eine Videobildspeicherung statt.“ (mit epd)
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