zum Hauptinhalt
Auf dem LED-Turm in der Mitte des Platzes ist die Kamera installiert.
© Kay Grimmer

Einheitsfest in Potsdam: Staatskanzlei weist Kritik an Kamerakontrollen zurück

Auf der Einheits-Expo in der Potsdamer Innenstadt sollen mehrere Kameras für mehr Sicherheit sorgen. Kritik kommt von linken Politikern, die Staatskanzlei sieht sich als Veranstalter hingegen im Recht.

Potsdam - Die Staatskanzlei hat ihr Vorgehen verteidigt, zur Bewachung der beim Einheitsfest in der Potsdamer Innenstadt gezeigten Länderpavillions und anderer Ausstellungsstücke auch auf Videokameras zu setzen. Die Installation hat für Kritik, gerade bei linken Politikern gesorgt, wie die "Märkische Allgemeine" jetzt berichtete.  

Die Aufnahmen werden laut Staatskanzlei nicht gespeichert

Der Sprecher der für das Fest verantwortlichen Staatskanzlei des Landes, Thomas Braune, erklärte den PNN am Dienstag, es seien Kameras am Platz der Einheit, am Alten Markt und an den Standorten Yorck-/Dortustraße sowie am Luisenplatz montiert. Ferner befinde sich auf dem Dach des Hotels Mercure eine auf die Totale fixierte Kamera, um die Bildung von Menschenansammlungen am Lustgarten beobachten zu können. Allerdings handele es sich um keine Videoüberwachung, die Aufnahmen würden also nicht gespeichert, sagte der Regierungssprecher. 

Es handele sich vielmehr um eine „kamerabasierte Kontrolle des Hausrechts“ über die Exponate und deren unmittelbares Umfeld. Ein Ziel sei zum Beispiel das Feststellen von Schäden. "Die Livebilder werden von Mitarbeitern eines beauftragten Unternehmens analysiert", sagte Braune. Dieses Verfahren sei nach Wertung der Staatskanzlei auch rechtlich zulässig, so Braune unter Verweis auf das sogenannte Dussmann-Urteil in Berlin – in dem das zuständige Amtsgericht allerdings auch festgestellt hatte, dass öffentliches Straßenland nicht unbegrenzt abgefilmt werden dürfe. 

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt laut dem Land nicht

Braune sagte, in der Güterabwägung würden beim Einheitsfest der Eigentumsschutz und das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Zuge der Corona-Verordnungen überwiegen – gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. „Es ist die Pflicht eines jeden Event-Organisators zur effektiven Durchsetzung der Abstandsregelungen“, so Braune. Nur mittels der Kamerakontrolle könne man den Ordnungsdienst zielgenau zu den Exponaten schicken. Mehr Personal sei dagegen nicht zu finanzieren. Nach Hinweisen der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge habe man die Zahl der Schilder mit Hinweisen auf die Kameras aufgestockt.

Die CDU hat Verständnis

Das Vorgehen sorgt zuletzt für einigen Ärger. So haben die Linken-Landtagsabgeordneten Marlen Block und Isabelle Vandré bereits eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt und gefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Kameras installiert wurden und wer darauf Zugriff hat. Eine ähnliche Anfrage stellte die Fraktion Die Andere der Potsdamer Stadtverwaltung, nach eigenen Angaben wegen Anwohnerbeschwerden: „Warum ist die Überwachung nicht ordnungsgemäß ausgeschildert?“ 

Der Linken-Stadtverordnete Sascha Krämer erklärte, er hätte von „Stadt und Land eine klare Kommunikation erwartet, warum verschiedene Orte im Stadtgebiet per Kamera überwacht werden und warum das nicht besser kommuniziert worden ist.“ Er erwarte, dass dieses Agieren beendet werde: „Gibt es so ein grundsätzliches Misstrauen gegen den Bürger?“ Dagegen sagte CDU-Kreis- und Fraktionschef Götz Friederich laut einer Mitteilung, er gehe davon aus, dass die Staatskanzlei als Hausherr jegliche gesetzlichen Vorgabe für eine dementsprechende Videounterstützung erfülle. So ein Vorgehen erleichtere auch die Strafverfolgung und erhöhe die Sicherheit der Bürger. 

Zur Startseite