Sonntagsöffnung in Potsdam: Gericht kippt verkaufsoffenen Sonntag
Am 29. März sollte ein verkaufsoffener Sonntag in Potsdam stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht kippt nun das Vorhaben, die Stadt Potsdam reagiert empört.
Potsdam - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kippt die umstrittenen Sonntagsöffnungszeiten in Potsdam. Damit muss der in vier Tagen geplante verkaufsoffene Sonntag ausfallen, heißt es in dem den PNN vorliegenden Entscheidung des Gerichts. Und: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“ Stadtverwaltung und Wirtschaftsvertreter reagierten am Mittwoch mit Empörung.
Gegen die von der Potsdamer Wirtschaftsförderung erarbeitete Regelung zu den Sonntagsöffnungen – die auch das Landessozialministerium als rechtswidrig kritisiert – hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi geklagt. Das Gericht teilte mit, diese Klage werde „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein.“ Daher müsse auch der anstehende verkaufsoffene Sonntag unterbleiben.
Handelsverband spricht von "krasser Fehleinschätzung"
Mit Unverständnis reagierte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) auf die Entscheidung des Gerichts: „Das ist angesichts unserer geplanten stadtweiten Ladenöffnung am kommenden Sonntag – aus Anlass des Osterfestes – überraschend und nicht nachvollziehbar.“ Das Gericht habe keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen und sofortigen Vollzug angeordnet, kritisierte Jakobs. „Ich halte das angesichts der Pläne der Geschäftsbetreiber, die seit Wochen für die Ladenöffnung an diesem Sonntag geworben haben, für unbegreiflich.“ Die Stadt werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen diesen Beschluss vorzugehen. Von einer „krassen und unverhältnismäßigen Fehleinschätzung“ sprach Nils Busch-Petersen, Chef des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg gegenüber den PNN. Den Händlern würden neben den nutzlosen Planungskosten auch geplante Umsätze entgehen. „Für die ohnehin nicht auf Rosen gebetteten Kaufleute in Potsdam sind das Schäden von mehreren Hunderttausend Euro“, sagte Busch-Petersen.
Verdi begrüßt das Urteil
Dagegen sehen sich Kritiker der Potsdamer Sonntagsverordnung bestätigt. Die Gewerkschaft Verdi begrüßte das Urteil: „Damit dürften auch vergleichbare Verordnungen in anderen brandenburgischen Gemeinden rechtswidrig sein.“ Die Entscheidung des Gerichts sei im Sinne der Beschäftigten im Einzelhandel getroffen worden und schaffe zudem die nötige Rechtssicherheit, sagte Brandenburgs Verdi-Vize Uwe Diedrich.
Wie berichtet hatte die Potsdamer Wirtschaftsförderung zum wiederholten Mal mit einer Verordnung durchsetzen wollen, den Verkauf – durch eine stadtteilbezogene Festlegung – an insgesamt zehn statt an den gesetzlich zulässigen sechs Sonntagen zuzulassen. Bereits zweimal hatte die Stadt nach einer Anweisung des Sozialministeriums ähnliche Verordnungen wieder ändern müssen. Erst vergangene Woche hatte das Ministerium wie berichtet angekündigt, dass auch die aktuelle Potsdamer Regelung kassiert wird – allerdings ohne sofortigen Vollzug.
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