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Nach nur viereinhalb Monaten trennte sich der SVB von Cheftrainer Marco Vorbeck - nicht aus sportlichen Gründen. 
© Sebastian Gabsch

Sexismus und obszöne Fotos: SV Babelsberg 03 wirft Ex-Trainer Marco Vorbeck anzügliches Verhalten vor

Am Montag landete der Fall des beim SVB entlassenen Trainers Marco Vorbeck vor dem Arbeitsgericht - eine Lösung wurde nicht gefunden. Dafür wurden erstmalig die Kündigungsgründe durch den Verein öffentlich genannt.

Potsdam - Auch der zweite Versuch einer Schlichtung zwischen dem Fußball-Regionalligisten SV Babelsberg 03 (SVB) und seinem Mitte November entlassenen Ex-Trainer Marco Vorbeck ist gescheitert. Aber dafür wurden am Montag bei der Güteverhandlung am Arbeitsgericht Potsdam erstmalig die Kündigungsgründe durch die Vereinsführung konkret öffentlich benannt. 

Vorbeck wird „anzügliches Verhalten“ vorgeworfen. Der 38-jährige Ex-Profi, der im vergangenen Sommer den Chefcoachposten beim SVB mit einem bis zum 30. Juni 2021 datierten Vertrag angetreten hatte, fehlte bei der Verhandlung unentschuldigt. Lediglich ein Anwalt vertrat ihn. Nach seiner außerordentlichen Kündigung hatte Vorbeck Klage gegen den Verein eingereicht. 

Vorbeck soll „anzügliche“ Fotos gezeigt haben

Wie der SVB-Vorstandsvorsitzende Archibald Horlitz darlegte, soll der Trainer mehrfach auf „sehr unangemessene Weise“ vor Spielern „anzügliche“ Fotos gezeigt und entsprechende Äußerungen getroffen haben. Dies soll auch im Beisein von jungen Spielern geschehen sein, die in den Vorjahren noch bei der A-Jugend spielten.  

Ebenso soll sich Vorbeck mannschaftsintern obszön über die Nulldrei-Aufsichtsratsvorsitzende Katharina Dahme geäußert haben. Der ehemalige Coach soll gesagt haben, er müsse wahrscheinlich die Aufsichtsratsvorsitzende „erst einmal flachlegen, um rausgeschmissen zu werden“. Horlitz betonte vor dem Richter, dass Vorbeck nicht nur Trainer der Regionalliga-Mannschaft war, sondern auch Leiter für den gesamten sportlichen Bereich, also auch den Nachwuchs.

„Es waren gravierende Vorfälle, die mehrere Personen bezeugen können. Dieser Mann ist für uns nicht mehr tragbar gewesen“, sagte der Vereinspräsident. Als Klub stehe der SVB entschlossen für Werte wie Fairness und Respekt. „Herr Vorbeck hat sich daran nicht gehalten.“

Vorbeck wehrt sich gegen Anschuldigungen

Der Anwalt des Klägers teilte daraufhin mit, dass die Beschuldigungen „vehement zurückgewiesen werden müssen“. Nichts davon sei wahr. Der Verein habe nur Gründe gesucht, um Vorbeck entlassen zu können – als Vorwand für den eigentlichen Grund, der keine Kündigung rechtfertigen würde: die „desaströsen sportlichen Ergebnisse“. In der Amtszeit von Vorbeck hatte der SVB lediglich einen Sieg in 15 Ligaspielen und nur insgesamt elf Punkte geholt.

Ausgerechnet unmittelbar nach dem ersten Erfolg wurde jedoch die Kündigung ausgesprochen. Dies führte Nulldrei-Anwalt Christopher Wiencke als Beleg dafür an, dass die Trennung eben nicht im sportlichen Bereich begründet war.

Trotz der Misserfolge hatten sich Vereinsführung und Mannschaft lange hinter Vorbeck gestellt. Man wolle dem früheren Erstligaspieler bei seiner ersten Trainerstation im Männerbereich Zeit zur Entwicklung gegeben und ihn unterstützen, hieß es immerzu. Doch mit den persönlichen Verfehlungen habe sich der Trainer laut Horlitz „dermaßen selbst ins Abseits geschossen“, dass der Spielerrat auf den Vorstand zugekommen sei und vom massiv gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Team und Coach berichtet habe.

Erfolglostrainer fordert unter anderem Erfolgsprämie

Eine Einigung wurde bei der Güteverhandlung am Montag nicht erzielt. Der Richter gab einen Hinweis darauf, wie in dem Fall letztlich geurteilt werden könnte, wenn sich die Beschuldigungen gegen den Ex-Trainer auf dem weiteren Verfahrensweg erhärten würden: Ihm wird das Gehalt bis 31. Dezember 2019 gezahlt, sprich eineinhalb Monate über die Entlassung hinaus. Weil Vorbeck den Status Fußballlehrer hat, die höchste Trainerlizenzstufe im Deutschen Fußball-Bund (DFB), war sein Fall bereits im Dezember vor einer Schiedsstelle des DFB gelandet – ebenso ohne Erfolg. Dort hatte der SVB ein Angebot gemacht, „das sogar weit über diesem hier lag“, sagte Horlitz. Vorbeck und sein Anwalt lehnten ab, konterten stattdessen mit einer höheren Forderung. Diese beinhaltete auch die Zahlung von Erfolgsprämien für den Fall des Nichtabstiegs und des Landespokalsieges in der aktuellen Saison. 

Zur Erinnerung: Vorbeck ereilte das Aus in Babelsberg, als das Team Tabellenvorletzter war und die historisch schlechteste Liga-Hinrunde der SVB-Vereinsgeschichte spielte. Im Brandenburg-Cup stand der gebürtige Kühlungsborner bei den ersten drei Runden an der Seitenlinie – ohne ihn sind die Kiezkicker eine Stufe weiter gelangt, ins Halbfinale. 

Arbeitsgerichtliche Kammerverhandlung im Sommer

Inzwischen sollen Vorbecks Forderungen noch erhöht worden sein, sagte Horlitz: „Das zeigt: Er ist gar nicht daran interessiert, einzulenken.“ Nach dem Scheitern der gütlichen Lösung kommt es im Sommer zu einer arbeitsgerichtlichen Kammerverhandlung. Der SVB-Präsident bedauert das. „Wir hätten uns gewünscht, das vernünftig vorher zu klären“, so Horlitz. Der Klub habe einen guten Stil pflegen wollen. „Wir hatten daher auch die genauen Gründe zunächst nicht offen genannt, um Herrn Vorbeck nicht die weitere Karriere zu beschädigen.“

Seit Anfang Januar ist der Kroate Predrag Uzelac neuer Babelsberger Cheftrainer. Für ihn und die Mannschaft gilt es, den drohenden Abstieg aus der Regionalliga zu verhindern.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung des Beitrages hieß es, Marco Vorbeck habe auch gegenüber Mitgliedern der A-Jugendmannschaft, also 17- bis 19-Jährigen, die "anzüglichen" Fotos gezeigt und entsprechende Äußerungen getätigt. Nach Hinweis des SV Babelsberg 03 haben wir diese Passage verändert. Demnach habe es sich um junge Spieler gehandelt, die in den Vorjahren noch bei der A-Jugend spielten. Außerdem ist gegenüber vorhergehenden Angaben bei der Güteverhandlung am Montag kein Vergleichsvorschlag durch den Richter gemacht worden. Der Richter hat lediglich einen Hinweis darauf gegeben, wie in dem Fall letztlich geurteilt werden könnte, wenn sich die Beschuldigungen gegen den Ex-Trainer auf dem weiteren Verfahrensweg erhärten würden: Ihm würde das Gehalt bis 31. Dezember 2019 gezahlt, sprich eineinhalb Monate über die Entlassung hinaus. Auch diese Passage haben wir verändert.

(20.1.2020, 21.08 Uhr)

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