zum Hauptinhalt
Die Stadt muss erneut Geld für einen Uferweg bezahlen, den sie bereits bezahlt hat.
© Andreas Klaer

Potsdamer Speicherstadt: Stadt muss zweimal für Uferweg zahlen

Das wird teuer: Der Investor zahlt nur den kleineren Teil der Wiederherstellung des Uferwegs an der Havel, der Rest kommt von der Stadt. Außerdem muss es laut der ILB einen Alternativweg geben.

Potsdam - Die Wiederherstellung des gesperrten Uferwegs in der Speicherstadt wird Potsdam noch mehr als eine Million Euro kosten. Bisher hatte es immer geheißen, der Investor sei verpflichtet am Havelufer eine Grünfläche samt Uferweg herzustellen. Das geht auch aus dem Erschließungsvertrag zwischen der Stadt und dem Investor hervor. Doch darin steht auch, dass die Stadt den Hauptteil der Kosten übernimmt.
Der Vertrag und weitere Dokumente liegen den PNN vor. Stefan Blumenthal, Initiator der Petition für einen provisorischen Uferweg, hatte in der Sache Akteneinsicht beantragt. 

Laut Vertrag belaufen sich die Herstellungskosten des Ufergrünzuges inklusive Weg auf 1,59 Millionen Euro. Daran beteiligt sich der Investor mit 233.000 Euro, weil er an anderer Stelle öffentliches Straßenland mit seiner Tiefgarage unterbauen darf. Für die Stadt bleiben also noch 1,357 Millionen Euro für einen Uferweg, den es bereits gab.

Nach nicht ganz drei Jahren war der Weg wieder dicht

Der rund 800 Meter lange Weg war im August 2014 vom damaligen Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) persönlich eröffnet worden. Die Kosten von 1,56 Millionen Euro für das komplett behindertengerechte Wegstück waren größtenteils mit EU-Mitteln gefördert worden. Doch lange konnten Radfahrer, Anwohner und Spaziergänger den Uferweg nicht genießen: Im Frühjahr 2017 wurde er nach nicht einmal drei Jahren dicht gemacht und größtenteils abgerissen. In der nördlichen Speicherstadt soll wie berichtet ein Quartier mit 250 Wohnungen, Hotel, Casino und Gewerbeflächen entstehen. 

Auf Nachfrage teilt die Stadtverwaltung nun mit, dass die Stadt für den Bau des Uferwegs verantwortlich sei. „Es handelt sich nicht um Maßnahmen, die durch das Bauvorhaben auf den privaten Baugrundstücken verursacht sind.“ Man habe mit dem Bauträger vereinbart die Maßnahmen gemeinsam umzusetzen, um die Ziele des Bebauungsplans zu erreichen. Die „ufernahe Grünanlage“ könne erst gebaut werden, wenn 80 Prozent der Hochbauten in dem Gebiet fertig sind. Nach bisherigen Plänen soll das 2022 der Fall sein. Dann wäre der Weg fünf Jahre unbenutzbar.

Auch die Investitionsbank des Landes ist irritiert

Außerdem ist das Risiko einer möglichen Rückzahlung von Fördermitteln noch nicht ausgeräumt. Denn die Sperrung hatte auch für Irritationen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg geführt. Die hatte seinerzeit die Förderung aus dem EU-Programm für regionale Entwicklung eingefädelt und muss auch die Verwendung kontrollieren. Solche Mittel müssen 15 Jahre lang für den ursprünglich angegebenen Zweck benutzt werden - sonst müssen sie zurückgezahlt werden.

Nachdem bekannt geworden war, dass der Weg jahrelang gesperrt sein würde, trat im Oktober die ILB auf den Plan: Eine weitere Unterbrechung der Zweckbindungsfrist könne nicht akzeptiert werden, hieß es in einem Brief an die Stadtverwaltung. Sie forderte "belastbare Unterlagen", aus denen sich ableiten lässt, dass der Weg bis Oktober 2020 wieder frei ist. "Sollte dies nicht nachweisbar sein, werden wir einen Widerruf der bewilligten Fördermittel in Betracht ziehen."

Bedingung ist ein alternativer Weg

Mittlerweile sieht man das bei der ILB etwas entspannter. Auf PNN-Nachfrage heißt es, es handele sich um eine baubedingte Unterbrechung. Die Zweckbindung verlängere sich um die Dauer der Unterbrechung nach hinten. Bedingung sei, dass es in der Zwischenzeit einen alternativen Weg gebe. Darauf habe man sich mit der Stadt geeinigt, so Sprecherin Ingrid Mattern. Allerdings stehe die Einigung noch unter dem Vorbehalt einer Prüfung durch das Brandenburger Wirtschaftsministerium. Diese Prüfung dauere noch an.

Im Rathaus gibt man sich zuversichtlich: "Der geförderte Teil des Uferweges ist nicht gesperrt". Die Stadt habe die Fragen der ILB auch so beantwortet. "Eine mögliche Fördermittelrückzahlung aus diesem Grund sehen wir nicht."

Kräne könnten mit ihrem Schwenkkreis den Alternativweg unbrauchbar machen

Die alternative Wegeführung während der Bauzeit könnte noch für Probleme sorgen. Denn der Uferweg ist auch deswegen dicht, weil er im Schwenkbereich der Baustellenkräne verläuft. "Deshalb darf sich hier niemand unbefugt aufhalten", so die Stadtverwaltung. "Die öffentlichen Straßen und Gehwege außerhalb des Baugeländes dürfen nur bei gesonderten temporären Schutzmaßnahmen in Anspruch genommen werden." Die Kräne sind im Lageplan für die Baustelle verzeichnet. Im Schwenkbereich sind demnach auch die Gehwege an der Leipziger Straße und der Langen Brücke. Auch sie könnten also gesperrt werden - also genau dort, wo laut Stadtverwaltung auch der alternative Wegeführung Richtung Hauptbahnhof verläuft. 

Wie berichtet hatten die Stadtverordneten im August beschlossen, dass während der Bauzeit ein provisorischer Uferweg eingerichtet werden soll - nach dem Vorbild des überdachten Wegs an der Baustelle der Garnisonkirche. Doch daraus wurde nichts. Im November teilte die Verwaltung mit, dass das aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Im vergangenen Jahr waren mehr als 2500 Unterschriften für eine temporäre Übergangslösung gesammelt worden. Vor allem Anwohner und behinderte Menschen erhoffen sich davon eine bessere Wegeverbindung zum Hauptbahnhof.

Zur Startseite