Streit um Potsdamer Seniorenanlage: Schwierige Kommunikation im Fall Josephinen
Wird die Josephinen-Wohnanlage zur Flüchtlingsunterkunft? Der Eigentümer beklagt fehlende Verhandlungen mit der Stadt - und erntet Widerspruch.
Innenstadt - Der Eigentümer der Josephinen-Wohnanlage zeigt sich irritiert über Aussagen aus dem Rathaus, dass es bereits Verhandlungen zu dem Angebot gebe, das Hochhaus als Unterkunft für Flüchtlinge zu nutzen. „Es gibt keine Verhandlungen mit uns“, teilte eine Sprecherin der Hamburger MK-Kliniken AG mit. Deren Tochterfirma SGG Soziale Grundbesitzgesellschaft mbH gehört der Bau.
Unter anderem habe man auf ein am 24. März versendetes Fax mit dem Angebot an die Rathausspitze keine Antwort erhalten und nur aus der Presse vom Erhalt erfahren, so die Sprecherin. Dabei würde die Wohnanlage weiter für die Interimsnutzung für ukrainische Flüchtlinge vorbereitet. Möbel seien geliefert und würden nun „in den Wohnungen aufgebaut“.
Widerspruch aus dem Rathaus
Das Rathaus widerspricht. Man habe beim Eigentümer am 29. März im Namen von Sozialdezernentin Brigitte Meier (SPD) um zwei Termine zur Abstimmung gebeten, sagte eine Rathaussprecherin auf PNN-Anfrage. Man strebe auch in Abstimmung mit dem Land Brandenburg an, geflüchtete Senior:innen „möglichst langfristig“ in der Anlage unterzubringen, hieß es. Das sei der Unterbringung in etwa der Metropolishalle vorzuziehen, „sofern die Rahmenbedingungen zur Nutzung der Anlage einvernehmlich abgestimmt sind“.
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Seit vergangenem Jahr ist die Zukunft der Anlage strittig, seit der Inhaber vor Weihnachten rund 110 größtenteils hochbetagten Senior:innen die Wohnungen kündigte. Seitdem sind bereits etliche Bewohner ausgezogen. Ende März war dann das Angebot zur Flüchtlingsunterbringung öffentlich bekannt geworden – allerdings ohne nähere Konditionen zum Preis und zur möglichen Dauer. Zuvor hatte der Inhaber auch möblierte Studentenwohnungen in dem Bau erwogen.
Eine Niederlage vor Gericht
Derweil hat der Vorsitzende des Seniorenbeirats, Peter Mundt, einen Rechtsstreit mit dem Besitzer des Hauses vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts verloren. Die SGG hatte gegen Mundt wegen Äußerungen zu Zuständen in dem Haus eine einstweilige Verfügung erwirkt, die nach seinem Widerspruch nun in mündlicher Verhandlung bestätigt wurde.
Mundt, der für den Seniorenbeirat der Stadt gegen das Vorgehen in der Wohnanlage protestierte, hatte gegenüber Journalisten unter anderem auf defekte Fahrstühle hingewiesen – unwissentlich rund 24 Stunden, nachdem sie repariert worden waren. Mundt war in der Folge zur Zielscheibe der SGG und der MK-Kliniken geworden. Ihm wurde vorgeworfen, „Mieter und Öffentlichkeit aufgehetzt“ zu haben, er habe „die schwierige Lage der Bewohner für politische Zwecke“ genutzt. Ein „MK-Kliniken AG-Team“ hatte zudem gemutmaßt, es werde in Potsdam „versucht, einen politischen Kampf der linken Antikapitalisten anzuzetteln“ .
Mundt muss die Kosten des Verfahrens nicht tragen, da er sich, wie eine Sprecherin des Rathauses auf Anfrage bestätigte, sich in seiner ehrenamtlich ausgeübten Funktion als Vorsitzender des Seniorenbeirates Potsdam geäußert habe. Juristische Experten gehen nach einem Blick auf die Gebührenordnung von Gerichten von rund 4000 Euro Kosten aus – dafür seien, so das Rathaus, „entsprechende Haushaltsmittel eingeplant“.
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