Inzidenz stabil über 35: Potsdam verschärft Corona-Regeln
Seit Ende der vergangenen Woche liegt die Inzidenz über 35. Deswegen musste die Stadt nun Konsequenzen ziehen. In den kommenden Tagen könnten sich die Regeln wieder ändern.
Potsdam - Seit Tagen liegt die 7-Tage-Inzidenz für Potsdam stabil über 35. Deswegen gelten in der Landeshauptstadt seit dem heutigen Donnerstag schärfere Regeln. Das teilte das Rathaus in einem Amtsblatt mit.
Gemäß der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg dürfen an Veranstaltungen, Festivals und öffentlichen Festen (zum Beispiel Jahrmärkte und Volksfeste) nur noch höchstens 5000 Menschen gleichzeitig teilnehmen. Die Regelung betrifft auch Diskotheken. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Autokinos, Autotheater und Autokonzerte.
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Am Donnerstag stieg die 7-Tage-Inzidenz für Potsdam nach Angaben des Robert Koch-Instituts von 39,0 auf 42,8, nachdem 18 weitere Infektionen verzeichnet worden sind. Seit dem vergangenen Samstag (4.9.) liegt die Inzidenz über dem Wert von 35. Höher als am heutigen Donnerstag lag die Inzidenz zuletzt Ende Mai.
Erweiterte Testpflicht seit Mitte August
Bereits seit Mitte August gilt in Potsdam eine erweiterte Testpflicht, weil der Inzidenzwert von 20 dauerhaft überschritten wurde. Demnach müssen Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, wieder einen negativen Corona-Test vorlegen, wenn sie die Innengastronomie, Hotels, Fitnessstudios, Indoor-Veranstaltungen wie Kino und Theater oder die Schwimmhalle besuchen wollen.
Seit dem 28. August gilt in Brandenburg die Corona-Testpflicht für Kinder ab sechs statt ab zwölf Jahren, ausgenommen sind alle Schülerinnen und Schüler, die sich regelmäßig mindestens zweimal pro Woche testen lassen.
Kabinett will neue Corona-Verordnung beschließen
In der kommenden Woche könnten sich die Corona-Regeln in Potsdam und Brandenburg wieder ändern. Das Kabinett wird voraussichtlich am Dienstag (14.9.) eine neue Corona-Verordnung beschließen.
Die Corona-Regeln sollen sich nach Angaben des Ministeriums künftig an diesen Punkten orientieren: an den neuen Corona-Patienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, den neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, den landesweit verfügbaren Intensivbetten und ihrer Auslastung sowie an der Zahl geimpfter Menschen. Die Kriterien waren laut Ministerium bisher schon Grundlage für die Bewertung der Corona-Lage, doch in der Verordnung war konkret die Sieben-Tage-Inzidenz neuer Fälle das Leitmaß für Regeln. (mit dpa)
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