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Die aktualisierte Umgangsverordnung trat am Samstag (28.8.) in Kraft. 
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Testpflicht-Grenze verschärft: Welche Corona-Regeln in Brandenburg gelten

Die Corona-Regeln werden in Brandenburg nur an wenigen Stellen geändert - es gibt Neuerungen für den Besuch von Veranstaltungen. Für Kinder wird die Testpflicht erweitert, Selbsttests für Schüler werden aber berücksichtigt.

Potsdam - Brandenburg verschärft die Grenze für die Corona-Testpflicht für Volksfeste, Fußballspiele und Open-Air-Kino im Freien bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 20. Ab dem 13. September müssen sich die Brandenburgerinnen und Brandenburger schon testen lassen, wenn die Besucherzahl bei über 500 liegt und nicht erst bei über 750 - falls man noch nicht geimpft oder genesen ist. Das beschloss das Kabinett am Dienstag nach Angaben von Regierungssprecher Florian Engels. Für Vereinssitzungen oder ähnliche Veranstaltungen in Innenräumen ohne Unterhaltungscharakter halbiert sich ab dann die Grenze für eine Testpflicht von über 200 auf über 100.

KINDER:  Seit Samstag (28. August) gilt die Testpflicht für Kinder ab 6 Jahren statt ab 12 Jahren, ausgenommen sind aber alle Schülerinnen und Schüler, die sich regelmäßig mindestens zweimal pro Woche testen lassen. Wenn nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zum Beispiel ins Kino oder zum Sportverein gehen möchten, reicht ihr Testnachweis aus der Schule - dann müssen sie nur das Formular vorlegen, mit dem die Eltern oder sie selbst bei Volljährigkeit den regelmäßigen Selbsttest mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule bescheinigen.

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INFEKTIONSZAHLEN: Grundsätzlich gilt für Brandenburger Kreise und kreisfreie Städte, in denen der Wert neuer Corona-Infektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche fünf Tage in Folge über 20 liegt, dass Gaststätten drinnen, Hotels und Reisebusse nur aufgesucht werden können, wenn jemand geimpft, genesen oder getestet ist. Das wird auch 3G-Regelung genannt. In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz über 35 ist die Besucherzahl für Volksfeste und Jahrmärkte auf 5000 begrenzt - neu seit dem 28. August sind mögliche Ausnahmen in Einzelfällen durch das Gesundheitsamt.

KRITERIEN: Brandenburg bezieht für die Beurteilung der Lage neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die Auslastung der Krankenhäuser - vor allem der Intensivstationen -, den Anteil der Geimpften an der Bevölkerung und die Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten mit ein. Am Freitag wurden in Brandenburg nach Angaben des Gesundheitsministeriums 26 Menschen wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt, davon fünf auf Intensivstation. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Brandenburg bei 25,6 - nur in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist sie niedriger.

Woidke rät zur Vorsicht

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) riet weiter zur Vorsicht. „Brandenburg ist mit seinem Kurs bisher gut gefahren. Aber auch bei uns steigen die Infektionszahlen wieder, wenn auch im Bundesvergleich auf niedrigem Niveau“, teilte Woidke mit. „Wir treffen Vorsorge, um die zurückgewonnenen Freiheiten zu erhalten, insbesondere mit der verstärkten Anwendung von Testkonzepten.“

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).
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Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) rief die Bevölkerung erneut dazu auf, sich impfen zu lassen. „Eine Impfung gegen Covid-19 trägt sowohl zum eigenen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss häufiger zum Corona-Test. Nur so können wir die vierte Corona-Welle abmildern.“

Hamburgs rot-grüner Senat beschloss am Dienstag, dass Veranstalter entscheiden können, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene einlassen - das 2G-Modell - und dann weitgehend von Corona-Einschränkungen befreit sind oder ob sie weiter Ungeimpfte mit einbeziehen. CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann zeigte sich skeptisch gegenüber dem Modell: „Aus unserer Sicht ist die Überlastung des Gesundheitssystems der zentrale Rechtfertigungsgrund für alle Corona-Maßnahmen. Wir haben in Brandenburg gegenwärtig keinerlei Anzeichen für eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems.“ (dpa)

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