Potsdam-Mittelmark: Werder darf Wasser für die Bauern pumpen
Erleichterung für Werders Bauern: Bis zu einer endgültigen Entscheidung bekommen sie weiter Wasser aus dem Glindower See.
Werder (Havel) - Die Werderaner Stadtverwaltung darf vorerst weiter Wasser aus dem Glindower See auf die Obstplantagen der Region pumpen. Am Donnerstagnachmittag hat der Landkreis einer Aussetzung der Verordnung zugestimmt, wonach diese Wasserentnahme nicht mehr möglich wäre. Die Vollziehung hätte für die Obstbauern auf der Glindower Platte „eine unbilligende, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge“, heißt es in einem Schreiben, welches am Nachmittag bei der Stadtverwaltung eingegangen ist.
Wie berichtet hat die Kreisverwaltung am Dienstag die Wasserentnahme aus Flüssen und Seen in der Mittelmark untersagt. Zuwiderhandlungen würden mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet. Grund sei eine „wasserwirtschaftlichen Extremsituation“ durch die lange Hitze und Trockenheit. Die Stadt Werder, die am Glindower See ein Brauchwasserwerk betreibt und damit Seewasser auf die Plantagen der örtlichen Obstbauern liefert, hatte am Mittwoch eine Befreiung von diesem Verbot beantragt. Bis darüber entschieden ist, darf sie nun weiter Wasser pumpen. „Damit ist die Versorgung der Obstanbaugebiete auf der Glindower Platte und dem Kammeroder Obstplan mit Brauchwasser vorerst gesichert“, so Bürgermeisterin Manuela Saß (CDU) in einer Pressemitteilung.
Endgültige Befreiung für Werder?
Nach einem Abstimmungstermin zwischen Kreis und Stadt soll über eine endgültige Befreiung Werders entschieden werden. Zunächst hieß es aus dem zuständigen Amt, die Verwaltung müsse für jede Obstart mitteilen, warum wie viel Wasser aus dem See entnommen werden muss.
Jeden Monat pumpt Werder 26.000 Kubikmeter Wasser aus dem Glindower See auf die Obstplantagen. Da rund um Werder viele Trinkwasserschutzzonen sind, können die meisten Bauern keine eigenen Brunnen anlegen, sondern sind auf die Versorgung durch das Brauchwasserwerk angewiesen.
Für private Gartenbesitzer, die eine eigene Pumpe in den Seen oder der Havel betreiben, ändert sich allerdings nichts: Sie dürfen weiterhin kein Wasser verwenden. Der Kreis kontrolliert dieses Verbot eigenen Angaben zufolge vor Ort.