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Für die anstehende Apfelernte ist der drohende Wasserverlust ein großes Risiko. 
© Symbolfoto: Stefan Sauer/dpa

Verbot von Wasserentnahme: Stehen die Obstbauern kurz vor dem Ruin?

Hitzesommer 2019: Zum Bewässern darf kein Wasser mehr aus Seen und Flüssen im Landkreis gepumpt werden. Die Stadt Werder hofft auf eine Ausnahmegenehmigung. 

Bad Belzig/ Werder (Havel) - Die Ankündigung des Landkreises ist nicht nur für Werders Obstbauern ein Schock: Bis Oktober ist die Wasserentnahme aus Flüssen und Seen verboten. Die entsprechende Verfügung, die der Landkreis am Dienstag erlassen hat, trifft sowohl Gartenbesitzer als auch Obstbauern. Wer weiterhin Wasser entnimmt, muss mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro rechnen, wie der Landkreis mitteilte. 

Damit die Werderaner Obstbauern trotzdem weiter ihre Plantagen auf der Glindower Platte und dem Kammeroder Obstplan bewässern können, hat die Stadtverwaltung in Werder am Mittwochvormittag eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Die Stadt betreibt das Brauchwasserwerk, welches Wasser aus dem Glindower See auf die Plantagen pumpt. Benötigt würden weiterhin monatlich 26.000 Kubikmeter Brauchwasser, so Stadtsprechers Henry Klix und betonte, dass rund um Werder keine Brunnen  aufgrund von Trinkwasserschutzzonen gebaut werden können, und die Obst- und Gartenbaubetriebe daher auf das Brauchwasser aus dem Glindower See angewiesen sind.

Eine Grundversorgung muss möglich bleiben

Werder hat zudem die Aussetzung der Vollziehung beantragt, damit soll sichergestellt werden, dass bis zur Entscheidung der zuständigen Unteren Wasserbehörde weiterhin Wasser entnommen werden darf und der Stadt keine Geldstrafe droht.

„Zumindest eine Grundversorgung der Obst- und Gartenbaubetriebe muss weiter möglich bleiben“, sagt der 1. Beigeordnete Christian Große (CDU). Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen hat sich Große am Mittwoch auch an Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger (SPD) gewandt und ihn um Unterstützung gebeten. "Wenn wir keine unbürokratische Lösung finden, werden wir eine Reihe von landwirtschaftlichen Betrieben in den Ruin führen." 

Der Kreis hat wie berichtet von Werder für die Ausnahmegenehmigung detaillierte Informationen gefordert: so sollten die täglichen Entnahmemengen und -zeiten ermittelt werden. Zudem muss die Stadt detailliert begründen, welche Anbaukulturen welchen Wasserbedarf zu welchem Zeitpunkt haben. Erst dann könne über eine Ausnahme entschieden werden, teilte das Landratsamt mit. 

200.000 Kubikmeter Wasser aus See entnommen

Laut Werders Stadtsprecher Henry Klix seien 50 gewerbliche Kunden, darunter auch der Werderaner Tannenhof, von der Maßnahme betroffen. Zuletzt wurden pro Jahr rund 200.000 Kubikmeter Wasser aus dem Glindower See entnommen.

Sollte das Brauchwasserwerk trotzdem abgeschaltet werden müssen, wäre das ein Schlag für die Obstbauern. „Das würde das Aus für den Obstbau in der Region bedeuten“, so Thomas Giese von der Havelfrucht GmbH gegenüber den PNN. Giese baut auf 150 Hektar Obst an.

Der Landkreis begründet das Entnahmeverbot mit einer „wasserwirtschaftlichen Extremsituation“: Durch lang anhaltende Hitze seien die Pegelstände der Gewässer stark gesunken. Die gleichzeitig erhöhten Wassertemperaturen, das vermehrte Wachstum von Algen und der geringe Sauerstoffanteil im Wasser könne das Gewässerökosystem im Kreis nachhaltig schädigen, so die Befürchtung der Unteren Wasserbehörde. 

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