Streit um kommunale Wohnungen: Michendorfs Gewog-Kritiker ziehen vor Gericht
Mit einem Eilantrag beim Potsdamer Verwaltungsgericht wollen die Kritiker die weitere Übertragung an die Gewog ausbremsen.
Michendorf - Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, haben die Gegner eines Anschlusses Michendorfs an die kommunale Wohnungsgesellschaft Gewog einen Eilantrag beim Potsdamer Verwaltungsgericht eingereicht. Damit soll per einstweiliger Anordnung Michendorfs Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) aufgefordert werden, „keine weiteren Schritte zur Umsetzung der Übereignung von Wohnungseigentum an die Gewog zu unternehmen“. Das teilten die Initiatoren des zweiten Bürgerbegehrens am Freitag in einer Pressemitteilung mit. Es ist bereits der zweite Antrag, wenige Tage zuvor hatte wie berichtet ein Wilhelmshorster bereits das Gericht aufgefordert per Eilantrag einzuschreiten.
Mirbach: Es gibt keine weiteren Schritte, der Vertrag steht
Zwar sei der Vertrag zwischen der Gemeinde und der Gewog bereits unterschrieben, „wir wollen aber den jetzt anstehenden Wechsel der Verwaltung verhindern“, so Stephan Hoffstadt, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Michendorfs Rathauschef betonte gegenüber den PNN jedoch, dass aktuell keine weiteren Schritte anstehen würden. Die Übertragung der 71 kommunalen Wohnungen Michendorfs an die Gewog hatte Mirbach bereits am 14. Dezember vertraglich besiegelt. Er habe damit, so erklärte er danach, einen Beschluss des Gemeindeparlaments umgesetzt.
Zweites Bürgerbegehren mit 1950 gültige Unterschriften
Kritik gab es jedoch von den Gewog-Gegnern, die am 17. Dezember die Listen für ein zweites Bürgerbegehren eingereicht hatten. Laut der Wahlleiterin sind 1950 gültige Unterschriften zusammengekommen, das entspricht rund 20 Prozent der Michendorfer, die sich gegen einen Anschluss an die Gewog ausgesprochen haben. Mirbach warfen die Initiatoren eine „Nacht- und Nebelaktion“ vor. Die Fraktionen von SPD, Linke, FDP und Grünen fordern nun erneut eine Sondersitzung.