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Potsdam-Mittelmark: Der Beitritt Michendorfs in die Gewog ist beschlossen

Michendorf ist ab Januar in der Gewog. Ein entsprechender Vertrag wurde trotz laufendem Bürgerbegehren jetzt besiegelt.

Michendorf/Nuthetal/Kleinmachnow - Ab Januar nächsten Jahres ist die Gemeinde Teil der Kleinmachnower kommunalen Wohnungsgesellschaft. Am Freitag kamen dafür die drei Bürgermeister aus Michendorf, Nuthetal und Kleinmachnow zusammen, um den Vertrag zu unterzeichnen.
Damit geht der Bestand der 71 kommunalen Wohnungen Michendorf in die Gesellschaft über, Michendorf erhält dafür im Gegenzug 3,65 Prozent Anteile an der Gesellschaft, die Kleinmachnow und Nuthetal gehört. Deren Gemeindevertreter haben in dieser Woche für den Beitritt Michendorfs gestimmt. Mirbach betonte am Freitag, dass er mit der Vertragsunterzeichnung einen geltenden Beschluss des Gemeindeparlaments umgesetzt habe. „Ich werde mich daran messen lassen, dass die Gewog die Sorgen der Kritiker widerlegt“, so Mirbach.

Bürgermeister in der Kritik

Die Entrüstung der Gewog-Kritiker indes ist groß. Mirbach habe durch den Beitritt Fakten geschaffen, „die ihn als Bürgermeister untragbar machen“, sagte Andre Halpap (Grünen) den PNN. Halpap unterstützt das zweite, noch laufende Bürgerbegehren gegen den Beitritt. Nachdem ein erstes scheiterte, sammelten Kritiker innerhalb von acht Wochen Unterschriften, um den Beschluss noch zu kippen. Das so genannte „kassierende“ Bürgerbegehren könnte mit der Vertragsunterzeichnung nun aber hinfällig sein. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen dennoch wie ursprünglich geplant die Unterschriftenlisten am Montag im Rathaus einreichen.
Unfassbar sei laut Halpap, dass Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) nicht mit Vorbehalt den Vertrag unterzeichnet habe. „Den Bürgerwillen so zu ignorieren, das ist schlichtweg undemokratisch“, ärgerte sich Halpap. Wie viele Unterschriften bereits zusammengekommen sind, konnte Halpap am Freitag nicht sagen. Noch am Samstag sollten Unterschriften gesammelt werden. Zuletzt stimmten knapp 1000 Michendorfer gegen das Vorhaben.

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